Thailändische Botschaft Berlin:
Auf meiner Frage, ob man als Tourist in Thailand Auto fahren darf, habe ich folgende Antwort erhalten:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht. Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Auf meiner Frage, ob man als Tourist in Thailand Auto fahren darf, habe ich folgende Antwort erhalten:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht. Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
















