ja, wenn die Person in DE bleibt...bei Ausreise erlischt die VE...kannst du auch nachlesen...wenn jemand andere Erfahrung gemacht hat, wäre schön, das hier zu posten.
Die VE soll nicht älter als 6 Monate sein, bis das Visum beantragt wird.
Die VE ist max. 5 Jahre gültig....(aber nur, wenn jemand im Land bleibt...geht eigentlich eher um Asyl, Aufenthaltsgen. usw)
Sie erlischt mit der Ausreise....
so steht es geschrieben...und so ist ja auch die Aussage auf der Botschaft.
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen
Vor diesen fünf Jahren kann die Verpflichtungserklärung etwa dann erlöschen, wenn der Ausländer ausreist oder wenn ihm ein (anderer) Aufenthaltstitel gewährt wird, für welchen sich der Unterzeichnende nicht verpflichtet hat.
Leider statt nirgends explizit, ob das auch bei Multivisum so gilt. ES wird nur darauf verwiesen, dass eine aktuelle, "aktivierte" VE mit der Ausreise erlöscht.....
Generell bin ja ja bei dir....finde das auch albern, wenn man Multi hat....oder aus dem Schengenraum ausreist für einen Urlaub...und sich dann eine neue zulegen müsste.
Hoffe, das es nicht so ist..finde aber nichts dergleichen...
Kannst du bitte bei der Wahl der Schriftfarbe darauf Rücksicht nehmen, dass schwarze Schrift auf dunkelgrauem Grund eher suboptimal ist?


















