Da braucht man auch nicht Monate lang rumstreiten weil es keine Rechtsgrundlage gibt!
Sorry, ich kann das gerade nicht ganz verstehen. Du bist wirklich so leichtgläubig und gibst auch sehr schnell auf bzw. bemühst dich noch nicht mal um dein Recht?
DU bist der Einladende und DU gibst die Verpflichtungserklärung ab. Es gibt keine Verpflichtung, dass deine Ehefrau quasi als Bürge die VE unterschreiben muss. AUSSER!!! Dein Einkommen reicht doch nicht aus. Aber du hast ja versichert, dass du weitaus mehr verdienst als verlangt wird.
Ich frage mich mit welchen Argumenten ich kommen soll. Es scheint keine einheitlichen Vorschriften dazu zu geben. Ich habe mal bei anderen Städten nachgeschaut, und eine einheitliche Regelung scheint es nicht zu geben.
Ich bin eben kein Jurist und ganz ehrlich, Du kannst nun denken was Du willst, aber ich habe echt keine Lust und Zeit mich den Ämtern rumzustreiten.
Wie schon weiter oben erwähnt, habe ich dem Herren das aus dem Amt schon erklärt, ich lade ein, hier sind meine Einkünfte und Ausgaben.
Reicht alles, aber wie er meinte wenn ich verheiratet bin, wenn auch nur auf dem Papier, dann muss meine Frau mit unterschreiben!
Am Ende sucht der was anderes wo er mir einen Strick draus drehen könnte und verweigert mir die Verpflichtungserkläung.
Irgend was muss dran sein, sonst würde es nicht auf der Hompage der Ausländerbehörd stehen.
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Nein, das tut es nicht! Was soll denn im Ehevertrag stehen, dass die Ausländerbehörde da irgendwas von akzeptieren müsste? Ach, falls du es nicht wissen solltest: ein notariell beglaubigter Ehevertrag gibt dir trotzdem keine Rechtssicherheit.
Nach seiner Aussage schon, da Gütertrennung vereinbart wird, und das reicht dem Herren von der Ausländerbehörde anscheinend.
Das musst du auch gar nicht machen weil das gar nicht nötig wäre.
Würde ich auch nicht, und würde es auch nicht von Ihr verlangen