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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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genau so sehr ich das auch!
Das kann ja Jeder sehen wie er will... ;-)

Aber das ist dem Finanzamt eigentlich völlig egal!

Aber wenn Jemand meint er könne dem Finanzamt in Thailand schon zeigen wie das geht...Nur zu, und dann bitte hier berichten!

Aber bitte mit Fakten, nicht mit Sprüchen.. ;-)

Und ein Rechtsstreit in Thailand gegen das Finanzamt als Farang...Das wäre denn mehr als nur ein kurzer Bericht wert ;-)
 
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Citolino

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6 Juni 2025
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Das kann ja Jeder sehen wie er will... ;-)

Aber das ist dem Finanzamt eigentlich völlig egal!

Aber wenn Jemand meint er könne dem Finanzamt in Thailand schon zeigen wie das geht...Nur zu, und dann bitte hier berichten!

Aber bitte mit Fakten, nicht mit Sprüchen.. ;-)

Und ein Rechtsstreit in Thailand gegen das Finanzamt als Farang...Das wäre denn mehr als nur ein kurzer Bericht wert ;-)
meinst du mich? Ich habe deine Meinung bestätigt!?
 

Citolino

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NEIN, ich meine Dich absolut nicht!

Denke da eher an @ Ding Dong...
tragen wir weiter unser Wissen, aber auch unsere Meinungen zusammen. Auch wenn manches nicht so treffsicher ist, manche Quelle auch nicht so gut ist und manche KI heute so sagt und morgen so, dann tragen wir doch in diesem Thema, was viele von uns interessiert und auch betrifft so manche wertvolle Information zusammen. Also, weiter geht's!
 

Earn

Gibt sich Mühe
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17 Oktober 2024
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ich lese das Sudoku etwas anders
ein Deutscher/Thai, der ein steuerfreies Einkommen erhält/erzielt
oder einen Teil davon versteuern muss, darf in dem anderen Land
nicht "mehr belastet" werden als im eigenen Land
heißt: Deutschland steuerfrei <--> Thailand steuerfrei
Deutschland/Thai versteuert - Thai/Deutschland keine weitere Steuer
Thailand/Deutschland darf eine Besteuerung, die in dem anderen
Land erfolgt ist, nicht noch zusätzlich höher ansetzen

Klasse Ansatz 😄
Genau – dann hätte man den Inhalt DBA so lösen können: Jeder Staat besteuert seine eigenen Staatsangehörigen selbst und führt die Steuer an das abere Land ab.
Fertig.

Oder meintest du, das DBA erlaubt, dass sich jeder Steuerpflichtige das Beste aus beiden Systemen rauspickt? 😄
Also 12.096 € Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sparerfreibetrag für Deutsche in Thailand und 37 % Spitzensteuersatz, Erbschaftsteuer, MwSt. für Thais in Deutschland?
Das wäre wirklich das geilste DBA-Feature ever – ein echter Steuer-Supermarkt.
 
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Citolino

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Klasse Ansatz 😄
Genau – dann hätte man den Inhalt DBA so lösen können: Jeder Staat besteuert seine eigenen Staatsangehörigen selbst und führt die Steuer an das abere Land ab.
Fertig.

Oder meintest du, das DBA erlaubt, dass sich jeder Steuerpflichtige das Beste aus beiden Systemen rauspickt? 😄
Also 12.096 € Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sparerfreibetrag für Deutsche in Thailand und 37 % Spitzensteuersatz, Erbschaftsteuer, MwSt. für Thais in Deutschland?
Das wäre wirklich das geilste DBA-Feature ever – ein echter Steuer-Supermarkt.
wäre vielleicht wirklich das Beste, wenn an der Quelle besteuert würde. Also Rente aus Deutschland, dann auch in Deutschland besteuern, ähnlich wie bei der Beamtenpension Wir zahlen hier über die Verbrauchssteuern hier genug Steuern und investieren unser Einkommen und mitgebrachtes Vermögen auch im familiären Umfeld, das bedeutet ja auch etwas!
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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tragen wir weiter unser Wissen, aber auch unsere Meinungen zusammen. Auch wenn manches nicht so treffsicher ist, manche Quelle auch nicht so gut ist und manche KI heute so sagt und morgen so, dann tragen wir doch in diesem Thema, was viele von uns interessiert und auch betrifft so manche wertvolle Information zusammen. Also, weiter geht's!
Ob das sinnvoll und zielführend ist???
Vielleicht sucht sich jeder seine eigene Wahrheit heraus...😏
Ich bin eher für ein Vier-Augen Gespräch beim Schmid und nicht beim Schmidl,sprich Finanzamt vor Ort...
 

