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Thailand Schengenvisa ab 10.07.2020

wumme

Hat nix anderes zu tun
   Autor
25 September 2015
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da wo es schön ist
Mal ne blöde Frage, hat sie trotzdem nur die 90 Tage am Stück und muss dann wieder 90 Tage raus oder hat sie jetzt echt ein Visum für 2 Jahre?

Wenn ich dir antworten darf :

Die Gültigkeit des Visums ist tatsächlich nun 2 Jahre.
Dies setzt aber nicht die Regeln eines Schengen-Visums ausser Kraft!

Das heisst die 90/90 Tage Regel bleibt bestehen und man hat sich strikt daran zu halten.
 

Nordwind

Gibt sich Mühe
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Mal ne blöde Frage, hat sie trotzdem nur die 90 Tage am Stück und muss dann wieder 90 Tage raus oder hat sie jetzt echt ein Visum für 2 Jahre?
klar 90 Tage dann wieder raus (90 in 180 ) nur die Visabeantragung und der ganze Papierkram sowie die Beantragung Verpflichtungserklärung entfallen für 2 Jahre .
Oh da war jemand noch schneller :)
 
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Thurgauer1979

Neuer Member
    Neuling
13 Januar 2026
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Liebe alle,

ich entschuldige mich schonmal vorab falls ich hier an der falschen Stelle bin...

nach vielem Recherchieren im Internet und KI und telefonischer Auskunft bei vielen Behörden würde ich hier nun gerne um Hilfe / fachkundige Auskunft bitten.

Ich hab seit längerem eine Freundin in Thailand und wir planen nun einen Besuch hier in der SCHWEIZ! Ihr habt richtig gelesen... :)

Nun ist es so, das es trotz Schengen Visum wohl einen anderen Ablauf gibt und deshalb würde ich mich freuen, wenn mir jemand aktuell sagen kann, WIE genau der Ablauf wäre. Bei uns ist es schon so, das sogar die Gemeinden da etwas zu melden haben.

Was mich stutzig macht ist die telefonische Auskunft heute, das ich 30.000.- CHF nachweisen muss als flüssige Mittel. (was ich nicht glauben konnte), Sollte ich das nicht nachweisen können, würde die Gemeinde vermerken, das das VISUM abzulehnen ist.

Deshalb meine Frage ausschliesslich an diejenigen, die sich auskennen: Wie wäre der korrekt Ablauf? Ich muss noch dazu erwähnen, das ich im Thurgau wohne (was auch wieder etwas ausmacht im Unterschied zum Kanton Zürich als Beispiel)

Was ich weiss (und ihr merkt ich bin am Anfang der Reise) - der erste Schritt den meine Freundin machen muss wäre ein Termin bei VFS.GLOBAL mit Visum Antrag, Einladungsschreiben, Passkopien von uns. Recht das für die Schweiz? Oder was müsste sie noch mitnehmen?

Dort sollte sie dann Verpflichtungserklärung bekommen, die ich bei der Wohngemeinde abgebe, welche dann wiederum den Antrag an die Schweizer Botschaft schickt und dort bestenfalls akzeptiert oder auch nicht. Sehe ich das richtig?

Hilfreich wäre, wenn mir jemand aus der Schweiz antworten würde oder jemand, der sich 100% sicher über den Ablauf ist und das evtl. kürzlich gemacht hat. Wünschenswert wären darüber hinaus Menschen aus dem Thurgau aber auch alle anderen sind gerne aufgefordert, zu helfen. Thurgauer sind ein nettes Volk :)

In diesem Sinne

Viele Grüsse aus MOST-INDIEN 🍎🍏
 
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Qualle13

Kennt noch nicht jeder
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20 Juli 2023
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Liebe alle,

ich entschuldige mich schonmal vorab falls ich hier an der falschen Stelle bin...

nach vielem Recherchieren im Internet und KI und telefonischer Auskunft bei vielen Behörden würde ich hier nun gerne um Hilfe / fachkundige Auskunft bitten.

Ich hab seit längerem eine Freundin in Thailand und wir planen nun einen Besuch hier in der SCHWEIZ! Ihr habt richtig gelesen... :)

Nun ist es so, das es trotz Schengen Visum wohl einen anderen Ablauf gibt und deshalb würde ich mich freuen, wenn mir jemand aktuell sagen kann, WIE genau der Ablauf wäre. Bei uns ist es schon so, das sogar die Gemeinden da etwas zu melden haben.

