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Thai Airways: Steuern und Gebühren Erstattung bei Nichtantritt eines Flugs

Ryan11

Schreibwütig
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9 November 2012
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Habe im Juni einen Thai Airways Direkt Flug BKK-Frankfurt-BKK gebucht und möchte diesen wahrscheinlich nicht wahrnehmen. Gilt in diesem Fall auch die Erstattungspflicht von Steuern/ Gebühren und hat jemand ggf Erfahrung bei diesem Thema und Thai Airways?
 

Lion Tom

Lady Drink King
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Warum macht man da extra ein neues Thema auf ?

Kann doch bei Thai Airways rein.

Schau doch einfach bei der Thai nach wie deine Buchungsbedingungen sind
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Waterkant
Steuern kriegst erstattet - aber nicht den Kerosinzuschlag, und der macht den Hauptanteil der Steuern, das sind oft ein paar hundert Euro

ps. Meine natürlich Tickets die eine Stornogebuehr von 100% haben
 
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ydnA

. . . hat seid 2023 1 Millionen Flugmeilen
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Kommt immer auf den gebuchten Tarif an.

Steuern , Gebühren sind bei Storno , Erstattungspflichtig.

Bei den Flugkosten . . . sich die Bedingungen des gebuchten Tarifs anschauen.

Hatte vor 3 Wochen auch Stornieren müssen . . .
Die Flugkosten wurden mir auch zurückerstattet da ich den Flex Tarif hatte.

Ein Flug im Jan 23. , musste ich auch Stornieren, hatte da aber nur den billigen Tarif , Steuern und F.-Gebühren zurück bekommen , Flug nichts.

Wenn der Felx Tarif nicht viel teurer als z.B. eco ist , lohnt es sich immer diesen zu wählen.
 

Ryan11

Schreibwütig
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9 November 2012
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Danke für die Infos. Meine Frage bezog sich nur auf Steuern / Gebühren (Da gibts wohl eine EU-Richtlinie), nicht auf die eigentlichen Flugkosten da kein Flex Tarif. Und mich interessiert die Erfahrung mit Thai Airways da ich sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Airlines bei Erstattungen und Umbuchungen gemacht habe (Turkish Airways katastrophal, 0 von 100 Punkten, Oman Air, Swiss Air, Lufthansa und Air France alle ok). Zur Info Steuern / Gebühren sind ca 15.400 Baht, eigentlicher Flugpreis ist 17.200 Baht, zusammen 32.600 Baht.
 

LayF

Dr. Strangelove
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Danke für die Infos. Meine Frage bezog sich nur auf Steuern / Gebühren (Da gibts wohl eine EU-Richtlinie), nicht auf die eigentlichen Flugkosten da kein Flex Tarif. Und mich interessiert die Erfahrung mit Thai Airways da ich sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Airlines bei Erstattungen und Umbuchungen gemacht habe (Turkish Airways katastrophal, 0 von 100 Punkten, Oman Air, Swiss Air, Lufthansa und Air France alle ok). Zur Info Steuern / Gebühren sind ca 15.400 Baht, eigentlicher Flugpreis ist 17.200 Baht, zusammen 32.600 Baht.
Steuern und Gebühren bekommst du bei Flügen nach EU Recht wieder
Finanziert mit deine Gebühren kannst du hier mehr lesen


Da du aber BKK-Frankfurt-BKK fliegts mit Thai Aiways ist das kein Flug nach EU Recht. (Dafür müsste es FFM -> BKK sein oder eine europäische Fluglinie)​


Für dich dürfte gelten
• 100% charge will be applied for No Show booking.
 
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Lion Tom

Lady Drink King
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13 September 2013
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Genau richtig @LayF
wenn er nicht fliegt gibts nix zurück, auch keine Steuern und gebühren

Hab ich ja versucht ihm zu sagen.
Nachsehen bei Thai Airways und fertig.
 
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Bricktop81

Kein anderes Hobby?
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29 März 2019
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München
Ich hatte das letztes Jahr dass ich einen Flug mit Thai nicht antreten konnte. Dee Flug war nicht stornierbar. Es hat zwar ewig gedauert aber ich habe die Steuern und Gebühren zurück bekommen.
 
