Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Borussia Park
Smurf Bar

Info Krankenversicherung für Expats in Thailand

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.577
11.467
2.865
@buddy2020 Könntest du mir mal den Namen des Krankenhauses in Korat schreiben, da ich hier wohne und gerne eine Empfehlung für den Fall der Fälle hätte. Danke
Google übersetzt fast alle Sprachen, auch Thai!

Sonst gebe es einfach mal so bei Google ein: saint mary's hospital korat deutsch übersetzung

Sollte funktionieren!
 
  • Like
Reaktionen: KIm

Patonga

Neuer Member
    Neuling
9 Dezember 2025
3
4
163
Heute wurde mir im Netz diese Versicherung für Expats vorgeschlagen. Kennt die jemand?

Das ist aber KEINE Versicherung!

Ähnlich dem BDAE!

Verantwortlich für die Seiteninhalte

DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Germany

Hallo zusammen,
habe mich hier extra angemeldet, da ich gerne nochmal auf die oben genannte Versicherung eingehen würde.

Hat jemand Erfahrung mit der DIA-Weltpolice oder kennt jemanden der jemanden kennt?

DIA-Weltpolice

Die Versicherung die dahinter steht ist die Barmenia Krankenversicherung AG und vermarktet wird die Police über DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH.
Daher erschließt sich mir auch nicht die Aussage "Das ist aber KEINE Versicherung!"? Klar ist DAS keine Versicherung, aber letztendlich bin ich dann über die Barmenia versichert.

Ich finde die Leistungen lesen sich ziemlich vielversprechend.
Interessant finde ich auch den Versicherungsschutz im Heimatland für 180 Tage/Jahr.

Leistungsbeschreibung

Auch finde ich die Beiträge an sich nicht verkehrt. Da habe ich schon viele anderen Auslandskrankenversicherungen mit deutlich höheren Beiträgen und geringeren Leistungen gesehen.

Monatsbeiträge

Was meint ihr?
 
  • Like
Reaktionen: Santa

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.577
11.467
2.865
Wie ich schon bei dem Versicherer BDAE schrieb, ist das auch immer ein Risiko, da es eben ein "Gruppenvertrag" ist, der als ganzes auch vom Vertragspartner BDAE / DR.WALTER DIA gekündigt werden kann!

DIA Verein Deutsche im Ausland. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein Deutsche im Ausland e. V. ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

Dadurch entstehen für Sie keinerlei Verpflichtungen. Die Mitgliedschaft endet außerdem automatisch bei Versicherungsende.

Es ist also nur eine Kooperation ,sprich eine zweckgerichtete Zusammenarbeit von zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen, um gemeinsame Ziele zu erreichen, wobei jeder Beteiligte seine Eigenständigkeit bewahrt.
Das muss man eben schon mal sehr genau lesen!

DR-WALTER als Versicherungsvermittler seine Kunden umfassend und erstellt als Produktgeber passgenaue Versicherungslösungen, für die er die Vertrags- und Leistungsabwicklung selbst übernimmt.

Das heißt im Klartext, dadurch das es eben ein Gruppenvertrag ist, genau wie bei dem BDAE, werden alle Vertragsangelegenheiten und vor allem die Leistungsabwicklungen, nicht von der BARMENIA, sondern von DR-WALTER übernommen.


Wenn ich in meinem Alter, die monatlichen Versicherungsbeiträge sehe bekomme ich schon etwas Sorge, ob ich diese zahlen kann/will?

Da sollte die Rente, schon sehr gut sein ;-)

Jetzt noch im Bereich 70 - 74 870.-€ mit 1000.-€ Selbstbeteiligung, ca.37.000.-THB mtl.

Nächstes Jahr Alter 75 1090.-€ mit 1000.-€ Selbstbeteiligung, ca.40.330.-THB mtl.

Und nicht zu vergessen die jährlichen Prämienerhöhungen!


PS: Daher erschließt sich mir auch nicht die Aussage "Das ist aber KEINE Versicherung!"? Klar ist DAS keine Versicherung, aber letztendlich bin ich dann über die Barmenia versichert.

Du bist lediglich ein Vertragspartner von DR. Walter und dem Verein Deutsche im Ausland (DIA)

Diese Aussage finde ich Irreführend:" DR-WALTER kann durch die Kooperation mit dem Verein diese Versicherung auch Einzelpersonen anbieten."

Ja, kann Er aber es sind eben keine Einzelpolicen, weil Du eben keinen Vertrag mit der BARMENIA abgeschlossen hast!

Es ist ein Gruppenvertrag!

