AW: privat wohnen
" ... hello Mr. Yumma (welchem Zweck dient der Aufenthalt in unserem geliebten Thailand)?"
Bei Privat-
Bildungs-Rundreise-Städte-Besichtgungs-etc. - Urlaub sind laut Einreisebestimmungen
u.a. die Prüfung der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit zulässig (und bei Individual-Singles nicht selten).
Indikatoren sind: bezahltes Rückflugticket & Unterkunft, ausreichend Bargeld & Kreditcard.
Angaben zur Person i.V.m. Computer-Auskünften, können einen z.B. bei einer eingetragenen
Pfändungsforderung durch eine intern. Klage eines Autovermieters aus zurückliegendem Auifenthalt
in LoS or Freundesstaat ganz schnell mal ins Schwitzen bringen.
Selbst beobachtet mal eine Gruppe von 4 Hollands, die angetrunken in versiffter Bekleidung
in Bariton aus der 2. Reihe (in engl.!) grölten, sie gingen gleich weiter nach Cambo,
weil die Girls dort viel besser und noch viel billiger wären.
Wenn sie überhaupt reingekommen sind, dann vielleicht am nächsten Tag und der Bezahlung
einiger kreativer Gebühren und Bußen (hatte ich den Eindruck).
Wer ein Visum hat, hat natürlich ein "grundsätzliches" Einreiserecht, ob es letztendlich "wirksam"
ist, entscheidet die Imigration vorort. Es gibt tatsächlich div. Versagungsgründe und es gibt Fälle,
in denen die später aufgesuchte Herberge "schwedische Gardinen" & verriegelte Türen haben.
Hier ist meist das Verlassen zeitraubend und es werden gerne Höchstpreise bezahlt,
zB. weil der "gute Kumpel" schon viele Mon. mit den Strom- u.a. -zahlungen im Rückstand ist
und das Geld dann auch gerne vom "Stellvertretend Wohnenden" nachdrücklich angenommen wird.
Also @ Yumma: immer schön aufpassen, nicht nur beim Aufreissen, auch beim Einreisen !!!
