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Visum in A nach Heirat in Los

Cabo

HEDONIST
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8 Juni 2009
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Eventuell kennt sich jemand mit folgender Frage aus.

Ich habe einen Ö-Pass. Mein Erstwohnsitz und Arbeitsstätte befinden sich in D.
Einen Zweitwohnsitz in A gibt es momentan nicht, könnte ich
aber anmelden(z.b. um meine Großeltern aufgrund ihres Alters öfter behilflich zu sein.)
Angenommen ich heirate meine Mia in LOS.
Kann ich dann zur Österr.Botschaft gehen und ein Visum anfragen
oder sagen die nein geh zu den Deutschen weil du lebst dort, daher sind die zuständig.

Oder wird mir Österreich das Visum geben, da ja noch keine A1 Pflicht besteht.

Wenn ja, würde Mia ein Schengen Visum erhalten und könnte damit logischerweise nach D kommen.

Edit:
Hab natürlich überlegt diese Frage bei der A-Botschaft zustellen.
Meine Bedenken ist dass die das "Registrieren" und an die Deutsche Botschaft weitergeben falls es unter dessen Zuständigkeit fällt.

Thaifan67
 

Gast_20

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AW: Visum in A nach Heirat in Los

Was für ein Staatsbürger bist Du?

A - Österreicher?

Dann wird Dir dort - und nur dort - geholfen.
 

Cabo

HEDONIST
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JT29

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Südbaden
AW: Visum in A nach Heirat in Los

Well,

als Österreicher mit Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt in DE ist DE zuständig, es macht da IMHO auch wenig Sinn, es über AT zu versuchen, was aber auch in dem Fall kein Problem ist.

Man stellt einen Antrag auf Familienzusammenführung, bringt die Unterlagen und erhält dann ein nationales Visum (also kein Schengenvisum). Anschließend meldet man sich bei seiner zuständigen Ausländerbehörde (AB) an. Danach wird das Visum in eine AE (Aufenthaltserlaubnis) umgewandelt und ihr könnt ptoblemlos durch Schengenländer reisen. Es empfiehlt sich vorher auch mal mit seiner AB kontakt aufzunehmen, da diese dem Antrag zustimmen müssen.

A1 spielt in Eurem Fall keine Rolle, du bist priviligiert als EU-Bürger. Hier greift das Freizügigkeitsrecht EU und nicht das nationale AufentG.
 

Cabo

HEDONIST
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8 Juni 2009
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Süden
AW: Visum in A nach Heirat in Los

@JT29

Vielen Dank für die Info.
Die A-Botschaft hat mir geantwortet dass immer die Botschaft zuständig ist in dessen Land ich einreisen will.

Thaifan67
 

Muangtho

Member Inaktiv
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Angenommen nach einer Heirat in Thailand. Um die Ehefrau dann nach Österreich zu bekommen müssen ja trotzdem "Bedinungen erfüllt werden"

Denke der "Deutsch A1 Test" ist eine davon.

Auf der Seite habe ich Infos dazu gefunden, Nettogehalt von 12xx wird wohl benötigt. http://www.migration.gv.at/de/forme...weiss-rot-karte/familienzusammenfuehrung.html ).

zB wenn man sich vor und nach Heirat in Thailand aufhält, ist es ja kaum möglich über diesen Zeitraum ein Gehalt in Österreich zu beziehen, wenn ich das richtig verstanden habe ist aber auch der Nachweis des ausreichenden Nettoeinkommens nach einer Heirat erforderlich um die Frau nach Österreich zu bringen?

Würde also bedeuten man muss wieder zurück, mind. 3 Monate arbeiten und kann es dann beantragen? (wobei das wohl auch nicht optimal ist, da sie sagen könnten man hat nur 3 Monate gearbeitet um sie dann hierher zu bringen?)