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Thailand LTR Visum für remote Workers working for well-established overseas Companies

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Phuket Town
Moin liebe Community,

ich weiß, über die Pandemie und auch sonst, bin ich der Vergangenheit sehr ruhig geworden. Vielleicht errinnert sich noch der eine oder andere an mein zeitlich begrenztes Auswander-Projekt 2013 nach Chiang Mai. Zum Schluss war ich bei einer Thai-Firma auf Phuket gelandet, die quasi die Grafikabteilung einer deutschen Werbeagentur war. Die Firma ist ja leider 2016 insolvent gegangen und da ich damals keinen neuen Job auftun konnte und die Selbständigkeit aus Thailand heraus auf dem deutschen Markt letztendlich gescheitert war, bin ich seit 2016 zurück in Kaltland. Die Pandemie hat in den vergangenen drei Jahren jetzt nicht gerade dazu beigetragen, dass ich öfters in Thailand war - im Gegenteil.

Seit einiger Zeit - genauer gesagt spätestens seit der Einführung des LTR Visum für remote Workers working for well-established overseas Companies - liebäugel ich mit einer Rückkehr ins Königreich. Meine Tätigkeit lässt eine remote Arbeit über eine solch lange Distanz zu. Meinen Arbeitgeber konnte ich dazu nicht überzeugen, also musste ich einen entsprechenden suchen. In meiner Branche nicht so einfach, weil viele immer noch glauben, dass der Mitarbeiter vor Ort sein muss oder zumindest das Homeoffice in Deutschland sein sollte. Lange Rede, kurzer Sinn: Im Sommer wankte mir eine Stellenanzeige über den Weg, in dem eine Firma einen Mitarbeiter in meinem Fachbereich suchte, der in Asien sitzt. Ich habe Kontakte in der Firma, die habe ich spielen lassen und zack: Wir haben uns tatsächlich Ende der vergangenen Woche darauf verständigen können, dass wir das Abenteuer angehen werden und ich für das Unternehmen - sobald Visum im Pass klebt und der Termin zur Vergabe der elektronischen Work Permit mit dem One Stop Service abgesprochen ist - aus Thailand heraus arbeiten darf. Bääääm, der kleine Meister ist zurück.

Jetzt beginnt das Abenteuer "Visa-Beantragung". Die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllen sowohl ich als auch das Unternehmen, von daher mache ich mir nicht allzu große Sorgen, dass es schief gehen könnte - wenn wir denn auch eine der durch das BOI "vorgeschlagenen und zertifizierten" Visa-Agenturen für läppische 70.000 THB beauftragen. Da kommen dann nochmal die 50.000 THB Gebühren obendrauf für das 10 Jahres LTR Visum und noch einmal jährlich 3.000 THB Gebühren für die digitale Arbeitserlaubnis.

In der Rechnung sind noch nicht die ganzen Übersetzungen enthalten, von denen aber ein Teil durch das Abenteuer von 2013 bis 2016 bereits vorliegen. Etwa 20 Seiten Arbeitszeugnisse, Bank- und Steuerunterlagen müssen noch übersetzt werden, dann können wir eine der Visa-Agenturen kontaktieren.

Besteht Interesse an der Erfahrung, die ich im Zuge der Beantragung des Visums machen werde? Dann werde ich diesen Thread mal fortführen, bis ich hoffentlich Anfang 2024 die Immigration in Sumisbum passiert habe.

Hier findet ihr die offizielle Seite des BOI zum LTR Visum in allen vier Kategorien: LTR Visa Thailand

So long,
der Meister! :hut
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Liest hier zufällig ein Notar mit? Ich benötige eine Prioritätsverhandlung zur Feststellung von Urheberrecht und geistigen Eigentums!
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Hallelujah! Gerade eben habe ich fast alle Unterlagen, die von mir kommen, an den vereidigten Thai-Übersetzer gemailt. Neben den Papieren, die von meinem Abenteuer 2013 bis 2016 fertig waren, hat sich in den vergangenen 7 Jahren einiges angesammelt. Und da ist der Nachweis über geistiges Eigentum noch nicht dabei, dafür hab ich demnächst einen Termin beim Notar, weil man in Deutschland für den Nachweis geistigen Eigentums bei Texten nicht einfach zum Patentamt rennen kann. Der Notar wird mir eine Urkunde ausstellen, die gerichtliche Beweiskraft hat. Dazu werd ich den Thais einfach einen übersetzten Auszug aus dem Gesetz zum Urheberrecht zukommen lassen, der dies bestätigt. Dann sollte das auch beim BOI durchgehen, ein paar mal hatte ich ja schon mit den Paragrafenreitern zu tun. Wissen tue ich es natürlich nicht. Versuch macht kluch!