Was mich stutzig macht ist die telefonische Auskunft heute, das ich 30.000.- CHF nachweisen muss als flüssige Mittel. (was ich nicht glauben konnte), Sollte ich das nicht nachweisen können, würde die Gemeinde vermerken, das das VISUM abzulehnen ist.

Deshalb meine Frage ausschliesslich an diejenigen, die sich auskennen: Wie wäre der korrekt Ablauf? Ich muss noch dazu erwähnen, das ich im Thurgau wohne (was auch wieder etwas ausmacht im Unterschied zum Kanton Zürich als Beispiel)

Was ich weiss (und ihr merkt ich bin am Anfang der Reise) - der erste Schritt den meine Freundin machen muss wäre ein Termin bei VFS.GLOBAL mit Visum Antrag, Einladungsschreiben, Passkopien von uns. Recht das für die Schweiz? Oder was müsste sie noch mitnehmen?

Dort sollte sie dann Verpflichtungserklärung bekommen, die ich bei der Wohngemeinde abgebe, welche dann wiederum den Antrag an die Schweizer Botschaft schickt und dort bestenfalls akzeptiert oder auch nicht. Sehe ich das richtig?

Hilfreich wäre, wenn mir jemand aus der Schweiz antworten würde oder jemand, der sich 100% sicher über den Ablauf ist und das evtl. kürzlich gemacht hat. Wünschenswert wären darüber hinaus Menschen aus dem Thurgau aber auch alle anderen sind gerne aufgefordert, zu helfen. Thurgauer sind ein nettes Volk :)

In diesem Sinne

Viele Grüsse aus MOST-INDIEN 🍎🍏
Eins vorne weg, Ich habe bisher noch kein Visum mit einer Thai für die Schweiz beantragt. Allerdings habe auch ich mich über die Voraussetzungen dazu informiert. Solange du ein einigermassen solides Einkommen hast, keine Betreibungen, Verlustscheine etc., sollte von deiner Seite aus nichts gegen eine Einladung sprechen. Das Einzige, was vermutlich von dir verlangt wird, ist, dass du bis 30 000 Fr. für Unfall, Krankheit, Rückreise und Ähnliches garantierst mit deiner Unterschrift. Vermutlich wohnst du in einer kleineren Gemeinde, in der solche Anfragen wie die von dir nicht sehr oft vorkommen, und die gute Frau überschätzte ihren Einfluss. Melde dich sonst mal hier. Diese Leute dürften dir kompetent helfen bei deinem Anliegen.
 

Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
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der erste Schritt den meine Freundin machen muss wäre ein Termin bei VFS.GLOBAL mit Visum Antrag, Einladungsschreiben, Passkopien von uns.

Dort sollte sie dann Verpflichtungserklärung bekommen,
Die Verpflichtungserklärung musst Du machen und zu Deiner Freundin schicken, also dieses Schriftstück bekommt sie von Dir und nicht von VFS Global.


Wie die Anforderungen Deiner Gemeinde/Deines Kantons sind, kann ich Dir leider auch nicht beantworten.
 
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GeorgeB

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Eins vorne weg, Ich habe bisher noch kein Visum mit einer Thai für die Schweiz beantragt. Allerdings habe auch ich mich über die Voraussetzungen dazu informiert. Solange du ein einigermassen solides Einkommen hast, keine Betreibungen, Verlustscheine etc., sollte von deiner Seite aus nichts gegen eine Einladung sprechen. Das Einzige, was vermutlich von dir verlangt wird, ist, dass du bis 30 000 Fr. für Unfall, Krankheit, Rückreise und Ähnliches garantierst mit deiner Unterschrift. Vermutlich wohnst du in einer kleineren Gemeinde, in der solche Anfragen wie die von dir nicht sehr oft vorkommen, und die gute Frau überschätzte ihren Einfluss. Melde dich sonst mal hier. Diese Leute dürften dir kompetent helfen bei deinem Anliegen.

