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Joe

Lohnsteuerabzug bei Deutscher Betriebsrente

hansbert

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30 Juni 2025
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Hallo
wie stellt man sicher , daso der Arbeitgeber keine Lohnsteuer von der Betriebsrente einbehaelt.
da die Betriebsrente in Thailand steuerpflichtig ist.
 

Garreth63

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19 Februar 2023
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Hallo
wie stellt man sicher , daso der Arbeitgeber keine Lohnsteuer von der Betriebsrente einbehaelt.
da die Betriebsrente in Thailand steuerpflichtig ist.
Der Sachverhalt ist wahrscheinlich andersrum. Die gesetzliche Rente ist gem. DBA in Thailand zu verteuern, Betriebsrenten und sonstige private Renten sind in D zu versteuern. So auch die Aussage von einem Youtuber den ich kenne und der sich dies von dem für Auslandsdeutsche zuständigen Finanzamt Neubrandenburg bestätigen lassen hat. Vielleicht auch mal zu einem Steuerberater gehen...
 

alhash

Gibt sich Mühe
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9 März 2015
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Bangkok
Wie @Garreth63 schrieb, Betriebsrentne sind in D zu versteuern.

Bei mir war es so, dass ich bis 2021 jährlich dieses Formular:

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20___
für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer

bei meiner Firma einreichen musste. Die haben es an das zuständige FA übermittelt.
Ende 2021 erhielt ich folgende e-Mail:

"In dieser Angelegenheit brauchen Sie bis auf Weiteres keinenAntrag auf Steuerbefreiung mehr stellen. Das Verfahren wird elektronisch über ihre
Steueridentfikationsnummer abgewickelt."

Vorherige Nachricht:

"Der Renten Service wendet das elektronische Verfahren ELStAM (elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale) an.
Ab dem 01.01.2020 ist es gestzlich vorgeschrieben, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen
elektronisch über das ELStAM-Verfahren abzurufen sind. Die bisherige Antragstellung auf Steuerbefreiung entfällt somit für Sie. Ein Nachweis
über Ihren Wohnsitz im Ausland (Ansässigkeitsbescheinigung) ist ebenfalls nicht mehr nötig."

AlHash
 

buba

Gibt sich Mühe
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7 Oktober 2018
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Wie @Garreth63 schrieb, Betriebsrentne sind in D zu versteuern.

bei meiner Firma einreichen musste. Die haben es an das zuständige FA übermittelt.
Ende 2021 erhielt ich folgende e-Mail:

"In dieser Angelegenheit brauchen Sie bis auf Weiteres keinenAntrag auf Steuerbefreiung mehr stellen. Das Verfahren wird elektronisch über ihre
Steueridentfikationsnummer abgewickelt."
Sehr interessant. Ich habe mich aus konkretem Anlass auch durch das DBA und diverse andere Quellen gequält.
Bei Dir ist es also in der Tat so, dass Deine Betriebsrente NICHT mehr in DE versteuert wird, sondern (zumindest theoretisch) in TH steuerpflichtig ist?
Das sollte nach meiner Interpretation des DBA nur dann funktionieren, wenn die Betriebsrente NICHT vom Betrieb als steuermindernde Ausgaben geltend gemacht werden. Das könnte z.B. bei einer externen Unterstützungkasse der Fall sein. War das bei Dir so?

DBA Artikel 18:
Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
 

hansbert

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30 Juni 2025
9
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Danke fuer die Info.
Die Betriebsrente wrid von einer Unterstuetzungskasse ausbezahlt.
 

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