Thread Starter
- 22 Oktober 2008
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- Mein(e) Bericht(e)
- https://www.pattayaforum.net/forums/threads/erfahrungen-beim-hauskauf-umbau-leben-in-thailand.31253/page-377#post-1804447
...welchen Durchmesser hat den Dein "Gartenschlauch" Anschluss ?, 1/2 Zoll oder 3/4 Zoll...
Keine Ahnung, warum?
so richtig schlüssig ist das für mich auch nicht
@eule # 8.307
...Wohn und Nutzungsrecht bis aufs Lebensende, jedoch das Haus kannste verkaufen.
Wieder an Thais oder 50:50 mit den Ueblichen Kriterien...
Man hat 1 Jahr Zeit, als Erbe, das Grundstück zu verkaufen.
auch da gibt es noch weitere Möglichkeiten, in eine Thai Company überführen...usw.
genau, das hörte ich auch schon so, aber sollte das nicht geändert werden, dass Ausländer auch Grundstücke erwerben können bis zu einer gewissen Größe und zur privaten Nutzung?
...wurde mir damals anders erklaert, Bezirk Chachoengsao...![]()
Man kann wohl Haus und Grundstück erben, es muß eben innerhalb einer gewissen Frist rechtskonform übertragen werden, also z.B. Verkauf, Eintrag Thai ins Chanot etc.
Eine Kanzlei schreibt dazu:“
Wenn Sie eine Immobilie als Ausländer erben, müssen Sie einige Dinge beachten.
Erstens, wenn es sich um ein Grundbesitz handelt (Grundstück, Villa, Bungalow), dürfen Sie es erben, aber Sie dürfen es nicht in Ihrem eigenen Namen benennen. Die Immobilie muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel 180 Tage) an einen thailändischen Staatsangehörigen abgegeben werden.
Wenn es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung handelt, sind die Erbgesetze günstiger. Wenn Sie eine Eigentumswohnung erben, müssen Sie das Landesamt innerhalb von 60 Tagen informieren. Sie müssen dem Beamten eine Kopie des Testaments und des Testaments, die Sterbeurkunde des früheren Eigentümers und eine gerichtliche Anordnung vorlegen, in der die Ernennung eines Verwalters für das Anwesen bestätigt wird. Möglicherweise werden Sie auch um eine Kopie eines Stammbaums und anderer Dokumente gebeten, die Ihren Erbschaftsanspruch stützen können. Wie bei allem, was offiziell ist, fallen einige Gebühren an, da die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen übertragen werden muss.“
Ob diese Aussage noch aktuell ist, wie lange die gültigen Fristen sind? Weiß ich nicht…
Bitte eine Diskussion über Erbrecht in einem separaten Thread… führt hier zu weit…danke!















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