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Laos Visa LAOS Freundin

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
5.587
3.866
2.765
Hamburg/Pattaya
Die Dame benötigt vom Einladenden eine Verpflichtungserklärung die bei der deutschen für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde gemacht werden muss. Dazu eeine Krankenversicherung für den geplanten Aufenthalt (ADAC z. B.)-

Bei weiteren Fragen die Deutsche Botschaft in Vientiane anrufen, man spricht dort logischerweie deutsch. Visa werden nicht immer genehmigt !!!
 

tongshi

คนต่างดาว
   Autor
28 Oktober 2010
3.438
15.008
3.715
Wofür brauchst du eine Übersetzung?

Ich nehme an die deutschen Mitarbeiter auf der deutschen Botschaft verstehen ausreichend deutsch. :D

Sorry fuer etwas OT .

Aber da faellt mir ein. Ein Bekannter von mir und dessen Sohn , so ihrer damalige Erzaehlung nach, machten sich auf den Weg zur deutschen Botschaft in Manila , um zu erfahren warum man das Visum der Freundin vom Sohn abgelehnt hat. Vor Ort bekamen Beide grosse Augen und schauten sich unglaeubig an, da sie nur auf englisch sprechende Mitarbeiter trafen, die sie dazu auch noch schnell und billig abwimmeln wollten.:bigsmile "Wo sind wir hier gelandet" ,motzten sie zu Recht. :eek: Erst nach heftigen Protest erschien ein deutscher Botschaftsangestellter oder Beamter. o_O Was fuer ein Glueck.:bigsmile

Kuerzlich auf dem Konsulat in Phuket, sprachen beide anwesenden thailaendischen Mitarbeiterinnen ein gutes deutsch. Da war wohl Manila eine Ausnahme vermutlich.
 
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harders

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21 Februar 2017
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Danke für die vielen Antworten.

Eine Frage stellt sich grad, vielleicht kann jemand weiter helfen.
Im Visa Antrag wird nach Job gefragt, wenn sie keinen hat, ehrlich sein und nicht ausfüllen oder wird dadurch gleich das Visa abgelehnt?
 

harders

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21 Februar 2017
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Danke
Soweit habe ich es auch gemacht.
Papiere sind unterwegs zu ihr.
Visumantrag füllt sie selbst aus mit einem Bekannten. Vor Abgabe kontrollieren wir zusammen.
Grosse Frage war halt wegen dem Job .
Achso und ein Haushaltsbuch, hat sie auch nicht.

Könntest du noch erklären wie eine Remonstration abläuft
 

harders

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21 Februar 2017
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Könnte mir jemand nochmal bitte helfen.
Meine Freundin braucht ein Einladungsschreiben von mir.
Ich weiss was das ist aber keine Ahnung was da genau drin stehen soll.
Hat vielleicht jemand schon mal eins geschrieben oder hat ein "Vordruck"?
Danke
 

sebi77

Gibt sich Mühe
   Autor
5 August 2015
430
6.649
2.195
Google es doch einfach! Folgenden Vordruck habe ich gefunden:


Vor- und Nachname (bzw. Firma oder Institution) des Gastgebers
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer


Ausländerbehörde _________ [Stadt eintragen]
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Ort, Datum


.

Betreff: Einladung für Herrn/Frau _________


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich Herrn/Frau _________ ,
Passnummer: _________ ,
Geb. am __.__.___ in _________ , _________ ,

wohnhaft in Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Land

in die Bundesrepublik Deutschland ein und zwar in der Zeit vom __.__.20__ bis zum __.__.20__ .

Ziel des Besuchs ist es, _______________ [Grund ausführlich beschreiben, z.B. Besuch bestimmter Sehenswürdigkeiten, Events, Urlaub, etc].

Herr/Frau _________ wird für die Zeit seines/ihres Aufenthalts bei _________ in _________ [Gastgeber oder anderen Aufenthaltsort angeben] wohnen.

Kontaktdaten des Eingeladenen während seines Aufenthalts:
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Email-Adresse

Persönliche Daten des Einladenden:
Vor- und Nachname
Geb. am __.__.____ in _________ , _________
Pass-/Personalausweisnummer: _________
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Email-Adresse

Ich verpflichte mich hiermit, mich um alle Angelegenheiten von Herrn/Frau _________ zu kümmern sowie für alle anfallenden Kosten nach §§ 66 bis 68 AufenthG der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen, einschließlich medizinischer Versorgung.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag auf Erteilung des Visums stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen,
____ [handschriftliche Unterschrift]
Vor- und Nachname des Einladenden in Druckbuchstaben

Die §§ habe ich gecheckt. Die stimmen soweit. Aber lese Dir die §§ auch mal durch für was Du alles haftbar gemacht werden kannst... Ich würde schon eine Nummer der abgeschlossenen Krankenversicherung angeben. Gibt's beim ADAC. Je plausibler Du alles belegen kannst, desto höher die Chancen. Wichtig ist vor allem die Rückreisebereitschaft glaubhaft zu machen.
 

harders

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21 Februar 2017
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AndyFm
Keine Ahnung warum sie es braucht.
Sie war in der german embassy und ihr wurde gesagt das sie ein Einladungsschreiben braucht

sebi77

Krankenversicherung , Verpflichtungserklärung und Flugreservierung hat sie ja schon alles von mir bekommen.

