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Thailand Verpflichtungserklärung, verheiratet, getrennt lebend

Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Ich gehe mal davon aus, dass du als getrennt lebender die Steuerklasse 1 hast. Wenn dich einer fragt, bist du vereiratet...dann sag einfach nein. Interessi...

Nein ich habe keine Steuerklasse 1.
Hatte aber auch kurz überlegt, "Nein" zu sagen, wenn ich gefragt werde, ob ich verheiratet bin.
Da war dann doch ein mulmiges Gefühl dabei, denn wenn er in seinen "schlauen" Computer schaut, dann könnte er das sehen.
Am Ende gibt es dann noch den größten Ärger. Beim Einwohner Meldeamt konnten die den Beziehungsstatus auch sehen.
 

murgel

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7 August 2015
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Nein ich habe keine Steuerklasse 1.
Hatte aber auch kurz überlegt, "Nein" zu sagen, wenn ich gefragt werde, ob ich verheiratet bin.
Da war dann doch...

Naja...du musst für die VE deine letzten drei Gehaltsnachweise vorlegen..da steht die Steuerklasse drauf...und als 3,4 oder 5 weiß man sofort Bescheid.

Weshalb hast du, obwohl getrennt (auch räumlich?) nicht die Steuerklasse 1? Hat sich das geändert? Zugegeben, bei mir ist das fast 20 Jahre her aber ich war sofort, nachdem sich meine EX beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hatte, in der SK 1
 
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Chris3776

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27 März 2019
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Wir leben in einem Haus, also beide Steuerklasse 3.
Das Verhältnis ist kumpelhaft, soll es auch geben ;). Es hat halt nicht geklppt und man hat sich so geeinigt.
Da weder ich noch Ex vor haben zu heiraten, sind wir verheiratet geblieben.
Im Augenblick macht es mir nun aber ein Problem, wegen der VE.
Ich frage mich nur, auf welche rechtliche Grundlage sich der Landkreis bezieht, wenn es die Stadt nicht verlangt, und ich auch bei keiner Behörde eine solche Klausel gefunden habe.
Man kann auch nicht erwarten das Ex für das bürgt, würde ich im Gegenzug auch nicht machen ;)
 

PotatoeJoey

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Ich frage mich nur, auf welche rechtliche Grundlage sich der Landkreis bezieht, wenn es die Stadt nicht verlangt, und ich auch bei keiner Behörde eine solche Klausel gefunden habe.

Da würde ich einfach den Sachbearbeiter fragen. Der soll dir schön zeigen warum deine Ehefrau die VE angeblich auch unterzeichnen muss. Wahrscheinlich kapiert der das ganze nur gar nicht und bringt einige Dinge durcheinander.

"Muss das Einkommen des Ehegatten zur Bonitätsprüfung herangezogen werden, müssen beide Personen persönlich vorsprechen."

Quelle: Verpflichtungserklärung (Einladung ausländischer Staatsbürger) | Stadt Rheinfelden

Stellt der sich weiterhin quer würde ich ihn fragen ob er sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auskennt und mir den Vorgesetzten kommen lassen.
 

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Manchmal funkt vielleicht auch der lieber Gott dazwischen und findet manches nicht gut
 
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anton1

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Wir leben in einem Haus, also beide Steuerklasse 3.
Das Verhältnis ist kumpelhaft, soll es auch geben ;). Es hat halt nicht geklppt und man hat sich s...

... grundsätzlich ist das ja nett. Ihr befindet euch nach wie vor in einer Gütergemeinschaft, d.h. ihr seid jeweils wechsellseitig für einander haftbar. D.H. auch, habt ihr ein Haus, und deine Frau kann ihren Anteil nicht zahlen an einem Kredit, bist du verantwortlich dafür, es zu zahlen. Es ist nicht so, dass sie nur für ihre Hälfte alleinig verantwortlich ist, im Zweifelsfall wirst du herangezogen, hast zwar das Recht, das ausstehende von ihr zu verlagen, wenn nichts zu holen ist, bist du dumm dran.
Wenn deine Ehefrau einen netten Afrikaner findet und der etwas dummes anstellt oder einfach nach Hause fliegen muss und deine Ehefrau das nicht zahlen kann, so bist du , da in Gütergemeinschaft lebend, dazu verpflichtet, für die Kosten einzustehen.

insoweit ist das vollkommen o.k., eher sogar sehr nett, wenn dich der Beamte um die Unterschrift deiner Ehefrau bittet. Es könnte ja auch mal umgekehrt sein, sie hat einen netten Afrikaner, der gar nicht nach Hause will. Dann hättest du unfreiwillig Pech gehabt..

