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Info Kurze Frage, kurze Antwort

inPension

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   Autor
30 Oktober 2023
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Wenn dem so wäre, könnte jede nicht EU Airline den Rückflug nach Belieben ändern, stornieren?
Machen Sie auch und vor allem gehen sie mit Verspätungen anders um, als wenn sie den Start innerhalb der EU haben. Es geht hier auch um die Ausgleichszahlung bei Verspätungen.

@FlorianSilbereisen wird hier sehr bald (wenn er will) berichten, daß es als Ausgleichszahlung 0 Cent gab.

Frage an das Forum: Wer hat schon eine Ausgleichszahlung (600.- Euro) wegen Verspätung bei Rückflug aus Bangkok in die EU mit einer Nicht-EU Flugesellschaft (z.B. Thai Air, Etihad, Emirates, Qatar Air, Oman Air usw.) bekommen?
 

steffano

Gibt sich Mühe
   Autor
22 Oktober 2017
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Einfach uns auf dem laufenden halten.

Vielleicht hilft das, insofern du Zusammenhängend gebucht hast , wovon ich ausgehe.
 
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Reaktionen: NCS666 und Felixblix

Helploader

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21 Juni 2019
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@HamburgerJung und @inPension haben recht - es gibt 0 Euro bei einer Nicht-EU Airline auf dem Rückflug. Das ist übrigens einer der Gründe warum ich gern kombiniere - Qatar auf dem Hinflug und LH Gruppe auf dem Rückflug (macht allerdings nur als Meilensammler Sinn, sonst geht der Preis durch die Decke).

Allerdings: Hotel, Essen, Getränke, etc. müssen sie dir bezahlen.
Und du hast auch ein recht drauf so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, egal mit welcher Airline. Also mal angenommen es gäbe einen Wettbewerber mit dem du früher zuhause sein könntest, müssen sie dich darauf umbuchen.
Das scheitert allerdings in der Praxis oft daran dass die Airlines das verweigern, da muss man dann Frist setzen, selbst buchen und hinterher klagen - Google mal nach Dr. Böse und Fluggastrechte, der hat zu dem Thema ein paar Blogeinträge geschrieben.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
War ja klar dass die beschissene EU nicht mal das hinbekommt. Bombe drauf und neu anfangen
Was genau hat die EU falsch gemacht?
Sie hat doch sehr Fluggastfreundliche Regelungen implementiert.
Wie es außerhalb der EU gehandhabt wird, darauf hat sie wenig Einfluss.

Bitte mal etwas Nachdenken, bevor Du solche sinnbefreiten Hasspostings loslässt.
 

steffano

Gibt sich Mühe
   Autor
22 Oktober 2017
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Es ist nicht schlimm wenn du mich benennst. Wer ist eigentlich Leute? :obelix
Auch wenn @Helploader Anwalt sein sollte, gehe ich davon aus, das es eine Entschädigung gibt.
Und da bleibe ich bei meiner Meinung. Ob das nun @inPension paßt oder nicht.

Insofern a: in DE gebucht und b: es komplett als hin und Rückflug gebucht wurde.
Wo die Ihren Haupt-Sitz haben? Ist völlig wurscht. Emirates hat auch einen Sitz in DE und unterliegen somit der hier geltenden Rechtsprechung.
 

inPension

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   Autor
30 Oktober 2023
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Ob das nun @inPension paßt oder nicht.
Es geht nicht darum, ob es mir passt oder nicht! Ich mag nur keine Ignoranten.
Es geht darum, daß du Fakten komplett ignorierst und eine Quelle bezügl. Hin- und Rückflug postest, der ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt und dem Fragesteller unnötig Hoffnung machst. Leute sind Alle, die so agieren wie du.
Wir werden (vielleicht) sehen, wie sein Fall ausgegangen ist. Aber dann wird man von dir nichts mehr hören.
 

Helploader

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21 Juni 2019
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Es ist nicht schlimm wenn du mich benennst. Wer ist eigentlich Leute? :obelix
Auch wenn @Helploader Anwalt sein sollte, gehe ich davon aus, das es eine Entschädigung gibt.
Und da bleibe ich bei meiner Meinung. Ob das nun @inPension paßt oder nicht.

Ich bin beruflich Zahlenschubser, kein Paragraphenreiter 😉
Es geht hier allerdings nicht um Meinungen, oder was bestimmte Member gerne hätten oder nicht, sondern um Fakten. Das lässt sich mit den modernen Methoden des Internets leicht rausfinden.

Vielleicht überzeugt dich ja die Homepage einer Firma die ihr Geld damit verdient? Auf der Flightrightseite ist es eigentlich gut in Worten erklärt, die auch nicht Juristen verstehen.

Und es gibt sogar eine Grafik für Leute die nicht gerne lesen 😉


IMG_5590.jpeg

Hier noch eine weitere Quelle, ich denke das Luftfahrt Bundesamt sollte auch seriös genug sein.

 

inPension

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   Autor
30 Oktober 2023
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Auf der Flightrightseite ist es eigentlich gut in Worten erklärt, die auch nicht Juristen verstehen.
Ob er sich davon überzeugen lässt? Trotzdem Danke.
Für @steffano ist Emirates schon deshalb eine EU-Airline, weil sie ein Büro in Deutschland hat. Würde man so argumentieren, würde es gar keine Nicht-EU-Airline geben, da nahezu jede Airline irgendein Büro in einem EU-Land hat.
Auch soll es eine Rolle spielen, daß Hin- und Rückflug mit Start in der EU zusammen gebucht wurden. Auch diese Feststellung ist nirgendwo belegbar. Einzig allein spielt es bei Nicht-EU-Airline eine Rolle (auch bei zusammen hängenden Flügen wie z.B. HAM-DXB-BKK), daß diese zusammen gebucht wurden und in der EU starten. Dann gelten die EU-Fluggastrechte auch für den Flugteil (DXB-BKK), der außerhalb der EU stattfindet.
 

steffano

Gibt sich Mühe
   Autor
22 Oktober 2017
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Mich würde auch interessieren wie es ausgeht. Der Verlierer zahlt das erste Bier?
Aber Fakten ignorieren. Neee
Die Grundfaktoren habe ich genannt.

Warum ich auf meiner Meinung beharre?
Ich habe erfolgreich Qatar Airways verklagt, Hauptsitz nicht in DE.
Meine Klage wurde nur von FRA nach BER verwiesen, weil dort die entsprechende Niederlassung war/ist. Das ist der entscheidende Punkt !!
Auf eine Verhandlung hatte sich Qatar dann nicht mehr eingelassen und bat um Einstellung des Verfahrens gegen Übernahme aller Kosten und der Entschädigung.

Dabei hatte ich nicht einmal bei Qatar gebucht, sondern bei einem Reiseveranstalter welche nicht abgebucht hatte von meinem Konto. Selbst meiner Anwältin mußte ich sagen, wieso das so ist.
Noch mal, entscheidend ist nicht der Hauptsitz.
 

inPension

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   Autor
30 Oktober 2023
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Start war in Frankfurt und es ging erst 1Tag später weiter.
Sorry, aber du solltest eine paar Posts zurück blättern.
Start in der EU, Ziel egal, Airline egal, EU-Fluggastrechte greifen. Somit hast du natürlich die 600.- Euro bekommen.
Hier geht es aber um den umgekehrten Fall, Start außerhalb EU, Ziel EU, EU-Fluggastrechte greifen nicht!
 

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