Da ist etwas durcheinander gelaufen.
Deine Freundin bekommt das Formular für die Verpflichtungserklärung und schickt dir das zu. Du musst es dann ausfüllen und damit zu deiner kantonalen bzw. Behörde mit all den dazugehörigen Nachweisen gehen. (Der Gastgeber reicht die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohneramt, Gemeindekanzlei, usw.) ein, falls er in einem der folgenden Kantone wohnt: Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Graubünden, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zug und Zürich.) - siehe https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de...f.download.pdf/mb-verpflicht-erklaerung-d.pdf

Diese ominösen 30.000 Chf resultieren aus der Verpflichtung seitens der Verpflcihtungserklärung. Du stehst dafür gerade das im Falle von Kosten du für einen Betrag von insgesamt höchstens 30‘000 Schweizer Franken für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu maximal zehn Personen, aufkommst. Kann dann sein, dass manche Schweizer Behörden das als Puffer gerne sehen möchten. Vergiss auch nicht eine Krankenversicherungspolice abzuschließen. Im sonstigen EUR Raum muss die Versicherungspolice medizinische Hilfe bis 30.000 Eur abdecken. Bei dir sind es 30.000 CHF.
Wenn du alles abgegeben hast, schickt deine Behörde ein Ja oder Nein weiter an die Botschaft in Thailand.

Das Einladungsschreiben muss auch von dir kommen. Was immer gerne gesehen wird sind Nachweise, die eine Rückkehrwilligkeit des Besuchers ausdrücken. Dies sind oft familiäre Bindungen, z.B. Kinder (daher Geburtsurkunden), oder Wohneigetum (Eigentumsurkunde Land/Haus), fester Job (Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers), usw.
 
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bruno513

Schreibwütig
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Die Schweizer Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn der Antragsteller nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen.

-KöNNEN- ist das Stichwort. Eine Verpflichtungserklärung, gemäss Merkblatt, benötigt es nur auf Verlangen der Botschaft/Konsulat.

Also Antrag und Unterlagen einreichen. Die Botschaft/Konsulat meldet sich, wenn mehr benötigt wird.
Als Einladender habe ich jeweils eine Gehaltsabrechung und den Jahreslohnausweis beigelegt.
 

Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
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Wie lange muss die Gültigkeit des Passes sein, um mit einem Schengenvisum aus Thailand kommend in Deutschland einzureisen?

Habe bei Google 3 Monate ab dem geplanten Ausreisetag gefunden, stimmt das so?
 

fahrer05

Schreibwütig
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Wie lange muss die Gültigkeit des Passes sein, um mit einem Schengenvisum aus Thailand kommend in Deutschland einzureisen?

Habe bei Google 3 Monate ab dem geplanten Ausreisetag gefunden, stimmt das so?
Laut Homepage Auswärtiges Amt Deutschland gilt:
Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Dieses muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Stimmt also.
 
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deepfield

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18 Februar 2020
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Hallo liebe Kollegen. Meine Freundin ist jetzt bereits zum zweiten Mal in Deutschland mit Schengen Visum. 90 Tage bis Mitte Februar. Sie war letzten Sommer hier mit 45 Tagen. Beide male pünktliche Ausreise und alles sauber gelaufen.

Jetzt war ich so schlau zu denken den dritten Besuch auf Ende Mai zu legen und ihr gleich eine neue VE mitzugeben für den nächsten Antrag....
Siehe da diesmal hat ChatGPT gesponnen und davon abgeraten, Grund: soll wohl zu früh aufeinander sein die Besuche da der volle Rahmen der 90/180 Regel genutzt wird und VE während des aktuellen Aufenthaltes mitgeben sehen die Behörden in BKK wohl auch nicht gerne da es alles auf schleichende Übersiedlung hindeutet. Obwohl alles Regelkonform!

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Müssen wir wirklich erst ein, zwei Monate ins Land ziehen lassen bevor wir den dritten Schengen Antrag stellen?
 
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GeorgeB

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Hallo liebe Kollegen. Meine Freundin ist jetzt bereits zum zweiten Mal in Deutschland mit Schengen Visum. 90 Tage bis Mitte Februar. Sie war letzten Sommer hier mit 45 Tagen. Beide male pünktliche Ausreise und alles sauber gelaufen.

Jetzt war ich so schlau zu denken den dritten Besuch auf Ende Mai zu legen und ihr gleich eine neue VE mitzugeben für den nächsten Antrag....
Siehe da diesmal hat ChatGPT gesponnen und davon abgeraten, Grund: soll wohl zu früh aufeinander sein die Besuche da der volle Rahmen der 90/180 Regel genutzt wird und VE während des aktuellen Aufenthaltes mitgeben sehen die Behörden in BKK wohl auch nicht gerne da es alles auf schleichende Übersiedlung hindeutet. Obwohl alles Regelkonform!