Citolino

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Ob das sinnvoll und zielführend ist???
Vielleicht sucht sich jeder seine eigene Wahrheit heraus...😏
Ich bin eher für ein Vier-Augen Gespräch beim Schmid und nicht beim Schmidl,sprich Finanzamt vor Ort...
deren Sachkenntnis in Sachen DBA ist auch nicht überragend, da ist es schon besser, das man etwas Wissen mitbringt. Zumindest um grobe Fehler zu vermeiden
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Will den wirklich Jemand der hier länger als 180 Tage im Jahr lebt, einem thailändischen Finanzbeamten, das Deutsch/Thailändische DBA erklären....Ha ha ha..!

Dann viel Spaß dabei!

Dein "Fachwissen" ist bei einem Thai Finanzamt nicht gefragt, noch interessiert es dort Jemanden!

Und was Dein "Wirklich das Beste wäre..." betrifft, das interessiert genau sowenig das Finanzamt!

Das Du Dein Einkommen und evtl. erspartes in Thailand im Familiären Umfeld ausgibst, davon geht die Regierung nun einmal aus!

Was sollte denn sonst der Einkommensnachweis, bzw. die 800.000.-THB auf der Bank?

Du bist in Thailand nicht "Eingewandert" Du bist hier lediglich Gast, und der bringt eben Gastgeschenke mit..;) Und das mache ich schon seit sehr vielen Jahren, ohne zu klagen..:cool:..
 

anderl1962

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Und wenn es tatsaechlich so ist dass wenn TH demnaechst auf das Besteuerungsrecht verzichtet es an D zurueckfaellt. Ja dann gute Nacht, denn in D ist die Steuer hoechstwahrscheinlich hoeher da weniger Freibetraege.....
 

Citolino

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Will den wirklich Jemand der hier länger als 180 Tage im Jahr lebt, einem thailändischen Finanzbeamten, das Deutsch/Thailändische DBA erklären....Ha ha ha..!

Dann viel Spaß dabei!

Dein "Fachwissen" ist bei einem Thai Finanzamt nicht gefragt, noch interessiert es dort Jemanden!

Und was Dein "Wirklich das Beste wäre..." betrifft, das interessiert genau sowenig das Finanzamt!

Das Du Dein Einkommen und evtl. erspartes in Thailand im Familiären Umfeld ausgibst, davon geht die Regierung nun einmal aus!

Was sollte denn sonst der Einkommensnachweis, bzw. die 800.000.-THB auf der Bank?
ein bisschen Wissen versetzt mich in die Lage nicht gleich überrumpelt zu werden, da kann ich dann im Notfall einen Steuerberater hinzuziehen. Es sollte auch möglich sein, den Finanzbeamten zu bewegen, an anderer Stelle zu fragen, wie das DBA anzuwenden ist. Macht er das nicht, dann zahle ich auch nicht bzw. gebe das wieder an einen kompetenten Steuerberater weiter, der mich vertreten soll.
 

buddy2020

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Und wenn es tatsaechlich so ist dass wenn TH demnaechst auf das Besteuerungsrecht verzichtet es an D zurueckfaellt. Ja dann gute Nacht, denn in D ist die Steuer hoechstwahrscheinlich hoeher da weniger Freibetraege.....
Was soll das wenn und aber ????

Einfach abwarten, ändern wirst Du daran sowie so nichts...Also warten ist angesagt!
 
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buddy2020

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ein bisschen Wissen versetzt mich in die Lage nicht gleich überrumpelt zu werden, da kann ich dann im Notfall einen Steuerberater hinzuziehen. Es sollte auch möglich sein, den Finanzbeamten zu bewegen, an anderer Stelle zu fragen, wie das DBA anzuwenden ist. Macht er das nicht, dann zahle ich auch nicht bzw. gebe das wieder an einen kompetenten Steuerberater weiter, der mich vertreten soll.
Da wir Dir auch nichts anders übrigbleiben als einen Thailändischen Steuerberater, der natürlich nur Deine Interessen beim Finanzamt vertritt hinzuzuziehen und, das wir dann etwa noch einmal so viel kosten wie die Einkommenssteuer die Du dann zahlen musst... ;-)

Dein Wissen interessiert in Thailand nicht irgendein Finanzamt!

Viel Spaß dabei, wenn Du dem für Dich zuständigen Finanzbeamten seine Arbeit und seine Vorschriften erklären willst, und dann noch das Gespräch mit seinem Vorgesetzten verlangst!

Ich weiß ja nicht wie lange Du schon in Thailand lebst, aber das Wort "Gesichtsverlust" solltest Du schon mal gehrt haben, oder ?

