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Joe

Thailand Piper mit Lt on holiday

Harry

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8 November 2008
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:daume
klar, auf jeden fall probieren.
wünsche euch viel glück.

gruß
Harry
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
@Piper

Na da bin ich mal gespannt.
Heiraten und 3 Monatsvisum wie Kalle 11 es beschrieben hat
geht ganz sicher.
Touristvisum nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
Bin mal gespannt, was Diver und Du berichten.
 

Piper

Schwerenöter
Thread Starter
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Thread Starter
22 Oktober 2008
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@Piper

Na da bin ich mal gespannt.
Heiraten und 3 Monatsvisum wie Kalle 11 es beschrieben hat
geht ganz sicher.
Touristvisum nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
Bin mal gespannt, was Diver und Du berichten.

Bin auch gespannt, Paul

Gruß Piper
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
hallo Kalle,
gehe ich recht in der annahme das dein lebensmittelpunkt in thailand ist, und du gemeinsam mit deiner frau sozsagen nur auf urlaub in D warst?
ihr hattet beide vermutl. hin- und rückflugtikets.
und wie lange ist der besuch in D her? es hat sich vieles verschärft mit der visum- sache.

Unser Lebensmittelpunkt tatsächlich ist wirklich Thailand. Das wurde aber von der Botschaft nicht geprüft. Das heißt, ich habe meinen Pass oder sonstige Unterlagen zwecks feststellung des tatsächlichen Lebensmittelpunktes gar nicght vorlegen müssen.

Meine Frau war alleine bei den Mitarbeitern der Botschaft, da es tatsächlich bei den von mir geschildeten Umständen nur eine Formsache ist, das Visum zu erhalten.

Meine Frau ist außer beim ersten Mal immer allein nach D geflogen.

Glaub mir, unter diesen Umständen ist es überhaupt kein Problem.

Wie gesagt, es besteht ein Rechtsanspruch darauf, daß die ausländische Ehefrau den Ehemann in D mit Touristenvisum besuchen kann. Ich kann leider keinen Internetlink dazu posten. Die mündliche Aussage und die dadurch erzielten Ergebnisse haben mir gereicht.

Gruß Kalle

Gruß Kalle
 

Harry

Member
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8 November 2008
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ok Kalli, danke für die ausführungen.
es sind dann aber doch halt ganz andere voraussetzungen bei euch, als wenn ein "tourist" in T mal eben heiratet, und dann seine frau kurz mit nach D nehmen will.
bin immernoch der meinung, dass das dann so nicht funktioniert.

dann wäre der pflicht- deutschkurs am goetheinstitut in BKK (und der eigentliche zweck) ja hinfällig. denn wenn die ehefrau 3 monate in D sein darf, kann sie hier doch genauso oder gar besser deutsch lernen.

bei dir sieht es anders aus. du bist im computer oder sie sehen am pass dass du in thailand lebst. natürlich dürfen dann du und deine frau dein heimatland mal besuchen, die rückkehrwilligkeit und finanzierung ist sichergestellt.
 

Harry

Member
Inaktiver Member
8 November 2008
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@Piper,
sorry, ich hoffe wir zerreden dir deinen thread nicht zu stark.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@ Harry

Ich muß dir nochmals widersprechen. Es ist einfach so, daß du als legal verheirateter einen Rechtsanspruch darauf hast, daß deine Ehefrau im Rahmen der Schengen-Bestimmungen bis zu zwei mal 90 Tage pro Jahr nach Deutschland kommen kann! Egal, wo dein Lebensmittelpunkt ist.

Bei unserem 1. Visum war ich hier in Pattaya beim Botschaftssprechtag und da hat mir der Konsul persönlich das so bestätigt.

Kenne auch zwei Th/D Pärchen, wo der Mann noch in D arbeiten muß und die das so praktizieren.

Daß ein Deutschkurs in D erfolgversprechender ist, darüber brauchen wir gar ncht zu diskutieren, das ist wohl klar.

Gruß Kalle
 

SP

Member Inaktiv
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25 Oktober 2008
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843
Gibt es hier auch jemanden mit Erfahrung mit Visum nach Österreich ?
Ich muss im Juni 2009 mal für ca. 2 aber max. 3 Wochen nach Österreich und würde gerne meine Freundin mitnehmen..
 

Harry

Member
Inaktiver Member
8 November 2008
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@Kall11,
ok, alles klar und vielen dank für die info. gut zu wissen dass ich dann da falsch lag.

gruß
Harry
 

SP

Member Inaktiv
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25 Oktober 2008
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Visum für Österreich ist das gleiche wie für D denke ich. Sind doch beides Schengen Staaten.

Na ja , aber ich denke doch , dass es auch eine Auslegungssache ist - denn auf ein Visum muss man ja nicht unbedingt einen Rechtsanspruch haben - außer wenn man verheiratet ist...