L.G.
Toni
 
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PotatoeJoey

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Wenn deine Ehefrau einen netten Afrikaner findet und der etwas dummes anstellt oder einfach nach Hause fliegen muss und deine Ehefrau das nicht zahlen kann, so bist du , da in Gütergemeinschaft lebend, dazu verpflichtet, für die Kosten einzustehen.

Man kann sogar in einer Wohnung zusammen leben aber jeder führt seinen eigenen Hausstand. Dann ist es keine Bedarfs- bzw. Gütergemeinschaft mehr. @Chris3776 gibt ja an, dass sie im Haus wohnen. Da vermute ich mal, dass es zwei separate Klingeln, zwei separate Briefkästen gibt und die Wohnfläche (er z.B. Parterre und sie oben/unten) klar getrennt ist.
 
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Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Danke erst mal für die Ratschläge und Tips.
Auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung der Ausländerbehörde steht, ist mal da hin gestellt, bringt mich aber nicht weiter.
Da rumzustreiten würde sicher Monate dauern ...
Ich selber würde auch keine VE für einen Typen meiner (EX)Frau unterschreiben.
In manchen Ansichten hat mir der Post doch meine Augen göffnet ...
Ergo, ich war die Tage beim Notar und der setzt uns einen Ehevertrag auf.
Meine (Ex)Frau hatten schon mal darüber gesprochen, aber es nie getan, so wie mit der Scheidung ...
Der Ehevertrag sollte somit das Problem mit der Ausländerbehörde lösen ;)

Vielen Dank nochmals für die Hilfe!
 

PotatoeJoey

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Auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung der Ausländerbehörde steht, ist mal da hin gestellt, bringt mich aber nicht weiter.
Da rumzustreiten würde sicher Monate dauern ...

Da braucht man auch nicht Monate lang rumstreiten weil es keine Rechtsgrundlage gibt!

Sorry, ich kann das gerade nicht ganz verstehen. Du bist wirklich so leichtgläubig und gibst auch sehr schnell auf bzw. bemühst dich noch nicht mal um dein Recht?

DU bist der Einladende und DU gibst die Verpflichtungserklärung ab. Es gibt keine Verpflichtung, dass deine Ehefrau quasi als Bürge die VE unterschreiben muss. AUSSER!!! Dein Einkommen reicht doch nicht aus. Aber du hast ja versichert, dass du weitaus mehr verdienst als verlangt wird.

Ich selber würde auch keine VE für einen Typen meiner (EX)Frau unterschreiben.

Das musst du auch gar nicht machen weil das gar nicht nötig wäre.

Ergo, ich war die Tage beim Notar und der setzt uns einen Ehevertrag auf.
Meine (Ex)Frau hatten schon mal darüber gesprochen, aber es nie getan, so wie mit der Scheidung ...
Der Ehevertrag sollte somit das Problem mit der Ausländerbehörde lösen ;)

Nein, das tut es nicht! Was soll denn im Ehevertrag stehen, dass die Ausländerbehörde da irgendwas von akzeptieren müsste? Ach, falls du es nicht wissen solltest: ein notariell beglaubigter Ehevertrag gibt dir trotzdem keine Rechtssicherheit.
 
Cosy Beach Club

Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Da braucht man auch nicht Monate lang rumstreiten weil es keine Rechtsgrundlage gibt!

Sorry, ich kann das gerade nicht ganz verstehen. Du bist wirklich so leichtgläubig und gibst auch sehr schnell auf bzw. bemühst dich noch nicht mal um dein Recht?

DU bist der Einladende und DU gibst die Verpflichtungserklärung ab. Es gibt keine Verpflichtung, dass deine Ehefrau quasi als Bürge die VE unterschreiben muss. AUSSER!!! Dein Einkommen reicht doch nicht aus. Aber du hast ja versichert, dass du weitaus mehr verdienst als verlangt wird.

Ich frage mich mit welchen Argumenten ich kommen soll. Es scheint keine einheitlichen Vorschriften dazu zu geben. Ich habe mal bei anderen Städten nachgeschaut, und eine einheitliche Regelung scheint es nicht zu geben.
Ich bin eben kein Jurist und ganz ehrlich, Du kannst nun denken was Du willst, aber ich habe echt keine Lust und Zeit mich den Ämtern rumzustreiten.
Wie schon weiter oben erwähnt, habe ich dem Herren das aus dem Amt schon erklärt, ich lade ein, hier sind meine Einkünfte und Ausgaben.
Reicht alles, aber wie er meinte wenn ich verheiratet bin, wenn auch nur auf dem Papier, dann muss meine Frau mit unterschreiben!
Am Ende sucht der was anderes wo er mir einen Strick draus drehen könnte und verweigert mir die Verpflichtungserkläung.
Irgend was muss dran sein, sonst würde es nicht auf der Hompage der Ausländerbehörd stehen. Link

Nein, das tut es nicht! Was soll denn im Ehevertrag stehen, dass die Ausländerbehörde da irgendwas von akzeptieren müsste? Ach, falls du es nicht wissen solltest: ein notariell beglaubigter Ehevertrag gibt dir trotzdem keine Rechtssicherheit.
Nach seiner Aussage schon, da Gütertrennung vereinbart wird, und das reicht dem Herren von der Ausländerbehörde anscheinend.

