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Thailand Verpflichtungserklärung, verheiratet, getrennt lebend

Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Hallo,
ich habe versucht, die Suchfunktion zu nutzen, aber nicht wirklich was dazu gefunden ...

Kurz zu meiner Situation, bin verheiratet, keine Kinder, leben jedoch getrennt.
Wie man so schön sagt, eine "gütliche Trennung", seit über einem Jahr. Über Scheidung, wurde bisher nicht gesprochen, es lebt jeder so sein Leben.
Da mich im letzten Jahr, als ich in Asien unterwegs war, der LKS gebissen hat, denke ich darüber nach die Maus mal zu mir zu holen. Also ein Visum zu beantragen.
Ich denke, ich habe mich ganz gut eingelesen und die reine Beantragung und Unterlagen sollte kein Problem sein.

Nun mein Problem:
Bei unserer Ausländerbehörde bin ich über folgenden Satz gestolpert:
"Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben."

Soll das wirklich heissen, ich muss da die Ex mit hin schleppen und unterschreiben lassen, oder auf die Schnelle die Scheidung einreichen oder zum Notar rennen? ;)
Zumal ich weit über den Sätzen bin, die gefordert werden, also als Mindesteinkommen.
Was ich so gefunden habe waren:
3-32_Verpflichtungserklaerung_Einkommensgrenze.jpg

Bei einer anderen Ausländerbehörde habe ich gelesen, wenn das Einkommen des Partners mit herangezogen werden muss ..., also meiner Meinung nach weniger verdient wird, als gefordert.

Spezieller Fall, hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank für die Hilfe!
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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Da bleibt dir nur, dich bei deiner Auslanderbehörde zu erkundigen, es gibt keine einheitliche Regelung und auch kein einheitlich gefordertes Einkommen. Bei uns im Kreis bekomme ich die VE quasi beim Pförtner nach Vorlage von 3 Gehaltsnachweisen ohne Termin direkt zum mitnehmen, bei einem Kollegen muss ein Termin gemacht werden, der ist dann in 2-3 Wochen und er muss neben den Gehaltsnachweisen noch den Mietvertrag vorlegen, so könnte man die Beispiele unendlich fortsetzen.

Gruß USCMAI
 
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TThunder

Bangsaray
    Aktiv
10 Januar 2013
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Bangsaray
Dein Partner und/oder das Einkommen deines Partners muß nicht mit einbezogen werden wenn dein Einkommen ausreichend ist. Das rechnet der Sachbearbeiter bei der AB anhand deiner mitgebrachten Unterlagen (Wohnraum, Mietvertrag, Strom-Wasserabrechnungen, Gehaltsabrechnungen usw.) aus.
In Dortmund gibt es einen Mindestsatz der nach Berechnung erreicht sein muß.
Geh doch einfach hin und versuche es, danach bist du entweder "durch" oder weißt genau was dir fehlt.
 
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Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde in den nächsten Tagen beu der AB vorbei schauen, mit meinen Unterlagen.
Mal sehen, was dabei raus kommt.
Info folgt ... ;)
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
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8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Ich habe die Erfahrung gemacht, bei den Auslaenderbehoerden gibt es keine einheitlichen Vorgehensweise. Daher wird dir nichts anderes ueberig bleiben, als mal nachzufragen.
 

Schwalli

ILLUZiON Soi 6 - #TeamNeverMao
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19 Mai 2018
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An deiner Stelle schnell die Scheidung einreichen oder aufgrund von Steuervorteilen nicht getan?
Frag bei deiner Ausländerbehörde nach. Mir wurde in Dortmund im Internationalen Bürgerbüro - glaube ich - ca- 45€ / Tag für den Gast vorgegeben. Bin mir nicht mehr ganz sicher.
Gehaltsnachweise, Mitvertrag etc. musste ich alles mitbringen.
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Bei unserer Ausländerbehörde bin ich über folgenden Satz gestolpert:
"Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben."

Du bist zwar noch verheiratet aber getrennt lebend. Ich gehe mal davon aus, dass ihr auch getrennt lebt. Gib einfach an, dass du getrennt und alleine in deinem Haushalt lebst. Bei der VE wird dir vorgegeben wieviel Geld du zum Leben brauchst. In deinem Fall wären das 1.250 EUR im Monat. Das musst du über deine Gehaltsnachweise vorzeigen. Liegst du drunter dann kannst du eine Barbürgschaft (von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch) hinterlegen.

Deine Noch-Ehefrau muss die VE nicht unterschreiben. Du gibst sie ja in deinem Namen ab und nicht ihr als Familie! Da würde ich mich auch gar nicht zu nötigen lassen. Beamte tun gern so als ob sie Ahnung von dem haben was sie machen und fühlen sich hin und wieder ein klein wenig "mächtig". Da ist es gut wenn man mit Fachwissen glänzt und die mal wieder auf den Boden der Tatsachen holt.