Der arme Übersetzer muss jetzt insgesamt 3 Arbeitszeugnisse und zwei Steuerbescheinigungen von mir übersetzen, damit die Thais sehen, dass ich mehr als 5 Jahre Berufserfahrung hab aus den vergangenen 10 Jahren und ihnen in Zukunft ganz viel Asche in den Wirtschaftskreislauf pumpen werde.

Ich mache das ganze zunächst als Angestellter aus Thailand für ein deutsches Unternehmen heraus, aber es könnte sich durchaus als Interessant erweisen, nach einem Jahr als Selbständiger zu arbeiten, weil dann keine Steuern und Sozialversicherung mehr anfallen und die Thais statt einem Arbeitsvertrag auch einen Dienstleistungsvertrag akzeptieren, aber das ist Zukunftsmusik. Mein AG wäre natürlich sehr daran interessiert, weil dann spart er sich die Lohnnebenkosten und mir ist es bumms, wenn in meine Rentenversicherung nichts eingezahlt wird, was da rauskommt ist eh ein Witz, da kann ich dann selber aktiv werden. Aber wie gesagt, dass ist Zukunftsmusik.

Wäre noch abzuklären, inwieweit der deutsche Fiskus da seine Hand aufhält, weil eigentlich sitze ich ja nur in Thailand, arbeite aber in Deutschland.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Ich drehe durch. Jetzt fängt die Rechtsabteilung meines Arbeitgebers an rumzumucken wegen der Sozialversicherung und der Krankenversicherung. Mir ist klar, dass das ein heißes Eisen ist, was nicht einfach ignoriert werden kann. Es ist so, dass wenn ich nicht dauerhaft in Deutschland bin, dass eine Krankenversicherungspflicht nicht besteht, auch eine Sozialversicherungspflicht besteht dann nicht mehr. So jedenfalls mein Verständnis, wenn ich außerhalb der EU bin und das dauerhaft. Ich für meinen Teil hätte das einfach weitergezahtl, weil es mich nicht ärmer machen würde, als ich es sowieso schon bin und ich zur Not immer hätte nach Deutschland fliegen können – weil ganz gesund bin ich nicht mehr. Aber jetzt haben wir schlafende Hunde geweckt und meine Krankenversicherung hat den Braten gerochen, dass ich bald dauerhaft im Ausland bin. Ist wahrscheinlich auch besser so, weil das hinterher, wenns rauskommt, wahrscheinlich mega fetten Stress gibt. Der deutsche Staat versteht ja bei vielem Spaß, aber bei Steuern und Sozialversicherung ist der Ofen aus. Den Stress will ich nicht haben. Und die deutschen Krankenversicherer sind ja bekanntlich völlig von Spaß befreit. Mir war allerdings neu, dass sich Staat und Krankenversicherung weigern, Geld anzunehmen, wenn sie keine Leistung bringen müssen. Naja, es ist halt kaum jemand in Deutschland auf diese Visas vorbereitet.

Jetzt ist es aber anscheinend so, dass in der Gesetzgebung zum LTR Visum die Sozialversicherung so gut wie überhaupt nicht berücksichtigt wird. Bis jetzt habe ich jedenfalls keinen Pragrafen in der Gesetzgebung dazu finden können, der dies genau erläutert. Es ist allerdings so, dass weder Steuern (bei Einkommen aus Übersee) noch Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit dem LTR Visum in Thailand anfallen – das weiß ich von meiner betreuenden Visa-Agentur in Bangkok. Auch eine Doppelversicherung kommt daher nicht infrage und wie viele hier ja sicherlich wissen, gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Thailand.

Eine bloße Aussage einer Visa-Agentur, dass keine Sozialverischerungspflicht in Thailand besteht, reicht aber natürlich der Rechtsabteilung eines riesengroßen börsennotierten und M-Dax-Unternehmen mal so eben überhaupt nicht, was ja auch völlig nachvollziehbar ist. Ich für meinen Teil will das auch auf rechtlich sauberen Füßen stehen haben, sonst findet hinteher irgendein dummer Inhouse-Jurist den Vertrag und empfiehlt meinem Arbeitgeber, die tickende Zeitbombe so schnell wie möglich aus dem Unternehmen zu entfernen. Damit wäre dann weder mir noch dem Unternehmen geholfen – im Gegenteil.