Das musst du auch gar nicht machen weil das gar nicht nötig wäre.
Würde ich auch nicht, und würde es auch nicht von Ihr verlangen ;)
 

Chris3776

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Coburg
Jo wäre sicher schön
Wow,beide Steuerklasse 3....so etwas gibt es anscheinend nur bei Euch.....:cool::cool::cool:
Jo genau so wie das die Frau mit unterschreiben muss, soll natürlich IV/IV heissen, sorry
Hab jetzt extra noch mal auf die Gehaltsabrechnung geschaut ;)
 

PotatoeJoey

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Ich frage mich mit welchen Argumenten ich kommen soll. Es scheint keine einheitlichen Vorschriften dazu zu geben. Ich habe mal bei anderen Städten nachgeschaut, und eine einheitliche Regelung scheint es nicht zu geben.

Du hast es anscheinend nicht kapiert: nicht DU musst die Argumente bringen sondern der Sachbearbeiter muss dir das zeigen. Und es gibt eine einheitliche Vorschrift für die Verpflichtungserklärung.

Auswärtiges Amt - Auswärtiges Amt
https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Bundeseinheitliches Merkblatt-deutsch.pdf

Es geht rein um die finanzielle Leistungsfähigkeit, die ist das A und O bei der Verpflichtungserklärung.

Hier ein Auszug von der Ausländerbehörde Frankfurt/Main:

Die Hinzurechnung des Einkommens eines Dritten ist nicht möglich.
Es können jedoch zwei Verpflichtungsgeber einen Gast einladen. Hier ist für jeden Verpflichtungsgeber die Abgabe einer eigenen Verpflichtungserklärung notwendig. Für jeden Verpflichtungsgeber fällt die Gebühr in Höhe von 29 € an. Die Verpflichtungsgeber müssen gemeinsam persönlich vorsprechen. Diese Art der "Einladung" ist nur dann möglich, wenn das jeweilige Einkommen jedes Verpflichtungsgebers alleine nicht ausreicht. Hat einer der Verpflichtungsgeber genügend Einkommen, muss dieser alleine einladen.

Ausnahme bei Ehepaaren: Hier genügt es, wenn ein Ehegatte vorspricht und zusätzlich die Gehaltsnachweise, eine Einverständniserklärung, ein Ausweisdokument und die Unterschriften auf der "Erklärung und Belehrung des Verpflichtungsgebers" des anderen Ehegatten mitbringt.
Der vorsprechende Ehegatte muss jedoch zumindest über ein geringes, eigenes Einkommen verfügen.

Frankfurt am Main: Einladung für Besucher aus dem Ausland, Verpflichtungserklärung
 

Uptoyou

Gibt sich Mühe
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Wie bin ich auf Coburg gekommen ? Ganz einfach,ich habe den Passus in eine Suchmaschine eingegeben und es gab nur einen Treffer.Alle anderen ABH wo ich mir die HP angeschaut habe hatten diesen Passus nicht.

Es kann natürlich sein das es eine spezielle Auflage ist, die nur für diese ABH gilt,die müßte aber von höherer Stelle genehmigt worden sein.

Es passiert auch schon mal das ein Teamleiter einer ABH eigene Regeln aufstellt,so wie in meinem Fall.
Da wollte man auch nicht mit mir diskutieren,was dabei herausgekommen ist :

34347182us.jpg
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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Bevor ich da einen Ehevertrag aufsetze, was ja auch Zeit kostet, hätte ich mal einen Termin mit dem Amtsleiter gemacht, wenn ich mit dem Sachbearbeiter nicht weiter komme. Ganz ohne Drohung oder Geschwafel von Dienstaufsichtsbeschwerte etc. meist findet sich eine für alle Seiten befriedigende Lösung und das dauert auch auf keinen Fall Monate.

Gruß USCMAI
 

Olebole65

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12 März 2019
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Du bist zwar noch verheiratet aber getrennt lebend. Ich gehe mal davon aus, dass ihr auch getrennt lebt. Gib einfach an, dass du getrennt und alleine i...
das ist ja krass, beamte ich bin auch verheiratet noch , lebe aber seit 6 jahren schon alleine. ich will meine freundin auch einladen im kommenden jahr. hoffentlich klappt es
 
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