Folgender Sachverhalt:
Mia 3 Jahre Aufenthaltstitel für D.
Dürfte sie länger als ein halbes Jahr in Th verbringen, ohne das sie den Titel verlöre ? Denn man muß ja den ständigen Wohnsitz mindestens 6 Monate in D haben. Bei Einreise nach D bekäme Sie dann Probleme ? Hat irgendwer diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können ? Der Zollbeamte sähe bei Wiedereinreise nach D ja, daß sie länger im Ausland als in D gewesen wäre. Wäre der Aufenthaltstitel dann weg ?
wie schon beschrieben erlöscht der AT, wenn man mehr als 6 Monate ausserhalb DE war. Man könnte vorher bei der Ausländerbehörde aber eine Genehmigung einholen, für einen längere Abwesenheit, geht aber nur mit extrem guten Gründen.
Meine Frau war 2012 länger als 6 Monate in TH, wegen einer OP, welche sich zog und zog. Fluppps war der AT wech, waren zu ehrlich, und mussten bei der Botschaft eine Wiedereinreise beantragen.
Allerdings frage ich mich immer, wie der Grenzschutz das herausbekommen soll, da der Reisepass ja nicht eingelesen und mit Datum gespeichert wird, sondern nur überprüft wird, ob was gegen diese Person vorliegt. Dazu ist ein Datenaustausch nicht so einfach, zwischen Ausländerbehörde und Grenzschutz....das gilt in DE ja bei jeder Behörden-Überschneidung. Der gute alte Datenschutz.
Heute würde ich die Einreise auch nach > 6 Monaten einfach probieren.....ich glaube, dass merkt gar keiner.....ist aber nur der Glaube daran
