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Visum Ehegattennachzug - Frage zur Gültigkeit bzw. Ablauf nach Ausstellung

TingTong

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18 Juni 2013
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Hallo,

weiss jemand von euch eventuell, ob das nationale Visum in Deutschland eine gewisse Gültigkeit hat? Ich lese immer wieder 3 Monate. Die Frage ist, sind die 3 Monate (falls zutreffend) ab Austellungsdatum oder ab Einreisedatum.

Meine Frau hat heute die Zusage für Ihr Visum bekommen, da die Einreise nach D allerdings erst Ende Juli geplant ist, kann Sie nach Aussage der Botschaft das Visum frühstens erst 3 Monate vor Abflug abholen bzw. wird dies dann erst ausgestellt.

Mit stellt sich dabei die Frage wie es mit der Gültigkeit des Visum aussieht? Meines Wissen muss ich mit ihr hier ja noch auf das Ausländeramt um das Visum in eine Aufenthaltserlaubtnis (?) umzuwanden....

Wäre super, falls jemand von euch was zum Ablauf nach Ausstellung des Visums sagen kann?

Danke und viele Grüße
TingTong
 

Patty

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Ein Visumsantrag kann immer erst 90 Tage vor Einreise gestellt werden, soweit ich weiß ist das in Deutschland genau so wie in Österreich.

Die Gültigkeit eines Visums, steht ja vermutlich auf der Homepage der Botschaft !

In Österreich ist ein Nationales Visum 6 Monate gültig , ab Einreise !
 

Uwe_1

...
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Bei meiner Frau wurden die 3 Monate Aufenthalt, für den Tag wo der Flug ging eingetragen.

Aber die Abholung (Gültigkeit) ist natürlich zeitlich begrenzt, denn wenn es zu lange dauert, könnten sich in der Zeit, neue Sachverhalte ergeben,
z.B. du wirst Arbeitslos oder sonst etwas, was in den Augen der Botschaft, einer neuen Bewertung der Angelegenheit bedarf.

Wie lange diese Zeit ist, und ob sie das Visa ausnahmsweise später abholen kann, soll sie in der Botschaft in Bangkok erfragen.

Ich verstehe schon warum ihr das Visum schon so früh beantragt habt, falls es Komplikationen gäbe, hättet ihr noch ein wenig Zeit, und erledigt ist erledigt.

Aber wie @Patty schon schrieb, kann man ein Visum maximal 90 Tage vor dem geplanten Nachzug beantragen, das war zumindest 2014 in Deutschland auch so.
 

JT29

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Mit stellt sich dabei die Frage wie es mit der Gültigkeit des Visum aussieht? Meines Wissen muss ich mit ihr hier ja noch auf das Ausländeramt um das Visum in eine Aufenthaltserlaubtnis (?) umzuwanden....

Die Gültigkeit des Visums ergibt sich normalerweise aus dem Antrag. Ab Gültigkeitstag beginnt die Frist von 90 Tagen. Reist sie erst später ein, ändert das nichts an der Gültigkeit. Ihr müsst halt schauen, dass die Gültigkeit spätestens mit der Ausreise beginnt um die vollen Tage auszunutzen.

In DE hast Du dann Zeit bis zum Ende des nationalen Visums zu heiraten. Erst danach kann man auf der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.
 

TingTong

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18 Juni 2013
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Bei meiner Frau wurden die 3 Monate Aufenthalt, für den Tag wo der Flug ging eingetragen.

Aber die Abholung (Gültigkeit) ist natürlich zeitlich begrenzt, denn wenn es zu lange dauert, könnten sich in der Zeit, neue Sachverhalte ergeben,
z.B. du wirst Arbeitslos oder sonst etwas, was in den Augen der Botschaft, einer neuen Bewertung der Angelegenheit bedarf.

Wie lange diese Zeit ist, und ob sie das Visa ausnahmsweise später abholen kann, soll sie in der Botschaft in Bangkok erfragen.

Ich verstehe schon warum ihr das Visum schon so früh beantragt habt, falls es Komplikationen gäbe, hättet ihr noch ein wenig Zeit, und erledigt ist erledigt.

Aber wie @Patty schon schrieb, kann man ein Visum maximal 90 Tage vor dem geplanten Nachzug beantragen, das war zumindest 2014 in Deutschland auch so.

Ok, also die Botschaft sagte zu meiner Frau sie könne das Visum am 24.04. abholen (geplante Einrese nach D ist am 24.07), sodass dies mit den 3 Monaten hinkommt. Mir dränge sich wie gesagt nur die Frage auf, ob die Gültigkeit des Visum (soweit mir bekannt 90 Tage), mit Tag der Ausstellung, also in unserem Fall am 24.04. beginnt, was dann folglich nicht viel Sinn ergeben würde, da es dann am 24.07. seine Gültigkeit verlieren würde. Ich vermute mal, dass es dann - wie Du auch schon geschrieben hast - ab dem geplanten Einreisetag 3 Monate sind.


