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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

hallodri

...
    Aktiv
16 September 2010
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So ein Quatsch.

Ich hab schon zu Beginn der Diskussion einen Auszug aus meiner Steuererklärung gepostet, indem mir das Finanzamt in DE wie bei @HamburgerJung die unbeschränkte Steuerpflicht bestätigt hat, obwohl ich >180 Tage in Thailand verbringe bzw. verbracht habe.
Ausschlaggebend dafür war der Wohnsitz in Deutschland.

"Danach hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland, wenn er dort eine Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein inländischer Wohnsitz führt zur unbeschränkten Steuerpflicht, selbst wenn der Arbeitnehmer eine weitere Wohnung im Ausland hat und sich dort sein Lebensmittelpunkt befindet."

"Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum "Innehaben einer Wohnung" und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen, auch wenn es sich hierbei nicht um den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen handelt."

Trotz deiner unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland könnte das alleinige Besteuerungsrecht bei Thailand liegen, nämlich dann, wenn das DBA Thailand das Besteuerungsrecht zuspricht.

Das hängt von der Art der Einkünfte und den persönlichen Lebensumständen ab. Wenn du Wohnung, KV und familiäre Bindung in Deutschland hast und etwas mehr als 180 Tage in Thailand in einer kurzfristig angemieteten Wohnung lebst, dann liegt das Besteuerungsrecht sicherlich bei D (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Wenn du aber auch in Thailand eine ständige Wohnstätte vorhälst und vielleicht noch Familie hast, dann lohnt es sich im DBA nachzusehen, welcher der beiden Staaten für die relevante Einkunftsart das Besteuerungsrecht hat.
 
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robbbbor

Lady Drink King
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2 März 2019
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wer einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 8 Abgabenordnung (AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß § 9 AO

Das entscheidende Wort dabei ist "oder". Wenn entweder Wohnsitz ODER gewöhnlicher Aufenthalt zutrifft, ist man steuerpflichtig.
Und wie man an meinem Beispiel oben sehen kann, kann man auch mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Wohnsitz in DE haben und entsprechend unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Wenn du aber auch in Thailand eine ständige Wohnstätte vorhälst und vielleicht noch Familie hast, dann lohnt es sich im DBA nachzusehen, welcher der beiden Staaten für die relevante Einkunftsart das Besteuerungsrecht hat.

Und selbst dann ist es nicht ganz eindeutig, wobei der Punkt mit der Familie dann schon für Thailand spricht.

1713677014631.png

Hat man sowohl Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Ländern kann letztendlich sogar die Staatsangehörigkeit der entscheidende Faktor sein.

Ich bin in DE gemeldet, hab in Thailand aber ein Langzeitvisum (5 Jahre) und verbringe mehr als 180 Tage hier, hab in beiden Ländern eine feste Wohnstätte (Eigentum in DE und langfristigen Mietvertrag in TH), habe in DE meine GKV, private Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften, Bankkonten, Depots, Eltern und Schwestern, in TH Freundin, Katzen und Auto. Also unterm Strich in beiden Ländern eine Wohnstätte und einen Teil meiner Lebensinteressen.

Im Endeffekt hat da jeder andere Rahmenbedingungen, die man individuell abklären muss. Aus dem Grund halte ich auch nichts von den pauschalen 180 Tagen usw.
 

HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
So ein Quatsch.

Ich hab schon zu Beginn der Diskussion einen Auszug aus meiner Steuererklärung gepostet, indem mir das Finanzamt in DE wie bei @HamburgerJung die unbeschränkte Steuerpflicht bestätigt hat, obwohl ich >180 Tage in Thailand verbringe bzw. verbracht habe.
Ausschlaggebend dafür war der Wohnsitz in Deutschland.

"Danach hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland, wenn er dort eine Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein inländischer Wohnsitz führt zur unbeschränkten Steuerpflicht, selbst wenn der Arbeitnehmer eine weitere Wohnung im Ausland hat und sich dort sein Lebensmittelpunkt befindet."

"Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum "Innehaben einer Wohnung" und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen, auch wenn es sich hierbei nicht um den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen handelt."



wo du recht hast, hast du recht....es reicht die Wohnung steht bereit....ob genutzt oder ungenutzt...wie auch @OttoNormalo...schrieb.

So, wurde mir das vor Jahren auch mitgeteilt.. ..und wie geschrieben....ich habe eine Eigentumswohnung, nicht vermietet....ich lebe aber 300 Tage in Thailand....und bin in DE Steuerpflichtig. Garantiert vom Finanzamt.

Bei Vermietung oder ohne Wohnung und > 180 Tage sieht es schon wieder anders aus....
OK, wir werden sehen.....

Thailand hat das Besteuerungsrecht, gemäß Ihrer Auslegung,und zwar wegen dem "Lebensmittelpunkt" bei 180 Tagen Aufenthalt im Land!

Also,wie ich immer sage: Abwarten...und etwas kühles trinken

Fragen, nix als Fragen......

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gemäß § 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), wer einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 8 Abgabenordnung (AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß § 9 AO (183-Tage-Regelung) hat.

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt im Steuerrecht? Der gewöhnliche Aufenthalt ist in § 9 Satz 1 AO wie folgt definiert: „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

du musst nur deinen post lesen...dieser ist für uns alle bindend

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gemäß § 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), wer einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 8 Abgabenordnung (AO)

der zweite Absatz ist mehr auf Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in DE bezogen

einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß § 9 AO (183-Tage-Regelung) hat.
 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Das entscheidende Wort dabei ist "oder". Wenn entweder Wohnsitz ODER gewöhnlicher Aufenthalt zutrifft, ist man steuerpflichtig.
Und wie man an meinem Beispiel oben sehen kann, kann man auch mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Wohnsitz in DE haben und entsprechend unbeschränkt steuerpflichtig sein.



Und selbst dann ist es nicht ganz eindeutig, wobei der Punkt mit der Familie dann schon für Thailand spricht.

Anhang anzeigen 1967344

Hat man sowohl Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Ländern kann letztendlich sogar die Staatsangehörigkeit der entscheidende Faktor sein.

Ich bin in DE gemeldet, hab in Thailand aber ein Langzeitvisum (5 Jahre) und verbringe mehr als 180 Tage hier, hab in beiden Ländern eine feste Wohnstätte (Eigentum in DE und langfristigen Mietvertrag in TH), habe in DE meine GKV, private Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften, Bankkonten, Depots, Eltern und Schwestern, in TH Freundin, Katzen und Auto. Also unterm Strich in beiden Ländern eine Wohnstätte und einen Teil meiner Lebensinteressen.

Im Endeffekt hat da jeder andere Rahmenbedingungen, die man individuell abklären muss. Aus dem Grund halte ich auch nichts von den pauschalen 180 Tagen usw.
Das entscheidende Wort dabei ist "oder". Wenn entweder Wohnsitz ODER gewöhnlicher Aufenthalt zutrifft, ist man steuerpflichtig.

Hat man sowohl Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Ländern kann letztendlich sogar die Staatsangehörigkeit der entscheidende Faktor sein.

Es gilt, nach den Ausführungen in Art 4 folgendes, was eigentlich ganz klar klingt…

Verfügt die Person in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig , zu dem sie den engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat!

(Mittelpunkt der Lebensinteressen) Lebensmittelpunkt, er eben mit den 180/183 Tagen bewertet wird!

Auch ich bin in Deutschland wie schon geschrieben, gemeldet da ich dort ein Haus habe sowie auch noch Bankverbindung etc.

Hier in Thailand habe ich auch Eigentum etc.

Also unterm Strich in beiden Ländern eine Wohnstätte und einen Teil meiner Lebensinteressen, genau oder ähnlich wie Du.

