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Wieviel Geld für eine Thai um gut leben zu können?

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Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Dekar, die Anwaltskosten, kannst du nicht Pauschal sagen. Von......... bis.
Eine erste einfache Beratung kostet wenn du Glück hast vielleicht nichts. Oder vielleicht 2000 Bath. Alles andere richtet sich nach Arbeitsaufwand. Hällt sich allerdings in Grenzen, ist ja Thailand.
Nur eins solltest du nie tun, ohne Anwalt. Es sind schon genug Farangs auf die Nase gefallen, die meinten ich brauch keinen Anwalt, das kann ich alleine
 

Tigerkralle

Freelancer Dompteur
Inaktiver Member
6 Juli 2012
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Südbaden
Hallo Dekar, auch erst mal von mir mein Beileid...

Hmm das ist keine so ganz einfache Sache wie ich finde, aber wenn du schreibst das es eine gute Frau ist, und du denkst das sie dich nicht über's Ohr hauen wird, ist das schon mal sehr viel wert!

Es sind schon einige gute Ratschläge gekommen von anderen Membern, und in dem Fall muss ich mich Sunny anschließen, was auch einer meiner ersten Gedanken war, das ihr ( eventuell du und deine Stiefmutter ) zusammen einen Patenten Anwalt aufsucht, am besten eine(n) die/der Deutsch und Thai spricht. Am allerbesten eine oder einen Deutschen Anwalt, das gibt's in jeder größeren Stadt, meines Wissens.

Und dann seit ihr vielleicht auf der sicheren Seite, den was Gesetzesgebungen angeht, und eventuelle Formalitäten,usw und sofort, findest du (Ohne den hier ganz ohne Frage versierten Forumsmitgliedern nahe treten zu wollen! ) vielleicht doch dort am besten rat...
Mit ziemlicher Sicherheit würd ich es so machen!
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Dekar, du hast mich Falsch verstanden, als ich meinte das du auf deinen Erbanteil verzichten könntest und dich mit deiner Stiefmutter vergleichen könntest. Besser als 40 Jahre zahlen.



Eventuell??? Hast du Erbansprüche aus dem Haus in Pattaya, aber wie gesagt, Anwalt.
Wenn du eine gutes Rechtsanwaltskanzlei sucht die Deutsch spricht, melde dich bei mir
 

expat

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 Dezember 2011
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Pattaya
www.expats-forum.net
Ich bin mir leider mit der Heirat nicht sicher... Ich war damals vlt 6 oder 7 Jahre alt als sie geheiratet haben. Das hat mich auch dannach nie großartig interessiert.

Aber wenn sie immer ein Visum braucht um hierherzukommen dann kann sie doch eigentlich nicht nach deutschem Recht verheiratet sein oder?

Wo kann ich das erfragen? Standesamt?
Wenn du mit einer Ausländerin außerhalb Europas verheiratet bist, dann kann sie dich nach europäischem Recht ohne Visum nach Europa begleiten. Darüber aber setzt sich unsere "ehrenwerte" deutsche Botschaft hinweg, so dass auch mit Deutschen verheiratete Frauen ein Visum beantragen müssen. Ich lebe zum Beispiel seit 14 Jahren mit meiner Frau in Thailand (verheiratet seit 2003), aber um sie nach Deutschland mitzunehmen, müssen wir ein Visum beantragen, bei dem dann ich witziger Weise meine Rückkehrwilligkeit nachweisen muss.
In deinem Fall ist es so, dass die Frau dann auf der ganzen Welt als verheiratet gilt, wenn in Thailand oder sonstwo offiziell geheiratet wurde. Das ist ja schon hier geschrieben worden. Falls der Vater eine Pension oder Rente bezogen hat, könnte die Ehefrau davon unter bestimmten Umständen profitieren.
 

Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
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7 Januar 2012
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Gut... Also kann ich mir das wohl in Sachen unkompliziertes Erben abschminken.. Mist! Ich hoffe das kriege ich in meinen 3 Wochen Urlaub geregelt
 

Alfred61

Hat nix anderes zu tun
   Autor
Ich habe keine Ahnung wozu in TH ein Anwalt vonnoeten ist den du Dekar zahlen willst.
Du weisst nicht genau ob dein Vater Thai-Rechtlich-Gesetzlich in TH verheiratet war, ausserdem willst du ja sowieso nix von dem "moeglichen" Thai Haus Erbe.
Die "Frau" deines Vaters muss sich kuemmern, falls sie an den Landpapieren was geaendert haben will oder aendern muss.
Also warum hier, von dir aus unnoetig und eventuell mit Kosten verbunden herumstochern?

