Wie
@Garreth63 schrieb, Betriebsrentne sind in D zu versteuern.
Bei mir war es so, dass ich bis 2021 jährlich dieses Formular:
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20___
für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
bei meiner Firma einreichen musste. Die haben es an das zuständige FA übermittelt.
Ende 2021 erhielt ich folgende e-Mail:
"In dieser Angelegenheit brauchen Sie bis auf Weiteres keinenAntrag auf Steuerbefreiung mehr stellen. Das Verfahren wird elektronisch über ihre
Steueridentfikationsnummer abgewickelt."
Vorherige Nachricht:
"Der Renten Service wendet das elektronische Verfahren ELStAM (elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale) an.
Ab dem 01.01.2020 ist es gestzlich vorgeschrieben, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen
elektronisch über das ELStAM-Verfahren abzurufen sind. Die bisherige Antragstellung auf Steuerbefreiung entfällt somit für Sie. Ein Nachweis
über Ihren Wohnsitz im Ausland (Ansässigkeitsbescheinigung) ist ebenfalls nicht mehr nötig."
AlHash