Es geht nicht um die Verpflichtungserklärung an sich, sondern darum, dass man nach einem abgelehnten Antrag nur Beschwerde einlegen kann und nicht einfach den Antrag neu stellen. Diese Beschwerde nennt sich dort Remonstration.
Wie gesagt kein Einkommen ist allein kein Grund; kein Einkommen + kein Land/Haus + keine Kinder + ... reicht dann vielleicht aus, um die Rückkehrwilligkeit anzuzweifeln.
Webseite des Auswärtigen Amts
www.auswaertiges-amt.de
Link gilt für nationales Visum, ist für Schengen aber nicht anders.