Hallo,
ich habe versucht, die Suchfunktion zu nutzen, aber nicht wirklich was dazu gefunden ...
Kurz zu meiner Situation, bin verheiratet, keine Kinder, leben jedoch getrennt.
Wie man so schön sagt, eine "gütliche Trennung", seit über einem Jahr. Über Scheidung, wurde bisher nicht gesprochen, es lebt jeder so sein Leben.
Da mich im letzten Jahr, als ich in Asien unterwegs war, der LKS gebissen hat, denke ich darüber nach die Maus mal zu mir zu holen. Also ein Visum zu beantragen.
Ich denke, ich habe mich ganz gut eingelesen und die reine Beantragung und Unterlagen sollte kein Problem sein.
Nun mein Problem:
Bei unserer Ausländerbehörde bin ich über folgenden Satz gestolpert:
"Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben."
Soll das wirklich heissen, ich muss da die Ex mit hin schleppen und unterschreiben lassen, oder auf die Schnelle die Scheidung einreichen oder zum Notar rennen?
Zumal ich weit über den Sätzen bin, die gefordert werden, also als Mindesteinkommen.
Was ich so gefunden habe waren:
Bei einer anderen Ausländerbehörde habe ich gelesen, wenn das Einkommen des Partners mit herangezogen werden muss ..., also meiner Meinung nach weniger verdient wird, als gefordert.
Spezieller Fall, hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank für die Hilfe!
ich habe versucht, die Suchfunktion zu nutzen, aber nicht wirklich was dazu gefunden ...
Kurz zu meiner Situation, bin verheiratet, keine Kinder, leben jedoch getrennt.
Wie man so schön sagt, eine "gütliche Trennung", seit über einem Jahr. Über Scheidung, wurde bisher nicht gesprochen, es lebt jeder so sein Leben.
Da mich im letzten Jahr, als ich in Asien unterwegs war, der LKS gebissen hat, denke ich darüber nach die Maus mal zu mir zu holen. Also ein Visum zu beantragen.
Ich denke, ich habe mich ganz gut eingelesen und die reine Beantragung und Unterlagen sollte kein Problem sein.
Nun mein Problem:
Bei unserer Ausländerbehörde bin ich über folgenden Satz gestolpert:
"Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben."
Soll das wirklich heissen, ich muss da die Ex mit hin schleppen und unterschreiben lassen, oder auf die Schnelle die Scheidung einreichen oder zum Notar rennen?
Zumal ich weit über den Sätzen bin, die gefordert werden, also als Mindesteinkommen.
Was ich so gefunden habe waren:
Bei einer anderen Ausländerbehörde habe ich gelesen, wenn das Einkommen des Partners mit herangezogen werden muss ..., also meiner Meinung nach weniger verdient wird, als gefordert.
Spezieller Fall, hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank für die Hilfe!