aber nicht das Steuersystem und das DBA. Glaubst du Thailand macht zwischen D A CH einen Unterschied.
wer sich nicht auskennt kann sich gerne bei Herr Dawit in Naklua bei Thai-German Group beraten lassen,. Bei mir was sogar gratis.
@krimibiker hat recht. Wie kommst Du auf die abenteuerliche Idee, dass sich die Doppelsteuerabkommen zwischen den einzelnen Staaten nicht unterscheiden können? Das DBA mit Deutschland wurde 1967 abgeschlossen.
Könnte ja dann die Kohle an meine Freundin senden und diese wieder an mein Thai Konto.
Dann wird sich Deine Freundin aber freuen, wenn die thailändische Steuerverwaltung von ihr die Steuern auf die Überweisung haben will

es gibt eine klarer Regelung durch das DBA
vor etlichen Jahren hat ein Finanzamt gemeint, man könnte doch . . . . . .
das hat unsere Botschaft direkt abgewürgt
Diese Stellungnahme der Deutschen Botschaft halte ich für sachlich falsch. Das DBA Thailand-Deutschland regelt bzgl. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat besteuern darf, in dem der Rentenbezieher ansässig ist. NUR DESHALB ist die Rente von in Thailand ansässigen deutschen Rentenbeziehern in Deutschland steuerfrei!
Zudem wären Renten nur dann in Thailand steuerpflichtig gewesen, wenn sie direkt nach Thailand überwiesen oder im Jahr des Rentenbezugs nach Thailand weitergeleitet worden wären.
Eine Weiterleitung der Rente nach Thailand im Folgejahr oder später hätte eine Steuerpflicht vermieden.
Tatsächlich hat Thailand aber von seinem Besteuerungsrecht für die DEUTSCHEN Renten für in Thailand ansässige Bezieher deutscher Renten bisher keinen Gebrauch gemacht.
Das ändert sich vermutlich ab dem 1.1.2024. Es kommt dann auch nicht mehr darauf an, wann die Renten nach Thailand weitergeleitet werden.
Offensichtlich will Thailand aber nur die Rentenanteile besteuern, die nach Thailand gelangen, also nicht die Rentenanteile, die in Deutschland verbleiben. Aber, auch das kann sich noch ändern.
Da es aber noch keine Detailregelungen gibt, bleibt abzuwarten, inwieweit Thailand von seinen Besteuerungsrechten Gebrauch macht.
Thailand wird aber in der Lage sein, seine gewollte Besteuerung durchzusetzen. Angeblich kann man in Thailand kein neues Bankkonto mehr eröffnen, ohne über eine thailändische Steuernummer zu verfügen.
Leider ist zu erwarten, dass man bei einem Aufenthalt ab 180 Tagen in Thailand auch dann jährlich eine thailändische Steuererklärung abgeben muss, wenn man über keine in Thailand steuerpflichtigen Einkünfte verfügt, aber Geld auf dem eigenen Bankkonto eingegangen ist.
Inwieweit Nachweise dann in die thailändische Sprache übersetzt und vom Konsulat amtlich beglaubigt werden müssen, ist noch ungewiss aber leider zu erwarten. Ich fürchte auch, dass Steuererklärungen ggf in thailändischer Sprache auf thailändischen Formularen abzugeben sein werden.
Bis in 2025 Steuererklärungen für 2024 abzugeben sein werden, bleibt noch genügend Zeit, alle Details zu regeln.
Ich werde versuchen, in 2024 kein Geld nach Thailand zu überweisen. Damit kommt das Problem bei mir erst 2026 auf den Tisch. Dann dürfte deutlich mehr Klarheit herrschen als heute!