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Joe
Smurf Bar

Welche thailändische Bank für internationale Aktien

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
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Da Interactive Brokers grundsätzlich eine US-Firma ist (börsennotiert) gehe ich davon aus, daß der Anlegerschutz erheblich besser als bei deutschen Brokern ist. Wertpapiere sind meiner Kenntnis nach grundsätzlich immer Sondervermögen. Bankguthaben sind hingegen ein Kredit gegenüber der Bank bzw gegenüber dem Broker mit allen damit verbundenen Risiken. Und ob da bei einer wirklich grossen Zahlungskrise jemand das Ausfallrisiko übernimmt steht meines Erachtens in den Sternen. Und was ist das Sondervermögen des Anlegers wirklich wert? Es gibt da den Referenzfall einer iranischen Bank, die Wertpapiere und Guthaben bei einer deutschen Bank hatte .... da war letztendlich nix mit Sondervermögen ..das Geld und die Wertpapiere sind weg ... Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt
Als Eigentümer für die Aktien im Aktienregister ist nämlich letztendlich Clearstream eingetragen ..und nicht der letztendliche Eigentümer der Aktie ..DU als Aktionär ... Ausweg: Namensaktien kaufen und sich im Aktionärsregister eintragen lassen.
@BGZInfo – dein Beitrag klingt nach Überzeugung, ist aber inhaltlich ein ziemlicher Mix aus Halbwissen, guter Absicht und geopolitischer Dramatik. 😅
Hier mal meine Einschätzung dazu:

1. ‚Wertpapiere sind immer Sondervermögen‘ – nein.
Das ist eine dieser Mythen, die sich hartnäckig halten.
Sondervermögen gilt nur für Fonds (z. B. ETFs) nach § 92 KAGB.
Aktien im Direktbesitz sind schlicht Eigentum. Kein Sonderstatus, keine Zauberei – auch nicht bei IBKR.

2. ‚Anlegerschutz in den USA ist besser‘ – kommt drauf an.
In den USA bekommst du Schutz über SIPC und segregierte Verwahrung.
Aber wehe, du willst tatsächlich Ansprüche durchsetzen – dann heißt es oft: „See you in court.“
In Deutschland hingegen wird viel vorher geregelt (BaFin, Einlagensicherung etc.).
Besser? Ansichtssache.
Grundlegend verschieden? Ja.

3. Iran & Clearstream – nett gemeint, aber komplett am Thema vorbei.
Der Fall betrifft staatlich angeordnete Sanktionen – nicht den Schutz von Privatanlegern, nicht Depottrennung, und schon gar nicht Sondervermögen.
Das hat mit dem Besitz von Apple-Aktien bei IBKR ungefähr so viel zu tun wie ein Hausverbot im Supermarkt mit dem Grundbuchamt.

4. Namensaktien als Ausweg?
Nette Idee, bringt dir aber außer direkter Post vom Vorstand nichts.
Die Eigentümerstellung ist bei Namens- und Inhaberaktien gleich.
Das hilft dem Unternehmen, nicht dir.

Fazit:
Schöner Beitrag zum Thema „Wie man alles in einen Topf wirft, ordentlich umrührt – und dann Sondervermögen draufschreibt.“ 😉
Aber danke – dein Beitrag hilft dem Fragesteller sicherlich weiter, um die für ihn passende Entscheidung zu treffen.
 

Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Also US Aktien bei nem US Broker zu halten is eh ned ne gute Idee. Im Todesfall geht die Erbschaft nämlich nach US (Steuer-) Recht und vor US Gerichten. Und so viel ich weiss betrifft das dann die gesamte Erbmasse und nicht nur die US Aktien.
Das ist einer der Gründe warum die ganzen Fonds die hier in den Europäischen Börsen gehandelt werden ihren Sitz in LU und IR haben.

Im übrigen nähert sich die Stabilität des regulatorischen Umfeldes der USA rapide der Thailands an unter der neuen amerikanischen Administration. Wer weiss schon ob in 6 Monaten die US Regierung ihre Schulden bei ausländischen Investoren (Government Bonds) noch honorieren wird. Da braucht Trump nur wieder von nem "Bad Deal" schwafeln und schon is Essig.

Persönlich: Ich bleib bei Brokern die der EU/CH Banken Regulierung unterliegen und mach von da aus weltweite Anlagen.

Broker in Thailand? Ich lese hier mit Interesse mit aber nach dem was was ich hier lese: Wenn ich nicht muss dann eher ned.
 
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Hardy641

Hat nix anderes zu tun
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Ich bin kein Experte in juristischen Dingen.
Habe ebenfalls ein IBKR Depot auf den Philippinen.
Meines Wissens nach ist für Depots in ASEAN die Hong Kong Tochter von IBKR zuständig. Damit wäre man unter Hong Kong und nicht US Recht.
Welche Implikationen dies hat weiß ich allerdings nicht.
 

Fuchur

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12 Juli 2011
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So, ich habe mich nun mal etwas eingehender mit Interactive Brokers beschäftigt. Hierbei tauch jetzt eine Frage auf:
Selbst bei der Trial-Version wird eine thail. Tax-Nummer von mir verlangt. Diese habe ich aktuell nicht. Ist diese zwingend notwendig? Denn bspw. die DKB in Deutschland will diese von mir nicht wissen.
 
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Hardy641

Hat nix anderes zu tun
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7 Dezember 2021
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So, ich habe mich nun mal etwas eingehender mit Interactive Brokers beschäftigt. Hierbei tauch jetzt eine Frage auf:
Selbst bei der Trial-Version wird eine thail. Tax-Nummer von mir verlangt. Diese habe ich aktuell nicht. Ist diese zwingend notwendig? Denn bspw. die DKB in Deutschland will diese von mir nicht wissen.

Am besten bei der Hotline nachfragen. Auf den Philippinen wird keine Tax ID benötigt.
 
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