Trotzdem wollen sie noch ein persönliches Einladungsschreiben von mir das ich auch für sie aufkomme etc.
Und was sie alles so sehen will in Deutschland bzw was ich ihr zeige
 

wombi

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23 Dezember 2014
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AndyFm
Keine Ahnung warum sie es braucht.
Sie war in der german embassy und ihr wurde gesagt das sie ein Einladungsschreiben braucht

sebi77

Krankenvers...

Grüße,

wie ging es bei dir aus?

ich bin auch gerade dabei für ein Visum die Vorbereitungen zu treffen.

Einladungsschreiben, Visumantrag und Verpflichtungserklärung sind erledigt.
Brauchen noch Passfotos und den Termin bei der Botschaft.

Die habe ich angeschrieben wie lang die Bearbeitungszeit ist, da auf der Homepage nur zu sehen ist, bei heirat etc. nicht aber kein Visum bis 90 Tage.

LG wombi
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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@PotatoeJoe , kann sie das Visum denn in Thailand beantragen? Ich dachte das geht nur an der Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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@PotatoeJoe , das Bangkok in Thailand liegt ist mir bewusst.
Meine Frage war eine andere. ;)

Falls deine Freundin eine Thailänderin ist, hast du dich im Thema vertan: Falscher Thread!
 

hallodri

...
    Aktiv
16 September 2010
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Kann das Visum im obigen Fall eigentlich auch in der deutschen Botschaft in Bangkok beantragt werden? Hat jemand Erfahrung diesbezueglich?
 

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Karlsruhe
Visumsantrag geht nur an der Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland.
Sicher?

Ich selber habe schon im Ausland Visa für andere Länder beantragt.
Stell dir vor du änderst deine Weltreise etc. Und willst ein visapflichtiges Land besuchen, dann müsstest du ja extra heimfliegen zum beantragen.
 

wombi

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23 Dezember 2014
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Wir haben jetzt einen Termin nächsten Monat wegen Visa, ich bin gespannt ob es klappt.
Unterlagen sind bis auf das "Familienbuch" was noch übersetzt werden muss komplett.

Die Übersetzung dauert 1 Tag in Laos.
Wir waren vor 2 Wochen zusammen in Thailand unterwegs und wollten das dort machen.
Ganz schwer bzw. unmöglich jemand zu finden der laotisch lesen und dann übersetzen kann. (Sicher Ausnahmen gibt es in Bangkok, wo wir NICHT waren)

Mit dem Familienbuch meinen die das Haushaltsbuch, habs mir angeschaut, sind die ganzen Famileinmitglieder drin.
Einzig wenn eines der Familienmitglieder heiratet, hat es die Möglichkeit sich aus dem Buch entfernen zu lassen und in das Familienbuch des Ehepartner eintragen zu lassen.


LG Wombi
 

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
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58
Karlsruhe
neitmoj hat es schon richtig geschrieben: Visumsantrag geht nur an der Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland.

Kann ich in einem Staat, in dem ich nicht ansässig bin, ein Schengen-Visum beantragen?
Ja. Wenn Sie in einem Land, in dem Sie nicht ansässig sind, ein Schengen-Visum beantragen müssen, genügt eine Begründung, warum Sie von diesem Land aus den Antrag stellen

Wie und wo stellt man den Antrag auf ein Schengen-Visum? - Schengen VISA Information

Wollte das mal nachholen, da vielmals die Meinung vorherrscht, schengen Visum nur im Heimatland .

Man kann es auch in anderen Ländern stellen.

Eine befreundete Thai hat in Katar den Antrag gestellt
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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@Beetrayed ,vielleicht hast du recht, bzw. vielleicht stimmt die Info deiner Quelle.
Vielleicht aber auch nicht.

Hast du dir das Impressum angesehen?

Impressum - Schengen VISA Information

Das ist keine offizielle Seite irgendeiner Behörde, sondern es ist eine Werbe-Webseite, die angeblich aus dem Kosovo stammt.

Der anonyme Betreiber erhebt keine Ansprüche auf Richtigkeit seiner Angaben (siehe Disclaimer)

... we do not guarantee the completeness or accuracy of information ...

Zudem listet der Betreiber keine Quellen, woher er seine Informationen hat. Seriös ist das nicht.
 

bruno513

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Juli 2011
768
1.189
1.543
Quelle:
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/visa/bfm/vhb1-version-bfm-d.pdf
@neitmoj: dieses mal seriös

Rechtsgrundlage: Visakodex - Artikel 6
Im Allgemeinen dürfen nur Anträge von Personen entgegengenommen werden, die im Zuständigkeitsbereich des Konsulats ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben
Wenn eine Person, die sich rechtmäßig im Zuständigkeitsbereich des Konsulats, wo der Antrag gestellt wird, aufhält, dort aber nicht ihren Wohnsitz hat, begründen kann, warum der Antrag nicht bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat gestellt werden konnte, kann der Antrag jedoch entgegengenommen werden.
Es steht im Ermessen des Konsulats, ob es die Begründung des Antragstellers akzeptiert.
Ein „Antragsteller ohne Wohnsitz im Land“ ist ein Antragsteller, der seinen Wohnsitz woanders hat, sich jedoch im Zuständigkeitsbereich des Konsulats, wo der Antrag gestellt wird, rechtmäßig aufhält.
„Rechtmäßig aufhalten“ bedeutet, dass der Antragsteller, der seinen Wohnsitz in einem anderen Drittland hat, nach dem Recht des betreffenden Drittlandes berechtigt ist, sich vorübergehend während eines Kurzaufenthalts oder mit Erlaubnis längere Zeit dort aufzuhalten.
 
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