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Joe
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Thailändische Konsulate und Visainformationen

D

donald20

Gast
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Ungültige Emailadresse
Thailändische Botschaft und Konsulate
Die Thailändische Botschaft in Berlin und die Honorarkonsulate und -generalkonsulate bearbeiten die per Post eingegangenen Visaanträge:
"http://www.thaiembassy.de/"]Königlich Thailändische Botschaft in Berlin[/URL]
Lepsiusstrasse 64/66,
12163 Berlin
Tel. 030-79 48 10
Fax 030-79 48 15 11



Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069-69 86 8 203
Fax: 069-69 86 8 228
E-Mail: thaifra@mfa.go.th


Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Christophstr. 18-20
45130 Essen
Tel. 0201-959 79 334
Fax 0201-959 79 445



Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel. 089-168 97 88, 168 97 89
Fax 089-130 711 80



"http://www.thaikonsulathamburg.de/"]Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Hamburg[/URL]
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel. 040- 248 391 18, 248 391 19
Fax 040-248 391 15



"http://www.thaikonsulat.de/"]Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart[/URL]
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Tel. 0711-226 48 44 Deustchland

Deutsche Botschaft
9 South Sathorn Rd.
Yannawa
Bangkok 10120

Tel. +66 (0) 2 285-6627-8, 679-1120
Fax: +66 (0) 2 287-1776
E-mail: info@german-embassy.or.th
Website:"http://www.german-embassy.or.th/"]http://www.german-embassy.or.th[/URL]

Österreich

Österreichische Botschaft
14 Soi Nantha
South Sathorn Road
Bangkok 10120

Telefon: +66 (0) 2 303-6057

Website: "http://www.austriacom.or.th/"]http://www.austriacom.or.th[/URL]

Schweiz

Schweizerische Botschaft
35 Wireless Rd.
Bangkok 10500

GPO Box 821
Bangkok 10510
Fax 0711-226 48 56




Antrag auf Visaerteilung
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Werktage, und der Reisepass muss persönlich abgeholt werden.
Das Generalkonsulat in Frankfurt kann zur Zeit keine Visa-Anträge per Post bearbeiten und möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, bei den Honorargeneralkonsulaten in Essen und München und bei den Honorarkonsulaten in Karlsruhe und Hamburg Visa persönlich und dort insbesondere auch per Post zu beantragen.

  1. Jeder Antragsteller benötigt unabhängig von seinem Alter ein "http://195.145.133.206/rtc/de/form/visa.pdf"]Antragsformular, [/URL]das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
  2. Mit dem Antragsformular sind folgende Dokumente vorzulegen:
    • Reisepapier (Reisepass/Reisedokument), das am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Es ist hierbei zu beachten, dass ein Kinderausweis nicht akzeptiert wird.
    • ein aktuelles Passfoto
    • eine Kopie des Flugtickets/eine Reisebuchungsbestätigung (dies gilt auch für ein Transit-Visum) sowie eine Hotelreservierung
    • Belegdokumente, die den Zweck des Aufenthalts deutlich machen:
      • ein Brief des Arbeitgebers oder Geschäftspartners in Thailand (im Fall einer Geschäftsreise). Der Brief, der unbedingt an das Thailändische Generalkonsulat addressiert sein muss, muss u. a. eine Kostenübernahmeerklärung enthalten .
      • eine Heirats- bzw. Geburtsurkunde (z. B. im Fall einer Ansiedlung mit thailändischen Ehegatten/Kindern/Eltern in Thailand)
      • Rentenbescheid
      • Weitere Dokumente je nach Bedarf und Erforderlichkeit
    • Gesundheitsvoraussetzungen (Änderungen vorbehalten): Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen (bzw. aus der Reise in diesem Gebiet zurück gekommen sind) oder ihren Wohnsitz in einem Gelbfiebergebiet haben, benötigen zum Antrag auf ein Visum und zur Einreise nach Thailand ein gültiges internationales Gesundheitszeugnis.
  3. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig (s. u.)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Visagebühren sind direkt bei der Antragsabgabe in BAR zu entrichten und können im Fall des Nichterteilens des Visums nicht zurück erstattet werden. Bis zum 31. März 2008 gilt die folgende Gebührenerhebung. Ab dem 01. April 2008 gilt "http://www.thailandtourismus.de/anno/anno12.pdf"]die neue Gebührenerhebung[/URL]:

