dann zeig mir die Unterschiede bei den Renten? Die DBA werden laufen novelliert.
Die Deutsche Botschaft hat recht. Die in D besteuerte Rente darf in Thailand nicht mehr besteuert werden man muss nicht 1 Jahr warten mit der Überweisung.
2. Du bekommst keine steuerfreie Rente nach Thailand ohne Ansässigkeitsnachweis vom Thai Finanzamt für die Rentenstelle in D. Diese stellt dir das Thai Finanzamt erst aus wen du deine Rente in Thailand voll versteuert hast. Also beißt sich die Katze in den Schwanz.
Ich lasse mich gerne von diversen Besserwissern überzeugen mit einem anonymisierten Renten oder Steuerbescheid. Ich habe meinen seit 2019.
1. Es ist falsch, dass DBAs "laufend novelliert" werden!
Es gibt ein sog. OECD-Musterabkommen, das in Abständen novelliert wird. Dieses Musterabkommen kann allenfalls für Neuverhandlungen eines DBAs herangezogen werden. Bestehende DBA's werden dadurch nicht berührt.
Die DBAs für D, A und CH kannst Du selbst googlen und vergleichen. Achte auch auf das Jahr der Abkommen

.
2. Wo hat die Botschaft etwas von "in Deutschland besteuerten" Renten geschrieben? Bitte fang nicht an, Fakten zu verdrehen. So wie es im gezeigten Bild geschrieben steht ("Renten"), ist es m.E. falsch.
Nach meiner Kenntnis konnte die Finanzverwaltung in Thailand die deutschen Renten nicht besteuern, wenn sie nicht im Jahr der Auszahlung nach Thailand gelangten. Dieses Prinzip galt ja auch für Thailänder, die in Thailand auf im Ausland erzielte Einkünfte keine Steuern in Thailand zahlen mussten, wenn diese Einkünfte erst in späteren Jahren nach Thailand transferiert wurden. Gerade DESHALB wurde ja die neue Richtlinie (ist kein Gesetz, sondern ein Verwaltungserlass!) mit den Änderungen erlassen.
Ob diese Richtlinie gesetzeskonform ist, also späteren Klagen vor Gericht Stand hält, ist auch noch offen.
In welcher Weise die deutsche Rentenversicherungsanstalt und das Finanzamt Neubrandenburg Ansässigkeitsnachweise der thailändischen Finanzverwaltung verlangen oder ob es nicht ausreicht, seine Ansässigkeit z.B. anhand der Ein- und Ausreisestempel im Pass glaubhaft zu machen, ist mir nicht bekannt.
Eine Ansässigkeitsbescheinigung der thailändischen Finanzverwaltung kann nicht "automatisch" zur Besteuerung von Einkünften führen, für die Thailand kein Besteuerungsrecht hat oder für deren Besteuerung es keine thailändische Gesetzesgrundlage gibt.