So Leute jetzt bin ich schlauer und auch etwas beruhigter!
Mein Anwalt hat jetzt mal folgenden groben Sachverhalt aufgezeigt.
Ihr gehören auf keinen Fall von vornerein 50% vom Haus und meinem Vater haben nur noch 50% gehört.
Im Gegenteil. Es kann dadurch, dass er nie mit ihr hier gelebt hat, sogar sein dass ihr Pflichterbteil nicht 50% sondern nur 25 % ist, dies muss er prüfen.
Einen Erbanteil an den Thailändischen Häusern habe ich auch, sprich, also auch was in der Hinterhand.
Er möchte nun von mir erstmal alle Möglichen Dokumente (Auch zwecks Witwenrente) und hält mich dann, auch wenn ich in Thailand bin auf dem Laufenden.
Da hier ja einige interessiert mitlesen, halte ich euch ebenfalls auf dem aktuellen Stand.
Scheinbar hat Dein Anwalt in Deutschland keine Ahnung, bezueglich Thailaendisches Erbrecht, es wird hoechste Zeit das Du dir einen spezialisten suchst, der Ahnung von der Materie hat.
Gib uns doch mal ein paar Infos, bezueglich den Haeusern in Thailand, wie wurden diese registriert? Ueber eine Firma?? Wenn ja wer war der Thailaendische Partner?? Oder Privat gekauft, ueber den Namen Deiner "Stiefmutter" In keinem Fall hast Du Recht auf das Land auf dem die Haeuser stehen, da kann ich Dir Brief und Siegel drauf geben, soweit ich weiss ist die Thailaendische Ehe auch nach Deutschen Recht gueltig, deswegen spielt es keine Rolle, ob Sie mit Deinem Vater jemals in dem Haus in Deutschland gelebt hat oder nicht, sollte doch eigentlich logisch sein, ich denke es ist wirklich besser Du suchst Dir einen anderen Anwalt!!
Sollte Dein Vater die Haeuser ueber eine Co.Ltd erworben haben und Dein Vater war der Direktor der Firma, dann waere fuer dich der einzige Ausweg ein Shareholder Meeting einzuberufen und Dich als neuen Direktor ernennen zu lassen, die Firmenanteile koennten auf diesen Weg, im Finanzministerium in Bangkok auf Dich uebertragen werden, es waere von Vorteil, wenn der Thailaendische Geschaeftspartner nicht Deine "Stiefmutter" ist, hiermit haettest Du ein Druckmittel, fraglich ist jedoch ob in diesem Fall der Thailaendische Geschaeftspartner Dich als Direktor akzeptiert, das wird Deine "Stiefmutter "wohl auch in jedem Fall verhindern wollen (solltest Du diesen Weg gehen)