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Krankenversicherung und Longstay-Wohnung

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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Prämien "Anpassungen" auf Nachrfrage bei hiesigen Versicherungen....

Auf Nachfrage und schriftlicher Antwort bestanden...

Wenn Sie die Altersklasse wechseln , erhöht sich Ihre Prämie insgesamt um etwa 30-40% – medizinische Inflation und Community-Rating sind bereits enthalten.

Wenn Sie noch unter der gleichen Altersgruppe sind, erhöht sich Ihre Prämie um etwa 8-12%.jährlich!

Na denn..... Wünsche allzeit Gute Gesundheit, und Geld genug um die KV zu bezahlen, in der Hoffnung das Diese auch die Rechnungen bezahlt ;-)
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Ich habe, bei einer Namhaften Thai KV, einen Antrag gestellt!

Dann kam das Schreiben der Versicherung..... Hier meine Antwort auf deren Vertragsangebot....

Ich bin 70 Jahre alt, bis auf COPD, laut Befund des Krankenhauses für mein Alter sehr gesund!
Ich musste die Untersuchung machen, um überhaupt einen Anspruch stellen zu können!
Die Untersuchung zahlt die Versicherung, aber erst wenn der Vertrag unterschrieben ist!
Aber das ist für mich nicht wichtig!
Ich war, ich sage es mal freundlich "sehr überrascht", als ich das Angebot der Krankenkasse bekam!
Hier ist der Brief an diese Versicherung, den ich natürlich nicht abschließen werde!

Mein Brief an die Versicherung:

Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Versicherung, möchte das Unternehmen Ihre Einschreibung auf der Grundlage des ausgefüllten Antragsformulars bestätigen.

Die Versicherungsbedingungen lauten wie folgt.

Nicht versichert sind die Diagnose und Behandlung von Herzkrankheiten und -anomalien, Krankheiten und Störungen der zerebrovaskulären Erkrankungen und Krankheiten und Störungen der Arteriosklerose, einschließlich Bluthochdruck und Hyperlipidämie, deren Folgen und Komplikationen.

Deckt nicht die Diagnose und Behandlung von Emphysem, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, Asthma, Bronchitis, Lungenentzündung, Erkrankungen und Störungen des Atmungssystems und der Lunge, einschließlich der Folgen und Komplikationen.

Erstreckt sich nicht auf die Untersuchung und Behandlung von Erkrankungen und Störungen der Prostata, Harnwegsinfektionen, Harninkontinenz, Harnwegsinsuffizienz, Syndrom der unteren Harnwege, einschließlich Folgeerscheinungen und Komplikationen.

(Deckt nicht die Untersuchung und Behandlung von Augenkrankheiten und -anomalien ab, wohl aber von Augenfehlern infolge von Unfällen und Unfallverletzungen Wartezeit(en)

Nicht versichert ist die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen und Störungen der knöchernen Gelenke des Halses und des Rückens, die durch die Police abgedeckt sind, einschließlich
Nach Ablauf dieser Wartezeit gelten jedoch die Anforderungen für 30 % der Mitverantwortung für die Diagnose und Behandlung einer solchen Erkrankung.

Umfasst nicht die Diagnose und Behandlung von Muttermalen und Hautläsionen, einschließlich Komplikationen, während eines Zeitraums von 3 Jahren und wird erneut geprüft.

Wartezeit bedeutet eine Erkrankung, die ursprünglich von der Versicherung ausgeschlossen war, weil die Wartezeit eingeschlossen war.

Sie werden nach Ablauf der Wartezeit automatisch versichert. Die künftige Deckung von zuvor ausgeschlossenen Erkrankungen ist an Bedingungen geknüpft.

Wenn der Kunde sich einer früheren Untersuchung oder Behandlung unterzogen hat Ausgeschlossene Bedingungen während der Wartezeit Diese Bedingung kann als eine Bedingung betrachtet werden, die existiert und vom Versicherer nicht existiert.
Der Schutz kann in der Zukunft angeboten werden. Diese Prüfung wird von Fall zu Fall durchgeführt. Künftige Versicherungsoptionen können Zuzahlungen beinhalten.

Ein Antrag auf Krankenversicherung muss mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses oder einer Kopie des Personalausweises der Personen eingereicht werden, deren Namen
der Gesellschaft gegenüber als rechtmäßig, wirksam und richtig bestätigt wurden.
2: Dieses Angebot gilt für 30 Tage nach Ausfüllen des Versicherungsantragsformulars.
3: Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Versicherungsprämie gezahlt wurde.