D Haus ist ja ein zweites paar Schuhe und wenn es kein Testament gibt, du das einzige Kind bist und die Deutschen Behoerden nix von einer Thaifrau und Ehe wissen, es ja wohl, auch gar keine nach D-Recht gibt, dann bist du der Alleinerbe.
Seh keine Problematik hier, nach bisher, vorliegenden, bekannten Gegebenheiten. :daume
 

Dekar

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
7 Januar 2012
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Jaa.

Ich habe bereits mal kurz mit einer Notarin gesprochen (Mutter von guten Freunden)

Ich werde morgen hier beim Standesamt anrufen (Wollte ich bereits Freitag, aber da wird ja ab 12 nicht mehr gearbeitet) und erfragen, ob er als verheiratet gilt. Ich hoffe sie geben mir Auskunft.

Falls ja dann sieht die Erbsituation für seinen deutschen Besitz (Und es geht mir ja nur um diesen) ja so aus: Ehefrau 50% Kinder 50%. Da ich das einzige Kind bin ich also die hälfte.

Wenn ich jetzt das Haus auf mich umschreiben lassen will benötige ich ja einen Erbschein. Und diesen Erbschein bekomme ich ja nicht einfach so. Die Notarin wollte mir mal ein paar Dinge raussuchen. Weil dann werden Dinge nötig wie eine von der Frau unterschrieben Erklärung, dass sie auf ihren Anteil verzichtet. Diese muss dann noch übersetzt und beglaubigt werden usw. usw... Also richtig kompliziert. Aber jetzt mal morgen abwarten, ich halte euch auf dem Laufenden.
 

x_man

te quiero puta
Inaktiver Member
22 Oktober 2008
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also einer unbegrenzten unterhaltszahlung würde ich eher nicht zustimmen, wieso auch?
hinfahren, bestand aufnehmen, den angemessen verteilen, einen grosszügigen zuschuss für bestattungsausgaben beisteuern
und gut isses.

X.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Sieh zu das du heraus findest was es mit dem verheirateten Status auf sich hatte.
Nur buddhistisch oder Standesamtlich verheiratet.

Beim zweiten Fall, hat übrigens nix mit dem Visa zu tun wie schon geschrieben, besteht Anspruch auf Witwenrente.
Warum sollte dieser Anspruch, wenn er denn berechtigt ist, verfallen und statt dessen du dich um die Versorgung kümmern?

Du kannst dir den Kopf zerbrechen falls der erste Fall zutrifft.

Aber da sind schon gute Werte genannt worden.
 

expat

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 Dezember 2011
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Pattaya
www.expats-forum.net
Jaa.

Ich werde morgen hier beim Standesamt anrufen (Wollte ich bereits Freitag, aber da wird ja ab 12 nicht mehr gearbeitet) und erfragen, ob er als verheiratet gilt. Ich hoffe sie geben mir Auskunft.
Ich dachte auch, ich müsste meine Ehe beim Standesamt anmelden. Die wollten aber gar nichts aufnehmen. Immerhin konnte ich bei der Meldestelle meinen Status auf verheiratet ändern. Inzwischen bin ich aber in Deutschland gar nicht mehr gemeldet. So denke ich, du wirst das nur von deiner "Stiefmutter" erfahren, was Sache ist. Sie hat ja vielleicht die Heiratsurkunde. Wenn du sie verwenden willst in Deutschland muss wohl noch die deutsche Botschaft sie legalisieren, falls noch nicht geschehen..
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Ich habe keine Ahnung wozu in TH ein Anwalt vonnoeten ist den du Dekar zahlen willst.
Du weisst nicht genau ob dein Vater Thai-Rechtlich-Gesetzlich in TH verheiratet war, ausserdem willst du ja sowieso nix von dem "moeglichen" Thai Haus Erbe.
"..............................."
D Haus ist ja ein zweites paar Schuhe und wenn es kein Testament gibt, du das einzige Kind bist und die Deutschen Behoerden nix von einer Thaifrau und Ehe wissen, es ja wohl, auch gar keine nach D-Recht gibt, dann bist du der Alleinerbe.
Seh keine Problematik hier, nach bisher, vorliegenden, bekannten Gegebenheiten. :daume
Du bist aber ein klasse Berater. Aufgrund von hätte, könnte, oder vielleicht, empfiehlst du einem 23 jährigen, das alles ohne Anwalt durchzuziehen?


