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Joe
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LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?
 

kerrylu

diy-er 🤗
   Autor
10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
Hatte mich beim letzten Flug um einen Tag Aufenthalt verrechnet. Ich bekam dann bei der Ausreise den entsprechenden Stempel in den Pass :frown: Hatte einfach keine Lust wegen dem einen Tag Overstay zur Immigration zu gehen.
Hast Du Strafgeld zahlen müssen @Pungparamee ? Ich seinerzeit nicht. Bei der Ausreise hatte ich bei der airport-Immi gesagt, ...sorry sorry, unfortunately I made a mistake.
 

pepper_chilli

steht auf Zauberhände :))
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1 Mai 2011
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Legoland-City
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?
Es könnte Probleme geben, muss aber nicht.
Melde dich mal zur Sicherheit bei deiner AB!

LG chilli

@Mr Fortuna

Irgendwo im Netz gefunden

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quereinsteiger

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16 Juni 2022
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Wien, Österreich
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?


Das ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, länger als 6 Monate nur mit Ausnahmebewilligung

Aufenthaltserlaubnis​

  • Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
  • Eine längere Frist kann auf Antragerlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei
    • einem Aufenthalt als Entwicklungshelfer,
    • als Familienangehöriger eines deutschen Diplomaten im Ausland ,
    • als Studierender an einer hiesigen Hochschule gem. § 16 für ein oder zwei Gastsemester an einer ausländischen Hochschule,
    • oder auch der Auslandseinsatz für ein international tätiges Unternehmens mit Sitz in Deutschland
  • Übrigens: Wenn Sie ausreisen, um im Ausland eine schulische oder universitäre Ausbildung zu beginnen, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits mit der Ausreise ungültig. Es ist dabei egal, ob Sie vor Ablauf der Frist von 6 Monaten zwischendurch nach Deutschland zurückkehren
Quelle: Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt - Berlin.de
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Folgender Sachverhalt:

Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.

Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?

wie schon beschrieben erlöscht der AT, wenn man mehr als 6 Monate ausserhalb DE war. Man könnte vorher bei der Ausländerbehörde aber eine Genehmigung einholen, für einen längere Abwesenheit, geht aber nur mit extrem guten Gründen.

Meine Frau war 2012 länger als 6 Monate in TH, wegen einer OP, welche sich zog und zog. Fluppps war der AT wech, waren zu ehrlich, und mussten bei der Botschaft eine Wiedereinreise beantragen.

Allerdings frage ich mich immer, wie der Grenzschutz das herausbekommen soll, da der Reisepass ja nicht eingelesen und mit Datum gespeichert wird, sondern nur überprüft wird, ob was gegen diese Person vorliegt. Dazu ist ein Datenaustausch nicht so einfach, zwischen Ausländerbehörde und Grenzschutz....das gilt in DE ja bei jeder Behörden-Überschneidung. Der gute alte Datenschutz.

Heute würde ich die Einreise auch nach > 6 Monaten einfach probieren.....ich glaube, dass merkt gar keiner.....ist aber nur der Glaube daran :ROFLMAO:
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Ich würde das unter gar keinen Umständen riskieren.
Eine Sister meiner Frau war 5 Tage drüben.
Titel futsch.

....und wie haben sie es gemerkt ?

mit probieren meinte ich, wenn man sowieso < 6 Monate bereits drüber ist. Wie bei uns....wenn ich es vorher weis, kann man das ja mit der Behörde vorher klären.
 
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HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Pässe von Drittstaatsangehörigen werden bei Ein- oder Ausreisen aus dem Schengen-Raum systematisch gestempelt.

.....gilt für Drittstaatsangehörigen, ja, aber nicht für Familienangehörige von EU Bürgern, welche eine Aufenthaltserlaubnis haben, sei es ein AT oder die Niederlassungserlaubnis.
Diese Personen werden, wenn der Ausweis bei Grenzübergang vorgelegt wird, wohl nicht gestempelt.

Ein Ausnahme von vielen....:ROFLMAO:

Edit...oh shit, wir sind in kurze Antworten...sorry und tsschüss
 
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Pungparamee

Seit mehr als 25. Jahren dabei
   Autor
21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Hast Du Strafgeld zahlen müssen @Pungparamee ? Ich seinerzeit nicht. Bei der Ausreise hatte ich bei der airport-Immi gesagt, ...sorry sorry, unfortunately I made a mistake.
Nein, natürlich nicht, doch der Stempel im Pass ist nicht unbedingt von Vorteil :frown: beziehungsweise befleckt mein Hemd als Saubermann :bigsmile Ich hätte ja auch zur Immigration gehen können, um besser dazustehen. Es ging mir nicht ums Geld. Stolz bin ich trotzdem nicht :frown: und versuche in Zukunft besser auf solche Dinge zu achten.
 
