Z.b Regeln Lufthansa kann aber von Airline zu Airline variieren
Beschreibung
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen- Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder, usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Aufgegebenes Gepäck: Ja (bis zu 100 Wh oder 2 g) – Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein / Nein (100–160 Wh oder 2–8 g)
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein (bis zu 100 Wh oder 2 g) / Ja (100–160 Wh oder 2–8 g) (1)
Regeln
- Batterien müssen die Anforderungen des "UN ManuaI of Tests and Criteria", Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
Regeln für Ersatzbatterien
1. Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Ersatzzellen / -batterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wh für solche elektronischen Gebrauchsgegenstände:
- Nur im Handgepäck und in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.