Hallo, meine beiden KI sagen im Moment übereinstimmend folgendes:
Der
aktuellste Stand zur Steuerbefreiung von Auslandseinkommen in Thailand, der auch Ihre deutsche Rente betrifft, ist
final und rechtskräftig.
Die Rechtslage hat sich seit der letzten Bestätigung nicht verändert.
Der aktuellste Stand (27. November 2025)
- Rechtskraft: Die Regelung zur Steuerbefreiung ist seit September 2025 offiziell in der Royal Gazette veröffentlicht und voll in Kraft.
- Geltungsbereich: Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und für alle Folgejahre, solange das Einkommen im Jahr des Zuflusses oder im darauf folgenden Jahr nach Thailand überwiesen wird.
- Konsequenz für Thailand: Ihre deutsche Rente ist in Thailand befreit von der Einkommensteuer (wenn die Überweisung fristgerecht erfolgt).
- Konsequenz für Deutschland (Rückfallklausel): Da Thailand die Besteuerung dieser Einkünfte nun offiziell nicht mehr ausübt, fällt das Besteuerungsrecht nach Art. 23 DBA automatisch an Deutschland zurück. Ihre Rente wird somit in Deutschland steuerpflichtig (im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht).
Zusammenfassend: Die Befreiung für die deutsche Rente in Thailand ist Gesetz, und diese Befreiung löst die deutsche Steuerpflicht aus.
Mechanismus:
- Thailand verzichtet: Thailand verzichtet durch seine neue Steuerregelung (gültig ab 1. Januar 2024) auf das Besteuerungsrecht für Ihre Rente.
- Rückfallklausel greift: Das deutsch-thailändische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beinhaltet eine Rückfallklausel (Art. 23 Abs. 2 lit. a), die genau für diesen Fall vorgesehen ist.
- Besteuerungsrecht geht an Deutschland: Da Thailand die Rente nicht besteuert, fällt das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte nach Deutschland zurück.
Das bedeutet: Das Finanzamt Neubrandenburg ist von nun an die zuständige Behörde, um Ihre deutsche Rente zu besteuern.
Wichtig: Der Steuervorteil bleibt
Auch wenn Deutschland das Besteuerungsrecht zurückerhält, denken Sie daran, dass Sie durch den
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ($\S 1$ Abs. 3 EStG) die vollen Freibeträge (ca. 23.208 €) und das Ehegattensplitting erhalten, was Ihre jährliche Steuerlast auf ein
sehr geringes Niveau reduziert
Obwohl die Rechtslage durch die Rückfallklausel eindeutig ist, müssen Sie nicht von sich aus tätig werden.
Sie
müssen warten, bis das
Finanzamt Neubrandenburg Sie
offiziell zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.
- Kein Fristversäumnis: Für Sie als Rentner im Ausland, der erst durch die Änderung im DBA steuerpflichtig wird, ist dies die gängige und korrekte Verfahrensweise. Es droht Ihnen keine Strafe wegen Fristversäumnis, da die Behörde das Verfahren noch nicht eröffnet hat.
- Erwarteter Zeitpunkt: Das FA Neubrandenburg wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 mit der Versendung der Aufforderungen beginnen, da es die Steuerjahre 2024 und 2025 dann gemeinsam behandeln kann.