Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".
D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
Ich glaub, da liegt ein Denkfehler vor:
Es geht bei der Steuer in Thailand nicht darum, auf welchem Weg das Geld ins Land kommt – sondern wann es verdient wurde. Steuerpflichtig ist ausländisches Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurden und nach Thailand transferiert wird.
Ob das nun als Überweisung aufs Bankkonto läuft, über die Kreditkarte bei Lazada, via Airbnb-Miete oder als Bargeld vom ATM, ist fürs Gesetz erstmal egal. Der Weg macht’s nicht steuerfrei. Nur vielleicht schwerer nachvollziehbar.
Das Bankbuch ist auch nicht das Maß aller Dinge. Es ist lediglich ein praktisches Mittel um dem Revenue Department Transfers zeigen zu können. Aber, dass nur das im Bankbuch Erfasste steuerpflichtig ist, ist etwas zu kurz gesprungen .
Das Revenue Department glaubt im ersten Moment deinen gemachten Angaben.
Ähnlich wäre es wenn du zwei Bankkonten eröffnest und nur die Eingänge eines Kontos beim Revenue Department vorlegst. Das wäre ( im ersten Moment) genauso „unsichtbar“ wie Kreditkartenzahlungen oder Bargeldabhebungen. Und genauso wenig ändert das was an der grundsätzlichen Steuerpflicht.
Fazit: Der Unterschied liegt nur in der Sichtbarkeit. Steuerrecht funktioniert nicht nach dem Motto „Was ich nicht sehe, ist auch nicht da“.