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Müssen wir wirklich erst ein, zwei Monate ins Land ziehen lassen bevor wir den dritten Schengen Antrag stellen?
Benutze den Rechner hier. Trage die vergangenen Aufenthalte und den geplanten zukünftigen ein und er sagt dir, ob es passt oder nicht.

 
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bongobongo

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Hallo liebe Kollegen. Meine Freundin ist jetzt bereits zum zweiten Mal in Deutschland mit Schengen Visum. 90 Tage bis Mitte Februar. Sie war letzten Sommer hier mit 45 Tagen. Beide male pünktliche Ausreise und alles sauber gelaufen.

Jetzt war ich so schlau zu denken den dritten Besuch auf Ende Mai zu legen und ihr gleich eine neue VE mitzugeben für den nächsten Antrag....
Siehe da diesmal hat ChatGPT gesponnen und davon abgeraten, Grund: soll wohl zu früh aufeinander sein die Besuche da der volle Rahmen der 90/180 Regel genutzt wird und VE während des aktuellen Aufenthaltes mitgeben sehen die Behörden in BKK wohl auch nicht gerne da es alles auf schleichende Übersiedlung hindeutet. Obwohl alles Regelkonform!

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Müssen wir wirklich erst ein, zwei Monate ins Land ziehen lassen bevor wir den dritten Schengen Antrag stellen?
Die Daten sollten auf den ersten Blick passen. Glaub ChatGPT nicht immer alles.
Ich benutze immer diesen Calculator Schengen Visa Calculator

Mit etwas Glück gibt es sogar ein "Jahresvisum". Mehrfach 90 Tage in einem 180 Tage Zeitraum. 1 Jahr gültig.
 
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Nordwind

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Mit etwas Glück gibt es sogar ein "Jahresvisum". Mehrfach 90 Tage in einem 180 Tage Zeitraum. 1 Jahr gültig.
Häh , es gibt nur 90 in 180 1x bei Jahresvisum also genau 2x Einreise innerhalb 1 Jahres nicht mehrfach es sei denn Du schöpfst die 90 Tage nicht aus ,siehe Post #2585

Und das Jahres oder Mehrjahresvisum hat nichts mit Glück zu tun, dafür gibts Regeln (Schengenkodex) (siehe meinen Post #2573)
 
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Nordwind

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Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Müssen wir wirklich erst ein, zwei Monate ins Land ziehen lassen bevor wir den dritten Schengen Antrag stellen?
Quatsch ,solange Du die Tagesregeln einhältst kannst Du 6 Monate im Voraus der geplanten Einreise gleich wieder beantragen , die Verpflichtungserklärung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein .
(siehe meinen Post #2573)
 
Pattayareise

deepfield

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Danke für die Antworten. Ja ChatGPT vertraue ich bei der Berechnung der Tage eh nicht. Geht alles über den Schengen Rechner. Meine Frage ist eher ChatGPT Hat davon abgeraten die neue VE hier in D zu beantragen WÄHREND des Aufenthaltes von Mia und es ihr quasi direkt mitzugeben ins Flugzeug. Somit sparen wir uns DHL express etc. Die VE wäre bei der nächsten Einreise gültig.

Wir wollten dann eh Zeitnah das nächste Visum beantragen. Wäre halt richtig 90/180 back to back. Regelkonform aber Ausnutzung des Rahmens zu 100%. Bei einigen Sachbearbeitern könnte das Alarmglocken in Richtung Übersiedlung läuten lassen... So zumindest ChatGPT
 
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GeorgeB

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Hi zusammen, dass Visa Formular bei VIDEX hat sich gegenüber der anderen Male ein wenig geändert.
Ich habe mich mal heute daran gesetzt und ich fand dort zwei Unstimmigkeiten bzw. würde gerne wissen wie ihr das versteht / handhabt?
Hintergrund ist der, dass meine Freundin drei erfolgreiche Visa hatte und ich gerne beim nächsten Mal ein 1 Jahres Multivisum wünsche was ja nach VISA Kodex möglich ist.

Unter
Reisedaten:
Von BIS

hätte ich erstmal die ersten 90 Tage konkret hingeschrieben.
Aber jetzt gibt es eine "Tickbox Ja" für die Frage: "Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum:".

Jetzt zu meiner Frage, da mich ja diese Tickbox im Zusammenhang mit einem 1 Jahres Multivisum verleitet einen Zeitraum von 365 Tagen anzugeben und diese Tickbox anzukreuzen.
Würdet ihr das auch so machen oder als Zeitraum die ersten 90 Tage reinschreiben und im Einladungsschreiben vermerken das ihr lieber ein 1 Jahres Multivisum möchtet ?