Aus dem Grund halte ich auch nichts von den pauschalen 180 Tagen usw.


Aber der Lebensmittelpunkt wir eben von der Steuerbehörde nach Tagen berechnet!!

Ob Du, oder ich etwas davon halten oder nicht…
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
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wo du recht hast, hast du recht....es reicht die Wohnung steht bereit....ob genutzt oder ungenutzt...wie auch @OttoNormalo...schrieb.

So, wurde mir das vor Jahren auch mitgeteilt.. ..und wie geschrieben....ich habe eine Eigentumswohnung, nicht vermietet....ich lebe aber 300 Tage in Thailand....und bin in DE Steuerpflichtig. Garantiert vom Finanzamt.

Bei Vermietung oder ohne Wohnung und > 180 Tage sieht es schon wieder anders aus....


du musst nur deinen post lesen...dieser ist für uns alle bindend

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gemäß § 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), wer einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 8 Abgabenordnung (AO)

der zweite Absatz ist mehr auf Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in DE bezogen

einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß § 9 AO (183-Tage-Regelung) hat.
"der zweite Absatz ist mehr auf Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in DE bezogen"

Wo stellst Du da einen Zusammenhang her,bzw. wo steht das ??
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
wenn es nachweislich auch dein Haus ist, bin ich der Meinung, dass du keine Steuern in Thailand zahlen wirst.

Wie liegt die Sachlage, wenn jemand ein Haus in DE, FR, AT, und CH besitzt?

Meines Wissens begründet ein Haus eine bedingte Steuerpflicht, die der einzelne Steuerhoheitsberechtigte einfordern kann.

Unabhängig ist jedoch hier in Thailand die Tatsache, dass wenn der Wohnsitz mehr wie 180 Tage im Jahr in Thailand liegt, alle eingeführten/überwiesenen Gelder der Einkommenssteuer unterliegen.

Die Steuerpflicht für die Anlagen in Europa werden weiterhin dort besteuert.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
die die keine Steuernummer haben, weder dt. noch sonst was...die müssen dann

Was müssen die dann ? Die Thais wollen doch die ausländische Steuernummer bloss wegen dem AIA der OECD, dem sie per 1.1.24 beigetreten sind. Die nächsten paar jahre läuft diesbezüglich noch nix.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Es gilt, nach den Ausführungen in Art 4 folgendes, was eigentlich ganz klar klingt…

Ich gehe davon aus, dass Art 4 ein deutscher Gesetzesartikel ist. Gilt der auch bei 180 Tagen+ in Thailand?

Frag mal bei der deutschen Steuerbehörde nach, oder möchtest du keine schlafenden Hunde wecken?
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
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Ich gehe davon aus, dass Art 4 ein deutscher Gesetzesartikel ist. Gilt der auch bei 180 Tagen+ in Thailand?

Frag mal bei der deutschen Steuerbehörde nach, oder möchtest du keine schlafenden Hunde wecken?
Ja, Art.4 ist ein deutscher Gesetzesartikel... Thailand sagt, ab 180 Tage im Land ist man hier Steuerpflichtig,was gibt es da noch zu deuten ?

Ehrlich, es ist mir auch völlig egal....

Ich bin jetzt 35 Jahre aus Deutschland weg,und wenn Steuern auf mich zukommen, kann ich es sowieso nicht ändern, also bleibe ich entspannt ;-)
 
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Ding Dong

Kennt noch nicht jeder
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5 Oktober 2022
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alle eingeführten/überwiesenen Gelder der Einkommenssteuer unterliegen.
falsch
die Steuer gilt nur für das jährliche Einkommen
Gelder aus anderen Quellen wie zB Sparbuch, Hausverkauf, Kapitalanlagen usw,
die vor dem 01.01.2024 generiert wurden, sind steuerfrei
 

