Ist es für den Zoll erkenntlich wenn ich die Ware von dort schon im Urlaub getragen habe, bzw gewaschen wurde?
Du wirst bei der Rückkehr am Flughafen -so denn du vom freundlichen Zöllner angehalten wirst- gefragt werden ob du was anzumelden hast (ob du was mitgebracht hast).
Jetzt ist es an dir dich zu äußern.
- Nimmst du den grünen Ausgang, tust du das als konkludente Handlung, dass du nichts hast (Reisefreimenge nicht überschritten).
Stellt der Zöllner die Überschreitung der Reisefreimenge fest, gibt es obendrauf noch eine Strafe.
Ob er feststellen kann, dass du die Einkäufe in TH getätigt hast, steht auf einem anderen Blatt. In der Nachweispflicht bist aber DU (das du sie nicht in TH gekauft hast).