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ydnA

. . . hat seid 2023 1 Millionen Flugmeilen
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14 Oktober 2015
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Steuern und Gebühren bekommt man einfacher zurück wenn man vorher storniert hatte , aber wenn man den Flieger verpasst , warum auch immer , und nicht storniert , kann es was länger dauern.
Aber ich habe sie immer zurück bekommen.
Ist bei mir in den letzten 20 Jahren , etwa 15-20 mal vorgekommen.
Beruflich bedingt aber auch Privat.


PS : 1x nicht zurück bekommen , bei Austrian Airlines , aber damit fliege ich eh nie mehr , Personal und Service Grottenschlecht.
 

LayF

Dr. Strangelove
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Ich hatte das letztes Jahr dass ich einen Flug mit Thai nicht antreten konnte. Dee Flug war nicht stornierbar. Es hat zwar ewig gedauert aber ich habe die Steuern und Gebühren zurück bekommen.
War das Deutschland (oder EU) -> TH oder TH > Deutschland (oder EU)
 

nunkulus

los addicted
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18 September 2012
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Wien
Die Erstattung von Steuern und Gebühren nach Storno durch den Kunden hat mit der Fluggastrechteverordnung nichts zu tun, dafür wäre dann Flugline und Ziel relevant, gilt aber auch nur bei:
1) Durch diese Verordnung werden unter den in ihr
genannten Bedingungen Mindestrechte für Fluggäste in
folgenden Fällen festgelegt:
a) Nichtbeförderung gegen ihren Willen,
b) Annullierung des Flugs,
c) Verspätung des Flugs.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/resource....a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF
 

Ryan11

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9 November 2012
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Danke für die interessanten Antworten. Werde jetzt selbst überprüfen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt. Eine ganz kurze erste Überprüfung ergab, daß die Fluglinie dem Kunden bei Nichtantritt / Stornierung Steuern und Gebühren nicht berechnen darf, da bei Nichtantritt des Flugs ..aus welchem Grunde auch immer .. diese Kostenfaktoren auch der Fluglinie nicht berechnet werden (Steuern von den Staaten, Gebühren von den Flughäfen). Da gibts wohl bereits Urteile. Aber das ist nur ein allererstes Ergebnis .. in den nächsten Tagen schaue ich etwas mehr. Hier aber ein kleiner Auszug..ob es stimmt weiß ich nicht:


SCHREIBT:

Die Airline muss personenbezogene Steuern und Gebühren nur bezahlen, wenn der Passagier wirklich geflogen ist. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ungerechtfertigt:

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
[…]
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 812 Herausgabeanspruch
Da es sich um ein deutsches Gesetz handelt, ist eine mögliche Klage am zuständigen Gericht, also am Sitz des Unternehmens oder am möglichen Erfüllungsort, einzureichen. Der Erfüllungsort kann sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort sein.

Flüge im Ausland, ohne Start- oder Zielort in Deutschland, können deswegen nur nach dem entsprechenden Recht im Start- oder Zielland erstattet werden.

Der Europäischer Gerichtshof hat zudem im Urteil vom 6. Juli 2017 Rs. C-290/16 entschieden, dass die Fluggesellschaften die im Gesamtpreis enthaltenen Steuern und Gebühren gesondert ausweisen muss und nicht in ihren Flugpreis einbeziehen dürfen.

Nur personenbezogene Gebühren werden erstattet​

Je nach Preis, Tarif und Fluggesellschaft liegt die Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren bei ein paar Euro, aber auch 100€ und mehr sind möglich. Dabei kommt es auf den Abflugort z. B. wegen der Luftverkehrsabgabe, den Flughafen und weitere Faktoren an.

Zu den personenbezogenen Gebühren gehören z. B. Flughafen- oder Sicherheitsgebühren. Nicht dazu zählt der Flugpreis sowie internationale und nationale Zuschläge, z. B. der Treibstoffzuschlag oder ein Sicherheitszuschlag sowie Zahlungs- und Buchungsgebühren.

Und da dieses Thema kein ThaiAirways spezifisches ist sondern alle Flüge mit Abflug / Ankunft in Deutschland betrifft, habe ich eine eigene Diskussion eröffnet.
 
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