Rembremmerding

Kennt noch nicht jeder
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24 August 2022
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Ich mache mir natuerlich auch so meine Gedanken, die sich allerdings weniger darum drehen ob ich in Thailand eine Steuererklaerung in 2025 machen muss oder nicht - sondern darum wie ich dann einen Nachweis fuehren kann, dass ich zu der Personengruppe gehoere deren Pension - da als Beamter - durch staatliche Kassen eines der Bundeslaender der BRD gezahlt wird und daher unter Artikel 18 Absatz 2 faellt und damit von einer Besteuerung in Thailand befreit ist.
Dies wird in der Regel nur durch entsprechende Dokumente der Finanzbehoerden in Deutschland moeglich sein. Daher habe ich einfach mal per Mail bei meinem Finanzamt in Stuttgart nachgefragt ob es da eventuell Vordrucke oder Bescheinigungen durch das Finanzamt gibt und ob diese eventuell auch in englisch sind.
4 Wochen lang keine Antwort auf meine Anfrage und dann kam per Post ein Schreiben meines Finanzamtes in dem mir bestaetigt wird, dass ich durch mein Landesamt eine Pension erhalte, die in Deutschland der Steuerpflicht unterliegt. Auf der Rueckseite dann unverbindlich eine Uebersetzung des deutschen Textes in englisch.

Ob mir das Schreiben im Ernstfall etwas nuetzen wird - keine Ahnung. Aber ich denke es wird zeitlich eng, wenn man sich erst Ende 2024 oder Anfang 2025 um Dokumente kuemmert die dann erst in Deutschland angefordert werden muessen. Immerhin ist der Stichtag fuer die thail. Steuererklaerung jeweils der 31. Maerz.
Natuerlich habe ich auch die Hoffnung, dass das Ganze im Sande verlaeuft und es alles zumindest mal fuer 2024 beim Alten bleibt. Daher weiss ich zwar, wie ich eine thail. Steuernummer bekommen wuerde und wer eine moegliche Steuererklaerung fuer mich machen koennte - aber solange nichts Konkretes bekannt ist werde ich von mir aus nicht aktiv. Kein Vorauseilender Gehorsam.
 

Rembremmerding

Kennt noch nicht jeder
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24 August 2022
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Mal eine etwas beruhigende Ansicht für alle in Forum anwesenden deutschen Beamten.
Ohne ein Steuerfachmann zu sein, meine ich: Da ein Pensionär seine Pensionszahlungen vom deutschen Staat erhält, unterliegen diese Einkünfte gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens grundsätzlich(!) der Besteuerung in Deutschland. Laut dem Abkommen haben Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat (hier Deutschland) ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, das Besteuerungsrecht in diesem Vertragsstaat.
Eine Ausnahme wäre lediglich dann gegeben, wenn die Pensionszahlungen von einer öffentlichen Kasse des anderen Vertragsstaats (also Thailands) geleistet würden. Da dies hier nicht der Fall ist, hat Deutschland definitiv das alleinige Besteuerungsrecht für die Pension des Pensionärs. Somit muss der Pensionär seine Pension in Deutschland versteuern und nicht in Thailand, da sie ja vom deutschen Staat gezahlt wird.

Ergo: Wie schon so viele hier im Forum rieten, cool bleiben und abwarten. Innerhalb der nächsten 3, 4 Monate wissen wir mehr. 😉
 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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"Das Thema ist für mich erledigt, sage ich nix mehr drüber"

Würde bei meinem Vorsatz bleiben.... :cool: ...

Auch wer noch in der BRD gemeldet ist,aber mehr als die 180 Tage in Thailand ist betrifft es!

Das Finanzamt kommt nicht auf Dich zu..DU musst ,wennes denn soweit käme,deine Steuernummer beantragen..