Aber das ist lediglich meine Sicht der Dinge, und ich bin kein Versicherungsfachmann, beschäftige mich nur mit der Materie seit vielen Jahren.

Auch das Lesen von Beitrag 1 hier im Thread ist evtl. Hilfreich. "Gruppenverträge"

Das soll, und kann natürlich Jeder für sich selber entscheiden!
 
  • Like
Reaktionen: KIm und Karljogi

pomschobkuhn

Forensponsor
   Sponsor 2025
12 Januar 2023
301
804
873
Hallo zusammen,
habe mich hier extra angemeldet, da ich gerne nochmal auf die oben genannte Versicherung eingehen würde.

Hat jemand Erfahrung mit der DIA-Weltpolice oder kennt jemanden der jemanden kennt?

DIA-Weltpolice

Die Versicherung die dahinter steht ist die Barmenia Krankenversicherung AG und vermarktet wird die Police über DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH.
Daher erschließt sich mir auch nicht die Aussage "Das ist aber KEINE Versicherung!"? Klar ist DAS keine Versicherung, aber letztendlich bin ich dann über die Barmenia versichert.

Ich finde die Leistungen lesen sich ziemlich vielversprechend.
Interessant finde ich auch den Versicherungsschutz im Heimatland für 180 Tage/Jahr.

Leistungsbeschreibung

Auch finde ich die Beiträge an sich nicht verkehrt. Da habe ich schon viele anderen Auslandskrankenversicherungen mit deutlich höheren Beiträgen und geringeren Leistungen gesehen.

Monatsbeiträge

Was meint ihr?
Hallo Kollege, habe die Versicherung bisher nicht gekannt, habe mir das mal kurz angeschaut weil mich das Thema immer interessiert. Alle Achtung die beiden Tarife sind schon sehr gut ausgestattet, da gibt es nicht viel zu beanstanden - dafür sind die Beiträge auch nicht für "Bürgergeld Empfänger" gedacht :sneaky:. In deiner Anfrage kann ich nicht entnehmen für was die Versicherung gedacht ist, wie z.B. Langzeit -Daueraufenthalt hier in Thailand, Arbeiten hier in Thailand und das Alter. Fakt ist es ist eine Gruppenversicherung und da sind die Spielregeln etwas anders, d. B. du bist nicht der Versicherungsnehmer. Das gibt es auch bei der BDAE Versicherung. In der Leistungsbeschreibung ist angegeben, dass nur Personen Versicherungsfähig sind die sich "überwiegend" im Ausland aufhalten. Solltest du dauerhaft hier aufschlagen solltest du das abklären. Des Weiteren ist Voraussetzung die dt. Staatsbürgerschaft. Bezüglich einer Kündigung durch VN ist meiner Meinung nach soweit alles gut geregelt. Bei einer Kündigung durch die Gesellschaft wirst du informiert aaaaaber was machst dann? Es wird nicht wie bei dem BDAE angeboten, dass der bisherige Versicherer Barmenia Versicherung dir ein Folgeangebot anbietet (ich hab in der kürze nichts gelesen). Und noch eines fällt mir auf; es ist eine Auslandsreise Krankenversicherung und keine Auslandskrankenversicherung (Langzeit) da besteht ein großer Unterschied. Ich weiß ja nicht wie gut du fachlich darüber informiert bist, aber darüber solltest dir Gedanken machen.

DIA_1.jpg

DIA_2.jpg

DIA_3.jpg
 
  • Like
Reaktionen: Santa

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.060
8.734
3.715
59
Hallo Kollege, habe die Versicherung bisher nicht gekannt, habe mir das mal kurz angeschaut weil mich das Thema immer interessiert. Alle Achtung die beiden Tarife sind schon sehr gut ausgestattet, da gibt es nicht viel zu beanstanden - dafür sind die Beiträge auch nicht für "Bürgergeld Empfänger" gedacht :sneaky:. In deiner Anfrage kann ich nicht entnehmen für was die Versicherung gedacht ist, wie z.B. Langzeit -Daueraufenthalt hier in Thailand, Arbeiten hier in Thailand und das Alter. Fakt ist es ist eine Gruppenversicherung und da sind die Spielregeln etwas anders, d. B. du bist nicht der Versicherungsnehmer. Das gibt es auch bei der BDAE Versicherung. In der Leistungsbeschreibung ist angegeben, dass nur Personen Versicherungsfähig sind die sich "überwiegend" im Ausland aufhalten. Solltest du dauerhaft hier aufschlagen solltest du das abklären. Des Weiteren ist Voraussetzung die dt. Staatsbürgerschaft. Bezüglich einer Kündigung durch VN ist meiner Meinung nach soweit alles gut geregelt. Bei einer Kündigung durch die Gesellschaft wirst du informiert aaaaaber was machst dann? Es wird nicht wie bei dem BDAE angeboten, dass der bisherige Versicherer Barmenia Versicherung dir ein Folgeangebot anbietet (ich hab in der kürze nichts gelesen). Und noch eines fällt mir auf; es ist eine Auslandsreise Krankenversicherung und keine Auslandskrankenversicherung (Langzeit) da besteht ein großer Unterschied. Ich weiß ja nicht wie gut du fachlich darüber informiert bist, aber darüber solltest dir Gedanken machen.