Meine Entscheidung:

Damit sind alle möglichen Erkrankungen, für die es derzeit keine Indikation von medizinischer Seite gibt (siehe Krankenhausbericht) vorliegen, von jeglicher Behandlung ausgeschlossen!

Diese Ausschlüsse umfassen so gut wie ALLE Krankheiten, die irgendwie, irgendwann auftreten könnten!

Ich zahle also bei einem Krankenhausaufenthalt nicht nur die ca.62.000,- THB Selbstbeteiligung, was der Betrag mit 50% Rabatt ist, sondern auch 300.000,-THB Selbstbeteiligung, und die Krankenkasse lehnt alle Ansprüche ab, weil ja 99% aller möglichen Krankheiten ausgeschlossen sind!

Und für den Rest gibt es sicherlich einen kausalen Zusammenhang mit den von der Regelung ausgeschlossenen Krankheiten.

OK, ein Arm- oder Beinbruch würde vielleicht aus Kulanz teilweise reguliert werden!

Der größte Unsicherheitsfaktor für die Zukunft ist zudem dieser Passus in Ihren Vertragsbedingungen:

Der Versicherte hat die Möglichkeit, den Vertrag kontinuierlich bis zum Alter von 99 Jahren zu verlängern: (Wenn ich es mir noch leisten kann...).
Die Prämie und der Versicherungsschutz können je nach Schadenverlauf, Gesundheitszustand und zunehmendem Alter angepasst werden.

DAS bedeutet für mich:

Schadenverlauf bei mir! Gesundheitszustand, der sich nicht wirklich verbessert und zunehmendes Alter, was ziemlich sicher zu Ausschlüssen und exorbitanten Prämien führen wird!
Nun frage ich mich ernsthaft, was soll ich mit einer Krankenversicherung anfangen, die bei auftretenden Krankheiten nicht zahlt?
Das ist jetzt nicht ironisch von mir gemeint, sondern einfach eine sachliche Feststellung.
Also noch einmal vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung und Hilfe!

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Bleibt nur die Frage,wie kann eine solche Versicherung überleben???
Bei den privaten KV in Europa sieht es ja mit den Erhöhungen ähnlich aus ..bin froh dort nicht dabei zu sein....
 

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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Bleibt nur die Frage,wie kann eine solche Versicherung überleben???
Bei den privaten KV in Europa sieht es ja mit den Erhöhungen ähnlich aus ..bin froh dort nicht dabei zu sein....
Das ist ganz einfach!

Viele, wenn nicht die meisten Versicherungsnehmer sind eben sehr Blauäugig....

Der Vertreter hat Sie ja beraten, und will nur das Beste für Ihn.. ;-) Es hat sogar schon Vertreter gegeben die Eintragungen geändert haben, damit es überhaupt zu einem Vertrag kommt!

Aber Unterschrieben hat der Versicherungsnehmer, und ist damit voll Haftbar für ALLE Angaben!

Auch informieren sich eben viele nicht, oder lesen das ,was am wichtigsten ist, das Kleingedruckte , eben nicht!!

So ist die KV oft fein raus ;-)
 
Thailernen.net

korat

Schreibwütig
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13 Juni 2011
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Makler arbeiten objektiv und unabhängig und sind laut Gesetz dem „Best Advice“-Prinzip verpflichtet. Das bedeutet, dass sie nach Erhebung der Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden das individuell bestmögliche Produkt am Markt empfehlen müssen
Ist das ein thailändisches Gesetz und wenn ja, wer prüft die Einhaltung in Thailand? ?
 

HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Das ist, nach meiner jetzigen 30jährigen Erfahrung in Thailand so wie mit allen Gesetzen!

NIEMAND, es sei denn er kann daran sehr viel verdienen ;-)

ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier Gesetz ist. Sehe gerade, in DE gibt es wirklich so ein Maklergesetz.

„Best Advice“-Prinzip sagt ja schon das Wort und ist, von Berater zu Berater, von Agentur zu Agentur und Broker zu Broker,
wie selbst bei den Versicherungen eine sehr subjektive Betrachtungsweise.

