@buddy2020 @pomschobkuhn @lakmakmak66
Danke für euer Feedback.
Ich möchte einmal zusammengefasst darauf eingehen.
Das mit der vielfach angesprochenen Gruppenversicherung erschließt sich mir in so weit, dass es durch die verschiedenen Anbieter (Versicherung --> Versicherungsnehmer (Dr. Walter) --> Einzelperson welche versichert wird, ein potentiell höhere Kündigungsrisiko gibt. Denn zum einen kann die Versicherung den Vertrag an den Versicherungsnehmer kündigen, oder andersrum, und zum anderen kann der Versicherungsnehmer der Einzelperson kündigen.
In meinen Augen besteht das Risiko aber ebenfalls, wenn ich eine Einzelpolice direkt mit einer Versicherung abschließe.
Jede Versicherung und jeder Vertrag hält irgendwelche Kündigungsrechte vor, welche wann und dann greifen. Zuhauf habe ich im Internet schon von Versicherten mit Auslandskrankenversicherung (Einzelpolice) gelesen, dass ihnen nach einer teuren Behandlung z.B. einfach kein Anschlussvertrag angeboten wurde. Oder eine erneute Gesundheitsprüfung mit Risikobewertung erfolgt ist mit anschließender Ablehnung der Weiterversicherung etc.
Für mich persönlich besteht das größte Risiko aber darin, dass eine Versicherung, bei Eintritt eines größeren Schadenfalles, einfach nicht zahlen will, wieso auch immer.
Und ich denke, da gibt es keinen Unterschied zur Einzel- oder Gruppenpolice. Wenn man sich an alle Vertragsklausen gehalten hat und keine groben Fehler bei Gesundheitsfragen, Beitragszahlungen, Unterlagen etc. geleistet hat, müssen und sollten beide Policen zahlen.
Was dann anschließend passiert muss man sehen. Aber wenn dich die Versicherung im Einzelvertrag loswerden will, dann wird sie das auch irgendwie schaffen...
Dann muss man sich eben nach einer neuen Versicherungsmöglichkeit umsehen.
Aber das ist alles auch nur meine Laienhafte Einschätzung.
Bzgl. der DIA-Weltpolice.
Ich würde die Versicherung tatsächlich als klassische Auslandskrankenversicherung nutzen wollen.
Alter ~40.
Sprich Abmeldung aus Deutschland mit dauerhaftem Aufenthalt im Raum Asien, hauptsächlich Thailand. Keine Aufnahme von einem Arbeitsverhältnis.
Wahrscheinlich wird auch keine sofortige Wohnsitznahme in Thailand erfolgen, sondern erstmal einige Zeit "pendeln" im Länderdreieck. Wobei das versicherungstechnisch eigentlich keinen Unterschied machen sollte.
Denn, es steht zwar im Titel der Versicherung "Auslandsreiseversicherung" drauf, aber ich habe nirgendwo in den Versicherungsbedienungen eine Klausel finden können, die eine dauerhafte Wohnsitznahme in einem anderen Land verbieten würde.
Das wird meiner Meinung nach auch nochmal mit folgendem Satz aus den Klausen untermauert;
"18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand Anwendung.
Sollte einmal die gerichtliche Klärung einer Streitfrage erforderlich sein, können Sie an den Gerichten mit folgender örtlicher Zuständigkeit klagen:
[...]
Bei Wegzug ins Ausland außerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums gilt der Gerichtsstand Wuppertal für Klagen gegen die Barmenia Krankenversicherung AG. Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist."
Auch wirbt der "Verein für Deutsche im Ausland DIA e. V." explizit mit
"[...] eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Auswanderer und Expats entwickelt, die sich auf unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten."
"Empfohlen wird der Tarif allen, die im Ausland leben und arbeiten."
In der Leistungsbeschreibung ist angegeben, dass nur Personen Versicherungsfähig sind die sich "überwiegend" im Ausland aufhalten. Solltest du dauerhaft hier aufschlagen solltest du das abklären. Des Weiteren ist Voraussetzung die dt. Staatsbürgerschaft.
Ich glaube hier hast du den Zusammenhang missverstanden. Ich interpretiere dies so, dass mit "überwiegend im Ausland aufhalten" gemeint ist, dass man nur versichert werden kann, wenn man sich nicht mehr dauerhaft im Heimatland aufhält.
Daher wird zwei Spalten darunter auch explizit erwähnt; "Heimatlandabdeckung: Ja, bis zu 180 Tagen im Kalenderjahr"
Sprich, ich MUSS mich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr im Ausland aufhalten, um überhaupt versichert werden zu können.
Auch ist nicht die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung, sondern die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes, welches man bei Vertragsabschluss angibt.
"1. Versicherte Personen
(1) Versicherungsfähig, als (Haupt-) versicherte Person, sind alle Personen die Mitglied im DIA e. V oder LAC e.V. sind und sich im Ausland aufhalten. Als Ausland gelten alle Länder, mit Ausnahme jenes, welches die versicherte Person als ihr Heimatland angibt.
Das Heimatland ist das Land, in welches eine versicherte Person im Falle einer medizinischen Rückführung, oder im Todesfall zurückgebracht wird. Die versicherte Person muss entweder die Staatsangehörigkeit, oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für das angegebene Heimatland besitzen"
Dahingestellt sei jetzt mal, ob diese Versicherungspolice überhaupt in einem anderen Land vertrieben wird, aber für mich klingt das erst mal so, als könnte man auch ein anderes Heimatland als Deutschland angeben, vorausgesetzt ich habe die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Aber ob man das will?
Den generellen Leistungsumfang finde ich, wie du ebenfalls bereits sagtest, TOP!
Da kann man wirklich nicht meckern.
Die Beiträge sind natürlich nicht gerade billig, oder wie du sagst, auf "Bürgergeld Niveau".
Aber ehrlich gesagt habe ich bei meinen Recherchen nichts vergleichbares finden können.
Oft habe ich sogar Versicherungen im selben Preisniveau gefunden, aber mit deutlich schlechteren Leistungen.
"April International, Passport Card, Foyer Global Health", um nur mal ein paar zu nennen.
Ich habe hier jetzt auch nicht die 38 Seiten des Threads durchgearbeitet, aber mich würde zum Vergleich mal interessieren, was andere denn hier so für ihre Auslandskrankenversicherung bezahlen und wie dort die Leistungen sind.
Aber klar, der eine verzichtet lieber auf Sachen und spart sich dann 100e im Monat. Jeder wie er es braucht und möchte.
Evtl. werde ich demnächst ein mal die kostenfreie Beratung zu der DIA-Weltpolice über die Website in Anspruch nehmen.
Unverbindlich ein paar weitere Informationen einholen kann ja nicht schaden. Wenn jemand noch explizite Fragen hat, kann ich sie in meinem Gespräch gerne weiterleiten und später hier beantworten.
Und sorry für den Wall of Text!