Anhang anzeigen 2166753

Anhang anzeigen 2166754

Anhang anzeigen 2166755
Ergo, eigentlich uninteressant,da abhängig von anderen Versicherungsnehmer.
 

Patonga

Neuer Member
    Neuling
9 Dezember 2025
3
4
163
@buddy2020 @pomschobkuhn @lakmakmak66

Danke für euer Feedback.
Ich möchte einmal zusammengefasst darauf eingehen.

Das mit der vielfach angesprochenen Gruppenversicherung erschließt sich mir in so weit, dass es durch die verschiedenen Anbieter (Versicherung --> Versicherungsnehmer (Dr. Walter) --> Einzelperson welche versichert wird, ein potentiell höhere Kündigungsrisiko gibt. Denn zum einen kann die Versicherung den Vertrag an den Versicherungsnehmer kündigen, oder andersrum, und zum anderen kann der Versicherungsnehmer der Einzelperson kündigen.
In meinen Augen besteht das Risiko aber ebenfalls, wenn ich eine Einzelpolice direkt mit einer Versicherung abschließe.
Jede Versicherung und jeder Vertrag hält irgendwelche Kündigungsrechte vor, welche wann und dann greifen. Zuhauf habe ich im Internet schon von Versicherten mit Auslandskrankenversicherung (Einzelpolice) gelesen, dass ihnen nach einer teuren Behandlung z.B. einfach kein Anschlussvertrag angeboten wurde. Oder eine erneute Gesundheitsprüfung mit Risikobewertung erfolgt ist mit anschließender Ablehnung der Weiterversicherung etc.
Für mich persönlich besteht das größte Risiko aber darin, dass eine Versicherung, bei Eintritt eines größeren Schadenfalles, einfach nicht zahlen will, wieso auch immer.
Und ich denke, da gibt es keinen Unterschied zur Einzel- oder Gruppenpolice. Wenn man sich an alle Vertragsklausen gehalten hat und keine groben Fehler bei Gesundheitsfragen, Beitragszahlungen, Unterlagen etc. geleistet hat, müssen und sollten beide Policen zahlen.
Was dann anschließend passiert muss man sehen. Aber wenn dich die Versicherung im Einzelvertrag loswerden will, dann wird sie das auch irgendwie schaffen...
Dann muss man sich eben nach einer neuen Versicherungsmöglichkeit umsehen.
Aber das ist alles auch nur meine Laienhafte Einschätzung.

Bzgl. der DIA-Weltpolice.


Ich würde die Versicherung tatsächlich als klassische Auslandskrankenversicherung nutzen wollen.
Alter ~40.
Sprich Abmeldung aus Deutschland mit dauerhaftem Aufenthalt im Raum Asien, hauptsächlich Thailand. Keine Aufnahme von einem Arbeitsverhältnis.
Wahrscheinlich wird auch keine sofortige Wohnsitznahme in Thailand erfolgen, sondern erstmal einige Zeit "pendeln" im Länderdreieck. Wobei das versicherungstechnisch eigentlich keinen Unterschied machen sollte.

Denn, es steht zwar im Titel der Versicherung "Auslandsreiseversicherung" drauf, aber ich habe nirgendwo in den Versicherungsbedienungen eine Klausel finden können, die eine dauerhafte Wohnsitznahme in einem anderen Land verbieten würde.
Das wird meiner Meinung nach auch nochmal mit folgendem Satz aus den Klausen untermauert;

"18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand Anwendung.
Sollte einmal die gerichtliche Klärung einer Streitfrage erforderlich sein, können Sie an den Gerichten mit folgender örtlicher Zuständigkeit klagen:
[...]
Bei Wegzug ins Ausland außerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums gilt der Gerichtsstand Wuppertal für Klagen gegen die Barmenia Krankenversicherung AG. Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist."

Auch wirbt der "Verein für Deutsche im Ausland DIA e. V." explizit mit
"[...] eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Auswanderer und Expats entwickelt, die sich auf unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten."
"Empfohlen wird der Tarif allen, die im Ausland leben und arbeiten."