Ich lebe hier seit mehr als 35 Jahre.... Aber ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Belehrung eines Finanzbeamten in Thailand.
 
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buddy2020

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18 April 2020
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sich auf Eventualitäten vorzubereiten ist bei entsprechendem Interesse angesagt!
Wenn Du nicht weißt was überhaupt auf Dich zukommen könnte, auf was willst Du Dich denn da vorbereiten??

Ich habe in Thailand schon so viel erlebt, darauf hätte ich mich nie vorbereiten können.

Wenn ich nur an die Visaänderungen in den letzte 35 Jahren Denke.... Darauf vorbereiten??? Na denn ;-)
 

buddy2020

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Nur mal eben zur Kenntnisnahme.. ;-)

Steuerlich ansässige Ausländer, die mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringen, gelten als steuerpflichtig für ihr weltweites Einkommen bei Überweisung nach Thailand.

Sie müssen nicht nur ihr in Thailand erzieltes Einkommen, sondern auch im Ausland erzielte Einkünfte versteuern, wenn sie diese auch nach Thailand transferieren.


Es ist wichtig, alle Einkommensquellen korrekt anzugeben und Belege über Überweisungen sowie Abzüge aufzubewahren.

Wie aus der Anlage (208) zu ersehen ist, habe ich 2024 ca. 1.000.000.-THB überwiesen, und darauf auch meine Einkommenssteuer bezahlt..
 

Citolino

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Wenn Du nicht weißt was überhaupt auf Dich zukommen könnte, auf was willst Du Dich denn da vorbereiten??

Ich habe in Thailand schon so viel erlebt, darauf hätte ich mich nie vorbereiten können.

Wenn ich nur an die Visaänderungen in den letzte 35 Jahren Denke.... Darauf vorbereiten??? Na denn ;-)
Nur mal eben zur Kenntnisnahme.. ;-)

Steuerlich ansässige Ausländer, die mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringen, gelten als steuerpflichtig für ihr weltweites Einkommen bei Überweisung nach Thailand.

Sie müssen nicht nur ihr in Thailand erzieltes Einkommen, sondern auch im Ausland erzielte Einkünfte versteuern, wenn sie diese auch nach Thailand transferieren.


Es ist wichtig, alle Einkommensquellen korrekt anzugeben und Belege über Überweisungen sowie Abzüge aufzubewahren.

Wie aus der Anlage (208) zu ersehen ist, habe ich 2024 ca. 1.000.000.-THB überwiesen, und darauf auch meine Einkommenssteuer bezahlt..
die im Ausland gezahlte Steuer wird aber angerechnet. (ich persönlich bin aber der Meinung, das , wenn aufgrund von Freibeträgen die Steuer in Deutschland 0 war, dieser überwiesene Betrag nicht nochmal in Thailand herangezogen werden dürfte. Weil das DBA die Besteuerung von gesetzlichen Renten in Thailand regelt und von Beamtenpensionen in Deutschland. Damit hat Thailand nicht das Recht, diesen Betrag in seine Rechnung einzubeziehen. Man muss das halt entsprechend nachweisen. 1000 Euro aus Rente überwiesen... Besteuerung in Thailand... weitere 1200 Euro Beamtenpension überwiesen... keine Besteuerung in Thailand. So verstehe ich das DBA. Und bei anderen Einkunftsarten sehe ich das ähnlich. Aber bitte, meine Meinung!)
 

Citolino

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Da wir Dir auch nichts anders übrigbleiben als einen Thailändischen Steuerberater, der natürlich nur Deine Interessen beim Finanzamt vertritt hinzuzuziehen und, das wir dann etwa noch einmal so viel kosten wie die Einkommenssteuer die Du dann zahlen musst... ;-)

Dein Wissen interessiert in Thailand nicht irgendein Finanzamt!

Viel Spaß dabei, wenn Du dem für Dich zuständigen Finanzbeamten seine Arbeit und seine Vorschriften erklären willst, und dann noch das Gespräch mit seinem Vorgesetzten verlangst!

Ich weiß ja nicht wie lange Du schon in Thailand lebst, aber das Wort "Gesichtsverlust" solltest Du schon mal gehrt haben, oder ?

Ich lebe hier seit mehr als 35 Jahre.... Aber ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Belehrung eines Finanzbeamten in Thailand.
ich will überzeugen, nicht belehren. Ich weiß schon auch, wanns Zeit ist aufzuhören.
 

anderl1962

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Du wirst hier auch keinen ueberzeugen. So wie das FA hier in TH die Steuer festlegt darfst du sie bezahlen. Willst du das nicht - unter 180 Tage in TH verweilen.
 
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