Nein auf keinen Fall, die dauerhafte bekommt Sie nur wenn die Voraussetzungen erfüllt werden unter anderem seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können,selbst oder mit Ehemann. Ohne soziale Leistungen vom Staat.
Niederlassungserlaubnis ist die unbefristete.
Bin natürlich davon ausgegangen, das die Voraussetzungen erfüllt sind.















