Mehr Rechte für Passagiere bei Verspätungen: Fehlerhafte Triebwerke oder andere technische Defekte zählen nicht mehr als Ausrede. Ein Gericht entschied, dass in solchen Fällen die Fluggesellschaften zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind
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Die entsprechende EG-Verordnung Nr. 261/2004 gehe davon aus, dass die "außergewöhnlichen Umstände" außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sabotage oder terroristische Handlungen Ursache des technischen Defektes sind. Das sei in diesem Fall aber nicht so gewesen. Die Fluggäste hätten daher Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
Vollständige Meldung beim "http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,824798,00.html"]SPIEGEL Online[/URL]
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Die entsprechende EG-Verordnung Nr. 261/2004 gehe davon aus, dass die "außergewöhnlichen Umstände" außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sabotage oder terroristische Handlungen Ursache des technischen Defektes sind. Das sei in diesem Fall aber nicht so gewesen. Die Fluggäste hätten daher Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
Vollständige Meldung beim "http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,824798,00.html"]SPIEGEL Online[/URL]