Weiß jemand Rat?
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Würde es für Dich Sinn machen einen Seuerberater, der sich mit Auslandstätigkeit auskennt, zu befragen?
z.B.:
Auslandstätigkeit: Steuern und Sozialversicherung - KANZLEI SCHEIBELER
Da habe ich inzwischen auch drüber nachgedacht, bin aber zu dem Ergebnis gekommen, dass dies eher nicht notwendig ist, weil ich ja in Deutschland angestellt bleibe und alles weiterhin nach deutschem Steuerrecht abgerechnet wird.

Aber - es geschehen noch Zeichen und Wunder - die Thais (also in dem Fall das LTR Visa Unit des BOI) haben sich tatsächlich schon auf meine Anfrage von gestern bzgl. Steuern und Sozialversicherung gemeldet und haben mir die entsprechenden Gesetzesauszüge vorgelegt, die auch schon in der Rechtsabteilung meines Arbeitgebers liegen.

Darin wird (grob umrissen) dargestellt, dass Einkommen aus Übersee in Verbindung mit dem LTR Visum auch dann steuerfrei ist, wenn es im gleichen Steuerjahr nach Thailand gebracht wird in dem es vereinnahmt wurde. Heißt auf Deutsch: Auf mein Einkommen aus Deutschland zahl ich keinen Satang Thaisteuern, auch wenn es direkt an mich fließt ohne 1 Jahr in Deutschland irgendwo rumzugammeln.

Zum Problem mit der Sozialversicherung: Es verhält sich da tatsächlich genau wie ich vermutet hatte. Die thailändische Sozialversicherung ist in keinem Falle offen für Ausländer die Remote für ein ausländisches Unternehmen aus Thailand herausarbeiten - in Verbindung mit dem LTR Visum. Somit kann natürlich auch keine Sozialversicherungspflicht in Thailand entstehen. Aus diesem Grunde muss man ja die Krankenversicherung vorlegen. Eigentlich hatte ich das meinem AG schon genau so erklärt und die Personalabteilung hatte das auch verstanden, aber darauf wollte sich die Rechtsabteilung eben nicht verlassen. Jetzt haben sie es schriftlich von den Thais und damit ist dann auch der deutsche Jurist befriedigt. Halleluja!
 

thaimeister83

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7 Oktober 2012
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So meinen lieben. Jetzt könnt ihr euch mal alle festhalten, weil das ist der tatsächliche Grund, warum das LTR Visum in Wirklichkeit so interessant ist. Ich habe heute folgende rechtssichere Auskunft von Mazars in Bangkok erhalten, und als ich das gelesen habe, dachte ich, dass ich im falschen Film bin. Die Aussage von Mazars besagt nämlich, dass mein komplettes Einkommen sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei ist. Das heißt de facto, ab dem Moment, ab dem ich in Thailand bin, ist mein Bruttogehalt mein Nettogehalt :bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile

Ganz so wirklich kann ich das noch gar nicht glauben. Zur Sicherheit rufe ich gleich mal noch in Neubrandenburg an und lasse mir das vom dortigen Finanzamt bestätigen, die sind ja für Auslandsdeutsche zuständig. Aber ich glaube ich hab da grad den Jackpott geknackt :D

Aussage von Mazars Bangkok;


Thailand:

Sollte das LTR-Visa erteilt werden, muss auf das vom Deutschen Arbeitgeber gezahlte Brutto-Arbeitnehmer-Einkommen in Thailand KEINE Einkommensteuer bezahlt werden und es besteht auch KEINE Sozialversicherungspflicht in Thailand. Alles steuerfrei !


Deutschland:

Deutschland darf dieses Einkommen auch nicht mehr besteuern, da der Arbeitnehmer zu mehr als 183 Tagen in Thailand arbeitet und sich in Thailand aufhaelt. Es besteht auch keine Sozialversicherungspflicht mehr in Deutschland. Eine freiwillige Einzahlung in die Deutschen Sozialversicherungen ist natuerlich immer moeglich.
 

thaimeister83

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7 Oktober 2012
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das klingt ja zu schön um wahr zu sein...
Das tut es auch. Ich habe eben mit meinem Finanzamt gesprochen, weil Neubrandenburg nur für Rentner zuständig ist. Das wusste ich gar nicht. Aber das nur am Rande.