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quereinsteiger

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16 Juni 2022
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Wien, Österreich
.....gilt für Drittstaatsangehörigen, ja, aber nicht für Familienangehörige von EU Bürgern, welche eine Aufenthaltserlaubnis haben, sei es ein AT oder die Niederlassungserlaubnis.
Diese Personen werden, wenn der Ausweis bei Grenzübergang vorgelegt wird, wohl nicht gestempelt.

Ein Ausnahme von vielen....:ROFLMAO:

Edit...oh shit, wir sind in kurze Antworten...sorry und tsschüss


Stimmt so nicht, das Nicht-Stempeln gilt nur für Familienangehörige, die eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte gemäß EU Richtlinie 2004/38 EG haben (das sind von wenigen Ausnahmen abgesehen Familienangehörige von EU Bürgern, die in einem anderen EU Staat als ihrem Heimatland, leben, die Ausnahmen sind sogenannte Rückkehrerfälle)

Eine detaillierte Betrachtung führt aber zu weit, daher Ende der Diskussion.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
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Kann mir einer sagen ob es eine Möglichkeit gibt, bei Android 12, alte Push Nachrichten anzuzeigen? Sollte über das Widget Einstellungen gehen lt. Google, kann aber solch ein Widget nicht auswählen.
 

robbbbor

Hat nicht gepasst
   Ex Member
2 März 2019
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nur Kuenstlerinnen maessig siehts traurig aus. Denn die Poipet Seite ist eher fuer Kenner der Szene...
...mein Wissensstand vor ca.4 Jahren...
Bin gestern mit dem Roller von Bangkok nach Aranyaphratet gefahren (ca 3,5 Std. Fahrtzeit) und hab eine Nacht in Poipet verbracht.
Direkt an der Grenze gibt es bewachte Parkplätze für 100 THB pro Tag.
Von dort aus ist der Grenzübergang dann nur noch 100-200 Meter entfernt.

Ausreise aus Thailand und Einreise nach Kambodscha lief dank kambodschanischem E-Visa problemlos.
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Im Niemandsland haben natürlich viele Kambodschaner ihre „Hilfe“ angeboten, z.B. befindet sich dort ein „Quarantine Service“ Schalter, an dem man sich ein spezielles Impfzertifikat vom Doktor besorgen müsse.
Ohne das Dokument bekomme man kein Visum.
Einen kurzen Moment hab ich gezögert, mich letztendlich aber dazu entschlossen, den Hinweis zu ignorieren.

Bei Einreise wurde, wie erwartet, das EU-Impfzertifikat auf dem Smartphone akzeptiert.
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Poipet selbst lebt natürlich vom Glücksspiel und Grenztourismus.
Da ich selbst kein großer Fan von Glücksspiel bin, hat mir eine Nacht gereicht.
Übernachtet hab ich im Holiday Palace Hotel.
War ok, Bett bequem, Zimmer renovierungsbedürftig, aber wahrscheinlich eines der besseren Hotels in Poipet.

Mit einem Spaziergang durch die Stadt, ein paar Runden Roulette und einer zweistündigen (seriösen) Massage konnte man die Zeit gut rumbringen.


Corona hat seine Spuren auch hier hinterlassen.
Geschlossene Casinos, Bauruinen und unbewohnte Neubauten.

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Allerdings zieht Glücksspiel logischerweise auch Geld an
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Auf der Straße wird man natürlich ständig angesprochen, hauptsächlich von Taxifahrern oder Leuten, die einem Fahrten vermitteln wollen.
Einfach freundlich ablehnen und weiterlaufen.

Frauentechnisch könnte was in den KTVs / Karaokebars gehen.
Im Grand Diamond Casino gibt es eine Karaoke, in der gegen 22:00 Uhr einige Mädels in Schuluniform saßen.
Bin aber nicht näher darauf eingegangen, weil ich ja in festen Händen bin. 😇

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Die heutige Rückkehr nach Thailand lief ebenfalls reibungslos ab und war innerhalb von 30 Minuten erledigt.

Fazit: Ein- und Ausreise easy, einfach der Beschilderung (Departure / Arrival) folgen, Beamten auf beiden Seiten der Grenze waren freundlich…als Zwischenstopp nach Siem Reap oder Visa-Run kann man mal eine Nacht in Poipet verbringen (,falls man etwas mit Casinos anfangen kann).
 

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