Visaart
Gebühr
Anzahl der Einreisen
(pro Person)
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltsdauer
Transit




Transit (TS)
20 Euro
1 Einreise (Single)
90 Tage
max. 30 Tage
Transit (TS)
40 Euro
2 Einreisen (Double)
180 Tage
max. 30 Tage
Transit (TS)
60 Euro
3 Einreisen (Triple)
180 Tage
max. 30 Tage
Tourist




Tourist (TR)
30 Euro
1 Einreise (Single)
90 Tage
max. 60 Tage
Tourist (TR)
60 Euro
2 Einreisen (Double)
180 Tage
max. 60 Tage
Tourist (TR)
90 Euro
3 Einreisen (Triple)
180 Tage
max. 60 Tage
Non-Immigrant




Non-Immigrant
50 Euro
1 Einreise (Single)
90 Tage
max. 90 Tage
Non-Immigrant
120 Euro
Mehrfach (Multiple)
365 Tage
max. 90 Tage

Visaarten

  • Transit-Visum
  • Tourist-Visum
  • Immigrant-Visum
  • Non-Immigrant-Visum:
    • "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
    • "O": ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft )
    • "O": Kinder thailändischer Staatbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)
    • "O": Rentner (unter Vorlage des Rentenbescheids)
    • "B": Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvertrags)
    • "ED": Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand); Studenten (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant-Student-Form NIS); Dozenten/Professoren (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer-Form NIL); Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand )
    • "M": Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand): Journalisten und Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
 

Achim1

immer unwissend
Inaktiver Member
13 November 2008
462
58
808
immer ungewiß
@ Donald,

mein Auto findet alleine dahin. Es sind exakt sieben Minuten bis zur Botschaft. Es wird Zeit.

Achim
 

Rene&Jene

Member Inaktiv
Inaktiver Member
20 Oktober 2008
126
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598
Non-Immigrant-Visum:
  • "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)

Wie oft muss ich denn da ausreisen? Aller 90 Tage? Muss ich da nur zur Grenze mit dem 365 Tage Visa oder wie ist das.
Ist das der Vorreiter für das Jahresvisa?
Mich würde mal interessieren wie die 2 Deutschen auf Koh Saui? die Arbeitsvisa und die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben (Bar).

Rene
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Non-Immigrant-Visum:
  • "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
Wie oft muss ich denn da ausreisen? Aller 90 Tage? Muss ich da nur zur Grenze mit dem 365 Tage Visa oder wie ist das.
Ist das der Vorreiter für das Jahresvisa?

Genau so ist es Alle 90 Tage raus, wenn du dir dieses Visum als Jahresvisum ausstellen läßt. Du kannst aber aus einem "O" wegen verheiratet mit einer Thai auch eine 1-Jahres-Aufenthaltsgenehmigung machen lassen, wenn du 40.000 Baht Familieneinkommen pro Monat nachweist. 400.000 auf dem Konto geht nicht mehr! Dann mußt du nur noch alle 90 age zur örtlichen Immi.

Achtung! Immer die zwei Begriffe Visum und Aufenthaltsgenehmigung auseinander halten!

Mich würde mal interessieren wie die 2 Deutschen auf Koh Saui? die Arbeitsvisa und die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben (Bar).

Wenn Du die Hürde Arbeitsgenehmigung geschafft hast, dann ist das Jahresvisum einfach zu kriegen, vorausgesetzt, du hast ein Einkommen von 50.000 monatlich.
 