Es ist auch hier so, wie ich es mir schon fast gedacht habe. Im Prinzip ist mein Lohn steuerfrei, wenn ich länger als 183 Tage im Ausland bin. Jetzt muss das Finanzamt genau prüfen (wenn ich dafür bereit bin und denen den Sachverhalt richtig schildere), ob ich beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bin. Dann muss im Doppelbesteuerungsabkommen geschaut werden, wer denn zuerst besteuern darf. Da es sich bei meiner Tätigkeit trotz der Tätigkeit in Thailand um eine inländische Tätigkeit handelt, so hat es mir die nette Dame erklärt, kann es sein, dass ich weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bin. Trotzdem könnte mich noch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand retten, denn dort steht drin, dass die Thais zuerst besteuern dürfen.

Jetzt ist es aber so, dass die Thais keine Steuern haben wollen und da beißt sich der Fuchs in den Schwanz: Verzichten die Thais, kann der deutsche Fiskus trotzdem besteuern.

Der einzige Trost: Es bleiben mir immer noch die Sozialversicherungsbeiträge erspart.
 

nielsbo

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15 August 2014
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Wenn ich das so lese, bin ich echt froh, als Freiberufler davon verschont zu bleiben.

Auf jeden Fall viel Erfolg mit dem Projekt. Kann man nur hoffen, das sich da weltweit die Rechtslage der neuen Realität irgendwann anpasst.
 

thaimeister83

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Wenn ich das so lese, bin ich echt froh, als Freiberufler davon verschont zu bleiben.

Auf jeden Fall viel Erfolg mit dem Projekt. Kann man nur hoffen, das sich da weltweit die Rechtslage der neuen Realität irgendwann anpasst.
Ja, das ist ech zu hoffen. Bis ich die in der Personalabteilung überzeugt hatte, dass das mit dem LTR Visum geht und, dass die Thais explizit keine Steuern und Sozialiversicherungsbeiträge haben wollen - alter Schwede. 4 Wochen waren das gewiss und da hat noch so eine angebliche Fachagentur für deutsche im Ausland reingefunkt. Die haben meinem Arbeitgeber gelinde gesagt gequirlte Scheiße in Bezug auf das LTR Visum erzählt. Ich war leider bei dem Gespräch nicht dabei, sonst hätte ich den Gesprächspartner da sowas von auseinander genommen.
 
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Reaktionen: Donni und nielsbo

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Ist das ein herrliches Hüh und Hott. Ich hatte in den vergangenen 7 Jahren schon fast vergessen, wie unterhaltsam es sein kann, sich mit den thailändischen und auch den deutschen Behörden rumzuschlagen.

Die halbgare Aussage des Finanzamtes durch die Beamtin, die das thailändische DBA nicht voll kannte, hat mir keine Ruhe gelassen. Irgendwann ist mir mein alter Fußball-Kumpel eingefallen, der mich in Jugendjahren immer mit ins Weserstadion genommen hatte. Der war bis zu seiner Pensionierung Abteilungsleiter bei einem Finanzamt in Deutschland. Wenn der es mir nicht sagen kann, wer dann? Zufällig hat besagter Freund am Wochenende mit mir wegen einer anderen Sache Kontakt aufgenommen, woraufhin ich ihm im Gegenzug mein Anlegen schilderte. Er war dann so freundlich sich das DBA zwischen Deutschland und Thailand anzuschauen und hat mir den entschiedenden Tipp gegeben, wie es wirklich funktioniert, dass mein Lohn nun doch steuerfrei wird. Denn die Rückfallklausel (also das Deutschland besteuern darf, wenn Thailand es nicht tut), greift nur bei unbeschränk Steuerpflichtigen. Wenn ich hingegen beschränkt Steueroflichtig bin, greift die Rückfallklausel nicht und Deutschland darf auch dann nicht besteuern, wenn die Thais es nicht tun. Jetzt muss ich es hinkriegen, dass ich trotz Wohneigentum (das offiziell nicht vermietet ist, meine Eltern wohnen mietfrei darin) in Deutschland als beschränkt Steuerpflichtig angesehen werde. Das ist nicht völlig unmöglich hinzubekommen. Aber es wird sicher ein gutes Stück Arbeit, dies alles so darzustellen, dass das FA keine unbeschränkte Steuerpflicht sieht. Ich halte euch auf dem Laufenden. Stay tuned. So long, Meister! :hut
 
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