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Joe
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Basso

Aktiver Member
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6 Juni 2010
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Kölle
Keine Sorge, du musst dich nicht komplett nackig machen.

Der Beamte schiebt dir nur einen glühenden Nagel in die Harnröhre. Wenn du dabei schreist bist du positiv und kommst für 6 Wochen in Quarantäne, wenn du still bleibst kannst du direkt weiter zur Immigration und dann zum Gepäckband ....
Danke
 

kerrylu

diy-er 🤗
   Autor
10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
ch frage für nen Freund - ist ein 1 Tages Overstay ein Problem, und ist mit schlimmsten Konsequenzen als 500 THB zu rechnen?
Papa König hatte mal eine Kulanzregel eingeführt:
"1 Tag geht auf Kosten des Hauses!"
Davon hatte ich 2018 bei 1 Tag overstay profitiert gehabt.
Ob diese Regelung weiter besteht?! ...ausprobieren würde ich's.
🤗
 

steffano

Gibt sich Mühe
   Autor
22 Oktober 2017
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55
Gab es eigentlich noch Einschränkungen für Flüge innerhalb von Thailand ? z.B. von Koh Samui nach Phuket
Ich bin davon ausgegangen das alles aufgehoben war, auch für Ungeimpfte.

Lufthansa sagt : für Weiterflüge innerhalb von Thailand gibt es Sonderbestimmungen

Vielen Dank
 
Pattayareise

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?
 

kerrylu

diy-er 🤗
   Autor
10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
Hatte mich beim letzten Flug um einen Tag Aufenthalt verrechnet. Ich bekam dann bei der Ausreise den entsprechenden Stempel in den Pass :frown: Hatte einfach keine Lust wegen dem einen Tag Overstay zur Immigration zu gehen.
Hast Du Strafgeld zahlen müssen @Pungparamee ? Ich seinerzeit nicht. Bei der Ausreise hatte ich bei der airport-Immi gesagt, ...sorry sorry, unfortunately I made a mistake.
 

pepper_chilli

steht auf Zauberhände :))
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1 Mai 2011
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Legoland-City
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?
Es könnte Probleme geben, muss aber nicht.
Melde dich mal zur Sicherheit bei deiner AB!

LG chilli

@Mr Fortuna

Irgendwo im Netz gefunden

Screenshot_20220809-163324_Chrome.jpg
 
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quereinsteiger

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 Juni 2022
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Wien, Österreich
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?


Das ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, länger als 6 Monate nur mit Ausnahmebewilligung

Aufenthaltserlaubnis​

  • Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
  • Eine längere Frist kann auf Antragerlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei
    • einem Aufenthalt als Entwicklungshelfer,
    • als Familienangehöriger eines deutschen Diplomaten im Ausland ,
    • als Studierender an einer hiesigen Hochschule gem. § 16 für ein oder zwei Gastsemester an einer ausländischen Hochschule,
    • oder auch der Auslandseinsatz für ein international tätiges Unternehmens mit Sitz in Deutschland
  • Übrigens: Wenn Sie ausreisen, um im Ausland eine schulische oder universitäre Ausbildung zu beginnen, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits mit der Ausreise ungültig. Es ist dabei egal, ob Sie vor Ablauf der Frist von 6 Monaten zwischendurch nach Deutschland zurückkehren
Quelle: Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt - Berlin.de
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?

wie schon beschrieben erlöscht der AT, wenn man mehr als 6 Monate ausserhalb DE war. Man könnte vorher bei der Ausländerbehörde aber eine Genehmigung einholen, für einen längere Abwesenheit, geht aber nur mit extrem guten Gründen.

Meine Frau war 2012 länger als 6 Monate in TH, wegen einer OP, welche sich zog und zog. Fluppps war der AT wech, waren zu ehrlich, und mussten bei der Botschaft eine Wiedereinreise beantragen.

Allerdings frage ich mich immer, wie der Grenzschutz das herausbekommen soll, da der Reisepass ja nicht eingelesen und mit Datum gespeichert wird, sondern nur überprüft wird, ob was gegen diese Person vorliegt. Dazu ist ein Datenaustausch nicht so einfach, zwischen Ausländerbehörde und Grenzschutz....das gilt in DE ja bei jeder Behörden-Überschneidung. Der gute alte Datenschutz.

Heute würde ich die Einreise auch nach > 6 Monaten einfach probieren.....ich glaube, dass merkt gar keiner.....ist aber nur der Glaube daran :ROFLMAO:
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Ich würde das unter gar keinen Umständen riskieren.
Eine Sister meiner Frau war 5 Tage drüben.
Titel futsch.

....und wie haben sie es gemerkt ?

mit probieren meinte ich, wenn man sowieso < 6 Monate bereits drüber ist. Wie bei uns....wenn ich es vorher weis, kann man das ja mit der Behörde vorher klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tischtennis Pattaya

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Pässe von Drittstaatsangehörigen werden bei Ein- oder Ausreisen aus dem Schengen-Raum systematisch gestempelt.

.....gilt für Drittstaatsangehörigen, ja, aber nicht für Familienangehörige von EU Bürgern, welche eine Aufenthaltserlaubnis haben, sei es ein AT oder die Niederlassungserlaubnis.
Diese Personen werden, wenn der Ausweis bei Grenzübergang vorgelegt wird, wohl nicht gestempelt.

Ein Ausnahme von vielen....:ROFLMAO:

Edit...oh shit, wir sind in kurze Antworten...sorry und tsschüss
 
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Pungparamee

Seit mehr als 25. Jahren dabei
   Autor
21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Hast Du Strafgeld zahlen müssen @Pungparamee ? Ich seinerzeit nicht. Bei der Ausreise hatte ich bei der airport-Immi gesagt, ...sorry sorry, unfortunately I made a mistake.
Nein, natürlich nicht, doch der Stempel im Pass ist nicht unbedingt von Vorteil :frown: beziehungsweise befleckt mein Hemd als Saubermann :bigsmile Ich hätte ja auch zur Immigration gehen können, um besser dazustehen. Es ging mir nicht ums Geld. Stolz bin ich trotzdem nicht :frown: und versuche in Zukunft besser auf solche Dinge zu achten.
 
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