Rene&Jene

Member Inaktiv
Inaktiver Member
20 Oktober 2008
126
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598
Kalle11 Danke :daume

Das sind endlich Infos die ich brauche.....

Das mit dem 365 Tage Visa ist klar und mit der Aufenthaltsgenehmigung nun auch...

Aber wie haben die beiden das aus der Sendung "" weg aus Deutschland"" :ironie bekommen....? die sind mit 25000 Euro ins Land eingereist ... noch nie in Thailand gewesen..... Sie das dicke Brathuhn und er der schwäbische "Dumm" :ironie Koch.... (bin auch Koch :bigg)
mit nur eine Pachtvertrag vom nicht fertigen Objekt (Bar) in der Tasche?
Die haben alles bekommen....

Rene
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
11.496
12.834
5.468
74
Paradise Isaan
Aber wie haben die beiden das aus der Sendung "" weg aus Deutschland"" bekommen....?

Frag mich was leichteres! Deshalb ist mir diese Sendung auch äußerst suspekt.

Wenn Du ein gute Company im Rücken hast und du für die arbeiten willst, dann geht vielleicht schon was über alte Beziehungen.

Ich weiß aber, daß z. B. ein Koch mit Meisterbrief in Pattaya alleine kaum noch oder sehr schwer eine Chance hat, eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen.

Daß das bei den beiden auf Samui in so kurzer Zeit geklappt haben soll ist mir mehr als unwahrscheinlich.

Oder sie arbeiten auf Angestelltenbasis (zumindest offiziell) für das Resort. Wenn die dann Beziehungen haben ....
 
Irgendwie scheinen sich die Dinge staendig zu veraendern.

Ein Freund ging heute zur Botschaft hier in Berlin und wollte ein Non Immigrant O bestellen. Er ist Fruehrentner und bleibt immer ca. 9 Monate in Thailand.

Also mit 120 Euro und Pass sowie Rentenbescheinigung bewaffnet zur Botschaft und dort bekam er dann die Aussage, dass er zusaetzlich noch ein Fuehrungszeugnis sowie ein aerztliches Attest braucht.:baeh

Tja, ob die Schweinegrippe schonj in Berlin angekommen ist?:dancing

Jedenfalls (und das finde ich schon tierisch) wurde ihm gesagt, dass es seine Unterlagen ja nach Hamburg schicken koenne, dort geht es wohl noch ohne Attest und Fuehrungszeugnis.

Ein Anruf dort ergab, das es das Visum wie gehabt und ohne Schicki Micki gibt!:daume


Das verstehe wer will.....


Gruss aus Berlin

Thomas
 

f.c.

Kein anderes Hobby?
   Autor
22 Oktober 2008
1.659
4.929
2.215
Eine weitere Möglichkeit iost das BOI, Board of Invest. Hier ergeben sich auch Visa / Arbeitsgenehmigungschangen. Wenn mich nicht alles täusch "http://www.boi.co.th"]www.boi.co.th[/URL] oder so.
Na ja, jedenfalls bekommt man gewisse Privilegien eingeräumt.

Donald, danke für die kompletten Infos nebst Adressen !!!:daume

Carsten
 

f.c.

Kein anderes Hobby?
   Autor
22 Oktober 2008
1.659
4.929
2.215
Ach ja noch was, irgendwie ja na schweinerei, wenn ich für mein Mädel in Germany nen Jahresvisa beantrage mit Multiple Entry kostet das null koma nix. Egal ob verheiratet oder nicht. Klar max. Afenthalt ist irgendwie auch nur 90 Tage pro Einreise, aber es kostet eben nix.

EIN PLUSPUNKT MAL FÜR GERMANY
 

schnuggel

In Memoriam
Verstorben
18 Januar 2009
853
397
1.203
Cebu/Phils
danke erstmal für die Infos!:daume

Kann mir jemand mal erklären, was der Unterschied ist zwischen

"Antrag auf Visa" und "Aufenthaltsgenehmigung"?
 

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