In der Leistungsbeschreibung ist angegeben, dass nur Personen Versicherungsfähig sind die sich "überwiegend" im Ausland aufhalten. Solltest du dauerhaft hier aufschlagen solltest du das abklären. Des Weiteren ist Voraussetzung die dt. Staatsbürgerschaft.

Ich glaube hier hast du den Zusammenhang missverstanden. Ich interpretiere dies so, dass mit "überwiegend im Ausland aufhalten" gemeint ist, dass man nur versichert werden kann, wenn man sich nicht mehr dauerhaft im Heimatland aufhält.
Daher wird zwei Spalten darunter auch explizit erwähnt; "Heimatlandabdeckung: Ja, bis zu 180 Tagen im Kalenderjahr"
Sprich, ich MUSS mich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr im Ausland aufhalten, um überhaupt versichert werden zu können.

Auch ist nicht die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung, sondern die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes, welches man bei Vertragsabschluss angibt.

"1. Versicherte Personen
(1) Versicherungsfähig, als (Haupt-) versicherte Person, sind alle Personen die Mitglied im DIA e. V oder LAC e.V. sind und sich im Ausland aufhalten. Als Ausland gelten alle Länder, mit Ausnahme jenes, welches die versicherte Person als ihr Heimatland angibt.
Das Heimatland ist das Land, in welches eine versicherte Person im Falle einer medizinischen Rückführung, oder im Todesfall zurückgebracht wird. Die versicherte Person muss entweder die Staatsangehörigkeit, oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für das angegebene Heimatland besitzen"

Dahingestellt sei jetzt mal, ob diese Versicherungspolice überhaupt in einem anderen Land vertrieben wird, aber für mich klingt das erst mal so, als könnte man auch ein anderes Heimatland als Deutschland angeben, vorausgesetzt ich habe die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Aber ob man das will?

Den generellen Leistungsumfang finde ich, wie du ebenfalls bereits sagtest, TOP!
Da kann man wirklich nicht meckern.
Die Beiträge sind natürlich nicht gerade billig, oder wie du sagst, auf "Bürgergeld Niveau".
Aber ehrlich gesagt habe ich bei meinen Recherchen nichts vergleichbares finden können.
Oft habe ich sogar Versicherungen im selben Preisniveau gefunden, aber mit deutlich schlechteren Leistungen.
"April International, Passport Card, Foyer Global Health", um nur mal ein paar zu nennen.
Ich habe hier jetzt auch nicht die 38 Seiten des Threads durchgearbeitet, aber mich würde zum Vergleich mal interessieren, was andere denn hier so für ihre Auslandskrankenversicherung bezahlen und wie dort die Leistungen sind.
Aber klar, der eine verzichtet lieber auf Sachen und spart sich dann 100e im Monat. Jeder wie er es braucht und möchte.

Evtl. werde ich demnächst ein mal die kostenfreie Beratung zu der DIA-Weltpolice über die Website in Anspruch nehmen.
Unverbindlich ein paar weitere Informationen einholen kann ja nicht schaden. Wenn jemand noch explizite Fragen hat, kann ich sie in meinem Gespräch gerne weiterleiten und später hier beantworten.

Und sorry für den Wall of Text!
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi und Santa

Patonga

Neuer Member
    Neuling
9 Dezember 2025
3
4
163
Bearbeiten vom Text leider nicht mehr möglich:
Edit: Auch ist die Police bei dieser Gruppenversicherung nicht auf ein Jahr Vertragslaufzeit begrenzt, wie der Themenersteller im Anfangspost zu allgemeinen Gruppenverträgen schreib, sondern wird mit unbegrenzter Versicherungsdauer abgeschlossen.
 
  • Like
Reaktionen: Santa

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.577
11.467
2.865
"n meinen Augen besteht das Risiko aber ebenfalls, wenn ich eine Einzelpolice direkt mit einer Versicherung abschließe"

Was dann anschließend passiert muss man sehen. Aber wenn dich die Versicherung im Einzelvertrag loswerden will, dann wird sie das auch irgendwie schaffen...



Etwas sehr wertvolles, wie ich meine, und der entscheidende Unterschied zu einem "Gruppenvertrag" was aber für mich das wesentliche wäre dies:



NEIN, eine deutsche private Krankenversicherung (PKV) kann einen Kunden grundsätzlich nicht einfach ordentlich kündigen wegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, aber in bestimmten Fällen, wie bei falschen Angaben bei Vertragsabschluss oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen (z.B. Abrechnungsbetrug), ist eine außerordentliche Kündigung (fristlos) oder ein Rücktritt möglich.
 

Ähnliche Themen