Danke für die interessanten Antworten. Werde jetzt selbst überprüfen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt. Eine ganz kurze erste Überprüfung ergab, daß die Fluglinie dem Kunden bei Nichtantritt / Stornierung Steuern und Gebühren nicht berechnen darf, da bei Nichtantritt des Flugs ..aus welchem Grunde auch immer .. diese Kostenfaktoren auch der Fluglinie nicht berechnet werden (Steuern von den Staaten, Gebühren von den Flughäfen). Da gibts wohl bereits Urteile. Aber das ist nur ein allererstes Ergebnis .. in den nächsten Tagen schaue ich etwas mehr. Hier aber ein kleiner Auszug..ob es stimmt weiß ich nicht:
Flug nicht angetreten? Ticket nicht erstattbar? Man kann trotzdem die Steuern & Gebühren zurückfordern!
travel-dealz.de
SCHREIBT:
Die Airline muss personenbezogene Steuern und Gebühren nur bezahlen, wenn der Passagier wirklich geflogen ist. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ungerechtfertigt:
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
[…]
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
§ 812 Herausgabeanspruch
Da es sich um ein deutsches Gesetz handelt, ist eine mögliche Klage am zuständigen Gericht, also am Sitz des Unternehmens oder am möglichen Erfüllungsort, einzureichen. Der Erfüllungsort kann sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort sein.
Flüge im Ausland, ohne Start- oder Zielort in Deutschland, können deswegen nur nach dem entsprechenden Recht im Start- oder Zielland erstattet werden.
Der Europäischer Gerichtshof hat zudem im Urteil vom 6. Juli 2017
Rs. C-290/16 entschieden, dass die Fluggesellschaften die im Gesamtpreis enthaltenen Steuern und Gebühren gesondert ausweisen muss und nicht in ihren Flugpreis einbeziehen dürfen.
Nur personenbezogene Gebühren werden erstattet
Je nach Preis, Tarif und Fluggesellschaft liegt die Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren bei ein paar Euro, aber auch 100€ und mehr sind möglich. Dabei kommt es auf den Abflugort z. B. wegen der Luftverkehrsabgabe, den Flughafen und weitere Faktoren an.
Zu den personenbezogenen Gebühren gehören z. B. Flughafen- oder Sicherheitsgebühren. Nicht dazu zählt der Flugpreis sowie internationale und nationale Zuschläge, z. B. der
Treibstoffzuschlag oder ein Sicherheitszuschlag sowie Zahlungs- und Buchungsgebühren.
Und da dieses Thema kein ThaiAirways spezifisches ist sondern alle Flüge mit Abflug / Ankunft in Deutschland betrifft, habe ich eine eigene Diskussion eröffnet.