Apropos 'vererben':
einmal unterstellt, ich bin Eigentümer / Besitzer eines Condo in Pattaya. Ganz offiziell und mit allen erforderlichen thailändischen Papieren. Danach sterbe ich irgendwann.
Meine Erben leben in Deutschland, und teilen im Anschluss mein in Deutschland vorhandenes Erbe, unter den wachsamen Augen des deutsches Finanzamtes (Stichwort Erbschaftssteuer / Freibeträge), unter sich auf.
Die dem deutschen Fiskus nicht bekannten Einzelheiten zu meinem Condo, dazugehörige Wohnungsschlüssel, Adressen etc., finden meine Erben bei der Auflösung meiner Wohnung wohlgeordnet neben den Condom-/Viagravorräten und LINE- /Thaifriendlykontaktdaten. Darunter auch von mir noch zu Lebzeiten ausgestellte Vollmachten jeglicher Art mein Condo in Pattaya betreffend. Das Condo hatte ich in Thailand bar bezahlt. Überweisungen von D nach Thailand erfolgten nie.
Was passiert bei der Immobilienübernahme aus steuerrechtlicher Perspektive, wenn die Erben zu diesem Zweck nach Thailand gereist sind, dabei mit allen Vollmachten / incl. meinem Totenschein?
Erfährt das deutsche Finanzamt von dem Erbe in Ausland? Existiert ein entsprechendes (steuerrechtliches) Abkommen zwischen Thailand und D?
An die Forenleitung:
für den Fall das meine Frage hier deplaziert ist, bitte in einen passenden Thread verschieben! - Danke