Wahrscheinlich der bestmögliche, wenn der Berater seinen Job ernst nimmt, aber eben nur aus seinem Fokus, aus seinem Wissen und vor allem aus seinem begrenzten Angebot heraus.

Es ist, wie bei den Anwälten, 3 Anwälte = 5 Meinungen.....wie will man da dem Gesetz gerecht werden, aus meiner Sicht fast unmöglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lufthanseat

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15 Januar 2023
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Ich werde mal sreenshots von 2 gängigen Versicherungen einstellen. Insbesondere für hören sagen Spezialisten. Die Angebote sind vom letzten Jahr für 66j Neuabschluss. Und obligatorisch Vorerkrankungen und folgen von Operationen sind nicht versichert.

Anhang anzeigen 1824649

Anhang anzeigen 1824650

Anhang anzeigen 1824651

Anhang anzeigen 1824652
Habe mit der global Kontakt aufgenommen, schauen wir mal, ob die uns mit der Anamnese nehmen, werde ich dann sehen.
 
Thailernen.net

Numbersixtynine

Gibt sich Mühe
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ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier Gesetz ist. Sehe gerade, in DE gibt es wirklich so ein Maklergesetz.

„Best Advice“-Prinzip sagt ja schon das Wort und ist, von Berater zu Berater, von Agentur zu Agentur und Broker zu Broker,
wie selbst bei den Versicherungen eine sehr subjektive Betrachtungsweise.

Wahrscheinlich der bestmögliche, wenn der Berater seinen Job ernst nimmt, aber eben nur aus seinem Fokus, aus seinem Wissen und vor allem aus seinem begrenzten Angebot heraus.

Es ist, wie bei den Anwälten, 3 Anwälte = 5 Meinungen.....wie will man da dem Gesetz gerecht werden, aus meiner Sicht fast unmöglich.
Es gibt auch keinen „Best Advice" Auftrag für Makler in D! Im Grunde gilt, Wünsche + Bedarf zu ermitteln und dieses abzusichern! Was der Kunde aber letztlich macht, ist seine Sache. Das Ganze wird natürlich dokumentiert, da ein Makler in D für seine Beratung und für sein Tun haftet. Analog zum Anwalt, Stb usw.
 

heini

schon über 25 Jahre ein Toter
   Autor
19 Oktober 2008
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112
kummerland
Mir wäre es viel zu riskant mich in Thailand zu versichern,
zu alt, zu viele Vorerkrankungen etc........

hatte mal in einem YT Bericht vom Schweine Dieter gehört wie er sich versichert,
wenn ich recht erinnere über eine 1 Jahr gültige Reisekrankenversicherung,

natürlich mit Wohnsitz in D., diese wird dann 1 x jährlich erneuert bei einer kurzen Heimreise.

Der Bericht ist sicher noch online, ggf. etwas suchen.
 
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LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
Mir wäre es viel zu riskant mich in Thailand zu versichern,
zu alt, zu viele Vorerkrankungen etc........

hatte mal in einem YT Bericht vom Schweine Dieter gehört wie er sich versichert,
wenn ich recht erinnere über eine 1 Jahr gültige Reisekrankenversicherung,

natürlich mit Wohnsitz in D., diese wird dann 1 x jährlich erneuert bei einer kurzen Heimreise.

Der Bericht ist sicher noch online, ggf. etwas suchen.
@heini

Das geht aber nur so lange gut, bis der Versicherung auffällt, daß er dann ja seinen ständigen Wohnsitz eben NICHT in D hat, sondern in Thailand.

Dann zahlt die Versicherung im Schadenfall keine müde Mark.

So Schlaubi Schlumpfs denken, Sie wären clever. Lol.

PS. Kumpel von mir ist rausgeworfen worden von seiner Versicherung.
Eben weil er es genau so machte und intelligenter Weise auch immer bei der selben.
 

heini

schon über 25 Jahre ein Toter
   Autor
19 Oktober 2008
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kummerland
Kenne mich da nicht wirklich aus Willy, aber anscheinend gab es da noch keine Probleme mit 2 Wohnsitzen!?

Zudem kann man in seinen YT Berichten Fragen stellen.
 
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HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
@heini

Das geht aber nur so lange gut, bis der Versicherung auffällt, daß er dann ja seinen ständigen Wohnsitz eben NICHT in D hat, sondern in Thailand.