In dem Zusammenhang kommt dann eine Frage bzgl. der Krankenversicherung auf.
Im Formular gibt es die Frage: Haben Sie eine Krankenversicherung (längerer Aufenthalt) für die Bundesrepublik Deutschland?
Als Hinweis kommt dazu: "Bitte aktivieren Sie dieses Feld, falls Sie eine Krankenversicherung für Deutschland haben, die über eine Reisekrankenversicherung für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage hinausgeht und für einen längeren Aufenthalt gilt.".
Also, da ja der VISA Kodex sagt nur maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, dann würde ich dieses Feld halt nicht ankreuzen.
Druckt man dann aber das Formular am Ende aus, dann steht im Ausdruck: "Besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland? Ja Nein"

Wenn ich mir den Ausdruck anschaue, dann müsste ich mit der 90 Tage Krankenversicherung "Ja" ankreuzen. Das langfristig kommt dort nicht vor, und online im Formular würde ich die Tickbox leer lassen.

Wir würdet ihr das handhaben oder wie wurde das von einigen von euch vorher gehandhabt?

Bevor ich das neue Online Formular gesehen hatte, wollte ich die ersten 90 Tage beantragen und habe dafür den Versicherungsschutz auch abgeschlossen.
Im Einladungsschreiben den Wunssch nach dem 1 Jahres Multivisum äußern und versichern, dass bei weiteren Reisen im Rahmen der Visa Kodex Regelungen (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) entsprechende weitere Krankenversicherungen abgeschlossen werden.


Sorry, für den langen Text für zwei so kurze Punkte eigentlich und ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert geschrieben.
Würde mich über jedes Feedback sehr freuen.
Danke.
 

Nordwind

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Danke für die Antworten. Ja ChatGPT vertraue ich bei der Berechnung der Tage eh nicht. Geht alles über den Schengen Rechner. Meine Frage ist eher ChatGPT Hat davon abgeraten die neue VE hier in D zu beantragen WÄHREND des Aufenthaltes von Mia und es ihr quasi direkt mitzugeben ins Flugzeug. Somit sparen wir uns DHL express etc. Die VE wäre bei der nächsten Einreise gültig.

Wir wollten dann eh Zeitnah das nächste Visum beantragen. Wäre halt richtig 90/180 back to back. Regelkonform aber Ausnutzung des Rahmens zu 100%. Bei einigen Sachbearbeitern könnte das Alarmglocken in Richtung Übersiedlung läuten lassen... So zumindest ChatGPT
Ich kann Dir nur sagen das ich mit meiner Kleinen Anfang Oktober nach 90 Tagen in D ausgereist bin , Verppflichtungserklärung hatten wir auch Anfang Oktober gemacht und mit genommen, nach 1 Woche Zwischenaufenthalt im Seebad sind wir zurück nach BKK und haben gleich wieder bei VfS das nächste Visa beantragt und problemlos ohne Nachfragen
erhalten. Ich sehe kein Problem wenn Sie die Verpflichtungerklärung mitnehmt und gleich wieder ein neues Visa beantragt . Zur Gültigkeit der Verpflichtungserklärung , die ist bis zu 5 Jahre gültig nur das Austellungsdatum darf bei Visaantragstellung nicht länger wie 6 Monate zurück liegen .
 
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Nordwind

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Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalte
Das geht ja mit nem Schengenvisum C schon mal nicht (nur 90 in 180) keine 12 Monate
check sicherhaltshalber aber was dann im Ausdruck steht wenn Du es ankreuzt oder nicht ankreuzt ,ansonsten hatte ich das im Oktober auch noch nicht mit diesen Feldern

zum Thema Einjahresvisum
lasse bei der ABH bei der Verpflichtungserklärung auf der Rückseite links oben im Feld Behördenvermerke eintragen- Bei Möglichkeit längerfristiges Visum zur Mehrfacheinreise-
das haben die eigentlich in Rechnervorlage schon mit drin
Und wie Du schon richtig geschrieben hast im Einladungsschreiben darum bitten ,obwohl das Einladungschreiben keine Pflicht ist .

KV unter den beschriebenen Sachverhalt würde ich dann auch mit ja ankreuzen , Du musst ja eine machen ,sonst kein Visa .


für das Videx würde ich am besten den Link der deutschen Botschaft in BKK verwenden .
 

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