Nein, das heißt es nicht!!
Nicht den Verkaufspreis,sondern die Höhe der "Umschreibegebühren!!
Also noch einmal!
		
		
	 
Wir, genauer meine Frau, haben gerade im letzten Februar Land gekauft. Die Gebühren richteten sich wie immer nach dem Kaufpreis,
danach wurde explizit gefragt und auch so eingetragen. Auf diese genante Summe wurden die Gebühren berechnet und auch bezahlt.
Die Verkäuferin hat damit Gebühren gespart, sind zwar nur ein paar tausend Baht gewesen, aber wer den Pfennig....
Ob im Landoffice in Pattaya ein Verkehrswert für die Gebühren oder Verkaufspreis herhalten muss, da muss ich passen.
Ein Verkehrswert wird ja eigentlich aufgrund von Lage, Ausstattung und Zustand zu Grunde gelegt. Somit müssten die 2 Millionen Verkehrswertermittler in Thailand  jede Menge zu tun haben...bei mri waren sie  aber noch nicht, in den letzten 15 Jahren.
Wahrscheinlich nutzen eher ein Verkehrswertvergleich,  um den Verkehrswert zu ermitteln, welcher aber ja mit Preisen aus den letzten Jahren gefüttert wurde.
Auch da wären die Gebühren wahrscheinlich günstiger als wenn man den Verkaufspreis nutzt....da es sich nur um eine Schätzung handeln kann, Lage, Ausstattung und Zustand wurden nicht bewertet und Schätzungen immer niedriger angesetzt werden als bei belastbaren Daten ?!?!
Von daher müsste dein Beispiel heissen:
Der Wert ist vom Landamt auf 6.000.000.-THB festgelegt!
Jetzt kommt Farang Superschlau, und legt einen Kaufvertrag vor in Höhe von 9.000.000.-THB
und bezahlt nur Gebühren für 6.000.000.-THB...Großartig.