Kein Mensch weiß, ob sein Vater sie Ehe in Deutschland beim Standesamt, als Rechtsgültig hat eintragen lassen.
Dazu braucht die Frau noch nicht einmal dabei sein.
Aber selbst wenn die Ehe in Deutschland nicht Eingetragen ist, hat Sie trotzdem ihre Ansprüche.
Kein Mensch weiß, ob die Thaifrau nicht irgendwann durch einen findigen Anwalt auf die Idee kommt Ansprüche an dem Haus in Deutschland zu stellen.
Und dafür braucht Sie noch nicht einmal Geld. einige Anwälte in Thailand Arbeiten auf Erfolgshonorar.
Und wenn es irgendwann mal drauf ankommt, verschwinden in Thailand manchmal wichtige Dokumente, und das Kind ist in den Brunnen gefallen.
 
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Pungparamee

Seit mehr als 25. Jahren dabei
   Autor
21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Eine anerkannte und registrierte Eheschließung müsste wenn, dann aber auch der deutschen Botschaft bekannt sein. Sollte das zutreffen, hätte sie auch ein Anrecht auf die deutsche Witwenrente und somit deine Unterstützung, nicht nötig. Ich denke aber, das dein Vater die Variante: „Buddha- Hochzeit“ gewählt hat. In dem Fall, halte ich 10- 15000 Baht durchaus ausreichend, zumal ja Wohnraum usw. vorhanden sind.

Gruß Hans
 

Alfred61

Hat nix anderes zu tun
   Autor
Du bist aber ein klasse Berater. Aufgrund von hätte, könnte, oder vielleicht, empfiehlst du einem 23 jährigen, das alles ohne Anwalt durchzuziehen?


Kein Mensch weiß, ob sein Vater sie Ehe in Deutschland beim Standesamt, als Rechtsgültig hat eintragen lassen.

Also, ich schrieb, wozu Anwalt in TH!
Und ich schrieb in D ist es ein anderes Paar Schuhe!
Habe meine letzten Verlassenschaften von Anwaelten abwickeln lassen ud das wuerde ich auch -Dekar- raten, betrifft aber D nicht TH.
Der sucht sich die notwendigen Dinge zusammen und klaert automatisch auch die Heiratsfrage.
Wenn der Papa meinte, de Sohn solle der Thaifrau Geld geben, Regelmaessig, dann denke ich die Ehe ist in D nicht eingetragen, sonst gibt es ja Staatliche Witwenrente und Privatzahlung nicht notwendig.
 

thani

Member Inaktiv
Inaktiver Member
6 November 2012
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211
nix für ungut, aber bedenke das Dein Haus zwar eine Miete abwirft, aber auch Kosten verursacht, also Mieteinnahme ist nicht glecih verfügbares Geld !! Bitte beachten, sonst werden die 500 Euro auch noch viel Geld und wenn Dir die immobilie noch nicht gehört solltest Du das Thema Erbschaftssteuer prüfen, die könnte auf Dich zu kommen. !!
 

thani

Member Inaktiv
Inaktiver Member
6 November 2012
13
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211
und wenn Du gut mit seiner Frau kannst, solltest Du Sie bitten das Sie Dir Ihre Unterlagen zu kommen läßt
 

bui2

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Mai 2010
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121
623
Von mir auch mein herzliches Beileid.
Also ich persönlich würde erstmal die Kirche im Dorf lassen.
Zuerst muss ja mal alle rechtlichen Sachen geklärt werden, Heirat, Rentenanpsruch usw.
Ich persönlich würde auch nichts von den Häusern haben wollen. Da es ja im Sinne deines Vaters war, würde ich klären welche Ansprüche ich an den Häusern hätte, diese mir aneignen und sie dann an die Frau abtreten.

Was ich andererseits nicht verstehe warum die Mama mit 40 in Rente gehen soll. Es ist doch zu erwarten, dass sie einen Job annimmt und einen Teil ihrer Lebenskosten selber trägt. Wenn man dann noch rechnet, dass sie ein Haus in Pattaya hat, dass auch ein paar € wert ist.
Wie gesagt für mich käme es nicht in Frage, die Stiefrmama bekommt 2 Häuser und die Mieteinmahmen von "deinem" Haus. Wie schon geschrieben sind Mieteinnahmen keine Kohle die man voll in der Hand hat. Und in Kummerland buckeln und die Kohle zur Stiefmama nach Thailand würde ich persönlich nicht. Nette Frau hin oder her.

LG bui
 

bui2

Member Inaktiv
Inaktiver Member
29 Mai 2010
179
121
623
Achso, um was zum Titelthema zu schreiben,
Anfangs finde ich 15000 THB OK, dann später denke ich sind 10000 THB in Ordnung.
 
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