Besser einfach mal abwarten und seinem Vorsatz treu bleiben...Du rätselt ja auch nur herum...;-)
 

DeralteFritz

Schreibwütig
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10 September 2022
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Das entscheidende Wort dabei ist "oder". Wenn entweder Wohnsitz ODER gewöhnlicher Aufenthalt zutrifft, ist man steuerpflichtig.
Und wie man an meinem Beispiel oben sehen kann, kann man auch mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Wohnsitz in DE haben und entsprechend unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Ja wenn man so blöd ist und nicht die Brücken abbricht. Man muss nur nachweisen das man keine Verfügungsgewalt über seine Immo in D hat.
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Ja wenn man so blöd ist und nicht die Brücken abbricht. Man muss nur nachweisen das man keine Verfügungsgewalt über seine Immo in D hat.
Du unterstellst mir Blödheit…Soll das witzig sein?

Ich habe ein Haus in Köln, dafür zahlt man in Köln auch Grundsteuer, Strom, Wasser (incl. Abwasser)

Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen..

Falls ich, aus welchen Gründen auch immer, Thailand einmal verlassen müsste, habe ich ein eigenes Haus sowie eine zu 100% private Krankenversicherung in Deutschland!

Wieso ist man da „BLÖD…?

Keine Verfügungsgewalt über mein Haus….DAS - wäre Blöd!

Derjenige, der im Grundbuch steht, hat die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie und ist auch der Eigentümer.

Wieso sollte ich das aus der Hand geben..??

Wo sind da die Vorteile??
 

DeralteFritz

Schreibwütig
   Autor
10 September 2022
931
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1.645
Du unterstellst mir Blödheit…Soll das witzig sein?

Ich habe ein Haus in Köln, dafür zahlt man in Köln auch Grundsteuer, Strom, Wasser (incl. Abwasser)

Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen..

Falls ich, aus welchen Gründen auch immer, Thailand einmal verlassen müsste, habe ich ein eigenes Haus sowie eine zu 100% private Krankenversicherung in Deutschland!

Wieso ist man da „BLÖD…?

Keine Verfügungsgewalt über mein Haus….DAS - wäre Blöd!

Derjenige, der im Grundbuch steht, hat die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie und ist auch der Eigentümer.

Wieso sollte ich das aus der Hand geben..??

Wo sind da die Vorteile??
Ich habe 5 Wohnungen in EU keinen Wohnsitz in A, erspare mir ca € 8000 Steuern bei meiner Rente. Das ist sicher ein Vorteil. Ich zahle in A Krankenversicherung und habe sogar 2 e-card 1 für A und1 für CZ wo ich für 1 Jahr die gleiche Rezeptgebühr
zahle wie in A für 1 Monat.

Das Haus hast du auch noch in D auch wen du dich in D abmeldest. Aber bei einer Micky Maus Rente rentiert sich der Aufwand nicht.
Verfügungsgewalt heißt nicht das dir die Immo nicht gehört.
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Ich habe 5 Wohnungen in EU keinen Wohnsitz in A, erspare mir ca € 8000 Steuern bei meiner Rente. Das ist sicher ein Vorteil. Ich zahle in A Krankenversicherung und habe sogar 2 e-card 1 für A und1 für CZ wo ich für 1 Jahr die gleiche Rezeptgebühr
zahle wie in A für 1 Monat.

Das Haus hast du auch noch in D auch wen du dich in D abmeldest. Aber bei einer Micky Maus Rente rentiert sich der Aufwand nicht.
Verfügungsgewalt heißt nicht das dir die Immo nicht gehört.
OK, dann ist das für Dich eben richtig!

Aber Blöde, bin ich deswegen nicht, mache es eben anders!

Ich habe und behalte die Verfügungsgewalt über mein Haus in Deutschland.

Das Haus in Spanien wurde verkauft, mit dem Liegeplatz für das Boot.

Steuern interessieren mich nur am Rande, wenn überhaupt!

Ich habe ca. 100.000.-THB Pension/Rente im Monat was mir reicht!

Mein erspartes ist überwiegend in Köln auf der Bank, bei ich schon seit über 40 Jahre meine Konten habe.

Für mich, ist das alles okay;-)