Mal ne Frage zum O-A Visum. Auf der Homepage der Thailändischen Botschaft in Wien lese ich unter Punkt 2.2: Beschäftigung jeglicher Art ist strengstens untersagt. Unter Punkt 2.4: Verstößt der Inhaber des OA-Visums (Long Stay) gegen die Einreisebedingungen (z. B. wenn er/sie berufsbezogene Tätigkeiten ausübt), wird die Aufenthaltserlaubnis widerrufen und ihm wird die zukünftige Einreise nach Thailand untersagt.
Hmmmmm, da ich Fremdsprachen online unterrichte (Freelancer - nicht Angestellt) und daher geographisch nicht abhängig bin, könnte ich diese Tätigkeit auch von Thailand aus betreiben. Meine Auftragserteilenden Organisationen sitzen in Deutschland und der Schweiz. Somit bin ich also an sich in keinem regulären (Thailändischen) Beschäftigungsverhältnis. Da möcht ich doch davon ausgehen, dass diese Einschränkung für mich nicht gilt, oder? Weiß da jemand was genaueres????
Sachdienliche Hinweise erbeten
Hmmmmm, da ich Fremdsprachen online unterrichte (Freelancer - nicht Angestellt) und daher geographisch nicht abhängig bin, könnte ich diese Tätigkeit auch von Thailand aus betreiben. Meine Auftragserteilenden Organisationen sitzen in Deutschland und der Schweiz. Somit bin ich also an sich in keinem regulären (Thailändischen) Beschäftigungsverhältnis. Da möcht ich doch davon ausgehen, dass diese Einschränkung für mich nicht gilt, oder? Weiß da jemand was genaueres????
Sachdienliche Hinweise erbeten