Dann zahlt die Versicherung im Schadenfall keine müde Mark.

So Schlaubi Schlumpfs denken, Sie wären clever. Lol.

PS. Kumpel von mir ist rausgeworfen worden von seiner Versicherung.
Eben weil er es genau so machte und intelligenter Weise auch immer bei der selben.

Ich mache das seit 10 Jahren, mit Hanse Merkur, null Probleme.

Warum auch, mein Wohnsitz ist DE.

...deswegen bieten die, auch die Hanse Merkur, ja auch Ausland KVs für Langezeit an, Voraussetzung ist ein Wohnsitz in DE.

:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:


Dein Kumpel haben sie wohl aus anderen Gründen herausgeworfen, eher weil du ein Bekannter von ihm bist.....:ROFLMAO:
 
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LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
19.708
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Flinger Broich
Naja. Jeder wie er mag.
Es war auch bei ihm die Hanse Merkur.
Bei Erstattungen wird eben genauer hingeschaut, wann Ein und Ausreisen waren.
Und nein:
Ich streite mich nicht mehr in Foren. Aus dem Alter bin ich raus. ;)
Soll jeder machen, wie er denkt.
:hut
Das war's von mir jetzt auch schon zu diesem Thema. Ist fast so streitanfällig wie Politik Themen. Bin hier raus.:pop
 

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
1.499
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1.765
Ein "Wohnsitz" in Deutschland ist völlig uninteressant für die Deutsche Krankenversicherung!

Es gilt immer der gewöhnliche Aufenthaltsort,also der Lebensmittelpunkt!

Was versteht man unter einem gewöhnlichen Aufenthaltsort?

„Gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland bedeutet, dass der- oder diejenige sich unter Umständen in Deutschland aufhält, die erkennen lassen, dass er/sie dort nicht nur vorübergehend verweilt.

Es gilt der "Lebensmittelpunkt"

Ich habe auch noch ein Haus in Köln,mit dort gemeldeten Wohnsitz!

Das interseeiert aber keine deutsche private KV.

Natürlich kann man sich trotzdem versichern, aber wenn Leistungen anfallen und die Rechnung aus Thailand ist,dann werden Nachforschungen angestellt!

Im besten Fall wird man nur gekündigt!

Anders ist das natürlich bei "Langzeit-oder Auslandskrankenversicherungen" wie z.B. die BDAE, oder die sogenannten "Langzeitverträge" bis zu 5 Jahren!

Bis zu 5 Jahren ist eigentlich mehr eine Lotterie.....Denn wenn in den 5 Jahren eine hohe Erstattung erfolgt,kann man davon ausgehen,das es eben keinenneuen Vertrag gibt ;-)

Also entweder richtig versichern, und hoffen das im Schadensfall auch gezahlt wird, oder eben nicht versichern....

Das muss eben Jeder für sich selber entscheiden !
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
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Ein "Wohnsitz" in Deutschland ist völlig uninteressant für die Deutsche Krankenversicherung!
Ja! Kann ich bestätigen. Da gibt es sehr feine Unterschiede.
Aktuell würde ich vermuten:
- wenn man sich als "Weltreisender" versteht, mit wechselnden Aufenthaltsorten (wenn auch nur innerhalb Thailands und ohne Flüge, wegen der Nachweispflicht) und man den deutschen Wohnsitz als "Lebensmittelpunkt" zu Verwandten/Bekannten/Freunden bezeichnet. Könnte es doch klappen, oder?
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Ich mache das seit 10 Jahren, mit Hanse Merkur, null Probleme.

Warum auch, mein Wohnsitz ist DE.

...deswegen bieten die, auch die Hanse Merkur, ja auch Ausland KVs für Langezeit an, Voraussetzung ist ein Wohnsitz in DE.

:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:


Dein Kumpel haben sie wohl aus anderen Gründen herausgeworfen, eher weil du ein Bekannter von ihm bist.....:ROFLMAO:
Die Hanse Merkur kann dich bei Inanspruchnahme kündigen...also für Expats ungeeignet,Anschlussverträge werden schon mal ohne Begründung abgelehnt,obwohl kein Versicherungsfall vorliegt🤔...anders sieht's zum Beispiel bei Pacific Cross aus... natürlich teuerer,aber absolut sinnvoll...@krimibiker hat sich vor Jahren deswegen sich so entschieden...
 
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