Als ich meine Freundin das erste Mal (November 2018) nach Deutschland einlud, lebte ich in Scheidung, zwei Kinder wochenweise bei mir lebend und kein eigenes Einkommen. Den Hinweis auf Barbürgschaft wurde mir nicht mitgeteilt sondern gleich gesagt, dass ich dann ja niemanden einladen könne. Auf meinen Hinweis mit der Barbürgschaft und der Frage warum man mir das nicht sagt, kam als Antwort: warum sollte ich?
 
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Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Du bist zwar noch verheiratet aber getrennt lebend. Ich gehe mal davon aus, dass ihr auch getrennt lebt. Gib einfach an, dass du getrennt und alleine in deinem Haushalt lebst. Bei der VE wird dir vorgegeben wieviel Geld du zum Leben brauchst. In deinem Fall wären das 1.250 EUR im Monat. Das musst du über deine Gehaltsnachweise vorzeigen. Liegst du drunter dann kannst du eine Barbürgschaft (von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch) hinterlegen.
Wie geschrieben, über den Sätzen von 1250 EUR allein lebend oder einer unterhaltspflichtigen Person, 1750 EUR liege ich weit drüber.
Mich hat nur der pauschale Satz "Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben." sehr verunsichert.
Kommende Woche will ich das in Angriff nehmen. Mal sehen, wie die Bemten so drauf sind.
Unterlagen wie Gehaltsnachweis, Kaufvertrag Wohnung und mal einen Kontoauszug meiner Abbuchungen habe ich eingepackt.
 

Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Heute war ich bei der Ausländerbehörde.
Erste Frage, nach dem ich dem Beamten (sah auch typisch wie einer aus) erklärt habe, warum ich hier bin.
Er: "Haben Sie einen Termin?"
Ich: "Nö, braucht man so was, stand auch nirgends ..."
Dann hat er mir Termine gennnt, zu Zeiten, an denen ich nicht kann, und am 25.08. wollte ich den Wisch schon mitnehmen ...
Zwischendurch hat er mich gefragt, ob ich verheiratet bin.
Ich: "Ja, aber wir leben getrennt ..."
Er: "Na da muss Ihre (Noch)Frau mit unterschreiben ..."
Ich: "Aber ich verdiene doch genügend und hab ihm meine Gehaltsabrechnung vorgelegt."
Hat ihn nicht interessiert, ist so, Sie sind verheiratet, Ihre Frau muss mit unterschreiben, oder Sie bitten jemanden anderen die Verpflichtungserklärung zu beantragen!
Theme Beendet, und draußen war ich ...

Ernüchterndes Ergebins im Freistaat Bayern ...
 
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Uptoyou

Gibt sich Mühe
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7 März 2017
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NRW
Kommst Du zufällig aus Coburg , denn die haben dort auf ihrer HP den gleichen Spruch stehen ?

Mich würde mal die Rechtsgrundlage dafür interessieren,bis jetzt habe ich darüber im WWW noch nichts gefunden.
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Mich würde mal die Rechtsgrundlage dafür interessieren,bis jetzt habe ich darüber im WWW noch nichts gefunden.
Rechtsgrundlage hin oder her, glaub mir, der sitzt am längeren Hebel. Und wenn Du mit Rechtsgrundlage bei dem was erreichen willst dann wirft er Dir den nächsten Prügel zwischen die Beine.
Also: Vogel friss oder stirb
 
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Chris3776

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27 März 2019
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Coburg
Kommst Du zufällig aus Coburg , denn die haben dort auf ihrer HP den gleichen Spruch stehen ?

Mich würde mal die Rechtsgrundlage dafür interessieren,...

Ja, Volltreffer. Bin aus dem Landkreis Coburg.
Der Typ hat auch nicht wirklich mit sich reden lassen, oder geschweige eine Erklärung der Situation.
Verheiratet = Frau muss mit unterschreiben.
Alternativ, muss mal anrufen und nachfragen, was die Stadt Coburg da so verlangt.

Ich denke auch, dass ich da mit rechtlichen Mitteln nicht weiter komme, zumal nicht die Schnelle.
Leider!
 

murgel

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7 August 2015
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Ich gehe mal davon aus, dass du als getrennt lebender die Steuerklasse 1 hast. Wenn dich einer fragt, bist du vereiratet...dann sag einfach nein. Interessiert auch im Endeffekt für die VE niemanden. Ich bin zwar geschieden hatte aber seit der Trennung (räumlich) vom ersten Tag an die Steuerklasse 1 wie ein Lediger/Single. Bei meinen ganzen Besuchen auf der Ausländerbehörde (Heidelberg) bezüglich VE wurde ich nie über mein Beziehungsstatus gefragt. Wichtig sind unterhaltspflichtige...die muss man unbedingt angeben.
 
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