Die Gültigkeit des Visums ergibt sich normalerweise aus dem Antrag. Ab Gültigkeitstag beginnt die Frist von 90 Tagen. Reist sie erst später ein, ändert das nichts an der Gültigkeit. Ihr müsst halt schauen, dass die Gültigkeit spätestens mit der Ausreise beginnt um die vollen Tage auszunutzen.

In DE hast Du dann Zeit bis zum Ende des nationalen Visums zu heiraten. Erst danach kann man auf der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

Vereiratet sind wir schon. Es handelt sich um ein Ehegattennachzugsvisum. Also der Papierkram ist schon durch, nachdem ich hier D alles auf dem Ausländeramt nochmals vorgelegt hatte, wurde alles bewilligt und das Okay an die Botschaft in BKK geschickt, welche meine Frau dann einen Tag später anrief, sie könne ihr Visum abholen.


Soweit ich weiss, muss ich dann mit dem nationalen Visum mit ihr hier auf die Ausländerbehörder und dann eine Aufenthaltenhaltserlaubnis (glaube die dann erstmal 3 Jahre gültig ist) beantragen. Oder schmeisse ich jetzt hier was durcheinander?!
 
Thailernen.net

Patty

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Du schreibst ja in den Antrag , dass sie am Xy Tag abfliegt. Also wissen die von wann bis wann das Visum gültig ist !
So zumindest läuft es bei uns in Österreich!
 

TingTong

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Theoretisch ja, nur würde ich da meine Hand für die Mitarbeiter der Botschaft in BKK nicht ins Feuer legen....
 

Patty

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Also in der österreichischen Botschaft wird nur für den Zeitraum das Visum ausgestellt, für den Zeitraum, den man beantragt hat.
War bei meiner Frau auch so, die hat den Pass mit dem Visum auch 2 Monate vorher abgeholt !
 

JT29

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Oder schmeisse ich jetzt hier was durcheinander?!

Nö, das ist schon richtig so. AE beantragen, Meldeamt etc. ... Je nach AB kann es aber auch sein, dass die AE erstmal für 1 Jahr ausgestellt wird und danach für 2 weitere. Sollte die Ehefrau dann in den 3 Jahren den B1 in der Tasche haben, dann gibt es die Niederlassungserlaubnis.
 

Uwe_1

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Also in Deutschland steht bei Ehegattennachzug nicht wann man kommen will, das steht nur beim Besucher und Heiratsvisum.
Beim Ehegattennachzug wartet man normal auf die Visumszusage und dann kann man den Flug buchen.
 
Cosy Beach Club

TingTong

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Also in Deutschland steht bei Ehegattennachzug nicht wann man kommen will, das steht nur beim Besucher und Heiratsvisum.
Beim Ehegattennachzug wartet man normal auf die Visumszusage und dann kann man den Flug buchen.

Genau, es wurde auch nur gefragt, wann sie einreisen will und dann hieß es, dass man das Visum halt erst 3 Monate vor Einreise austellen kann und die dazu eben Ende April wieder kommen soll. Also hört sich für mich so an, als würd das dann schon alles seine Richtigkeit haben.
Das Visum sollte dann ab Einreisetag 90 Tage gültig sein und in der Zeit müssen wir dann bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Danke schon mal für eure Infos! :)
 
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Uwe_1

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Sie soll trotzdem nochmal anrufen, sicher ist sicher.
Ansonsten kannst du auch bei deiner Ausländerbehörde nachfragen.

Die Aufenthaltsgenehmigung haben wir dann zusammen mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt in Stuttgart beantragt, da die AB im gleichen Haus war.
Das hat dann ca. 3 Wochen gedauert, bis wir sie abholen konnten, das geht bestimmt aber auch schneller.

Bekommen hat sie den Aufenthalt für 3 Jahre.
 
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mike6988

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22 März 2014
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Moin, ich muss die nächsten Tage auch das Nationale Visum für den Ehegattennachzug ausfüllen. Mir ist nicht ganz klar was ich dort als Datum angeben muss. Meine Frau soll ja für immer bleiben und nicht bis zu einem gewissen Datum. Hab im Internet gelesen, dass ich dort einfach "unbefristet" eintragen soll. Was habt ihr dort eingetragen? Bzw. hat einer eventuell ne Vorlage was man wo ausfüllen soll? Danke!
 

Uwe_1

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Ich habe das Feld damals leer gelassen, und beim abgeben gefragt was da rein soll.
Die Dame bei der Ausländerbehörde meinte das wäre ok, wenn ich das Feld leer lasse.
 
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