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Joe

Info Krankenversicherung für Expats in Thailand

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Hallo,
erst einmal vielen Dank für die sehr informativen Beiträge hier!

Ich lebe seit 7 Jahren in Thailand mit einem O Visum und bin als Beamter zu 70% beihilfeberechtigt und zu 30% bei der Debeka versichert. Soweit also keine Probleme bei Krankheitskosten.

Das Problem ist die Vorauszahlungpflicht zB. für einen Krankenhausaufenthalt (so geschehen letztes Jahr für eine HWS-Op), da ja erst im Nachhinein auf Vorlage der Rechnung von der Beihilfe und der Debeka erstattet wird. Immerhin gewährt die Beihilfe Abschlagszahlungen, die Debeka jedoch nicht.

Würde sich nun eine KV bei der LMG lohnen, um das Risiko nicht genügend Reserven zu haben zu mindern?

Oder gibt es andere Möglichkeiten? (Ja, ich habe Reserven in Aktien und Crypto deren Einsatz hierfür aber auch noch steuerpflichtig wären. Bargeld unterliegt halt der Inflation)
Meine private Krankenversicherung, die ich in Deutschland lange Jahre hatte, mittlerweile ist diese die AXA geworden, zahlt eben in Thailand keine 30% Restkosten!

Das wurde von der KV vor mehr 35 Jahren so entschieden, die da noch unter einem anderen Namen firmierte.

Die große Anwartschaft war max.3 Jahre möglich, also uninteressant!

Trotzdem zahle ich seit mehr als 35 Jahren die kleine Anwartschaft, mann weiß ja nie ;-)

So habe ich, aber eben nur für mich, folgende Rechnung aufgemacht.

Eine OP kostet 1.200.000.-THB 70% Beihilfe= 840.000.-THB und 400.000.-THB von der LMG. Also koste mich eine OP bis zu dieser Summe selber nichts!

Vorteil der LMG ist die Versichertenkarte, auf der eben alles in Thai steht, und die KV auch 24/7 erreichbar ist, in ganz Thailand!

Somit sind dem Krankenhaus schon mal 400.000.-THB sicher! Also im Notfall können Sie sofort mit einer Behandlung beginnen!

Und meine Lebensgefährtin hat jederzeit Zugriff auf eine ausreichende Summe in bar, die dem Krankenhaus noch als Deposit hinterlegt werden kann.


Bis jetzt hat das alles sehr gut funktioniert.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Sponsor 2025
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zu Hause
Wie weiter vorne gesagt, ist Pacific Cross bei Ausschlüssen relatif freizugig.
 

blyes

Schreibwütig
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4 Dezember 2009
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Ich habe zu dem Thema eine etwas speziellere Frage...
Beamte bekommen ja grundsätzlich in der Pension zu 70 % ihre Krankheitskosten erstattet. Aber ich habe gehört, dass dies bei Bundesbeamten und einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Hat hier zufällig jemand Erfahrungen wie das bei bayerischen Beamten gehandhabt wird? Was ist im Vorfeld mit der Beihilfestelle zu klären, erfolgt die Abrechnung online über die App? Funktioniert das, ist was besonderes zu beachten?

Würde mich freuen wenn da jemand Erfahrungswerte teilen könnte...

gruß
blyes
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Hat hier zufällig jemand Erfahrungen wie das bei bayerischen Beamten gehandhabt wird?
Ich denke mal, daß sich deine Frage auf die Anwendbarkeit der Beihilfe bei Aufenthalten in Thailand bezieht. Wenn nicht, dann musst du deine Fragen präzisieren.

Die Beihilfe ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben der Bundesbeihilfeverordnung gibt es in den meisten Ländern eigene Landesbeihilfeverordnungen, die von der Grundstruktur zum Bund gleich sind, sich aber im Detail unterscheiden. Es kommt also darauf an, welches Beihilferecht anwendbar ist.

Bayern hat eine eigene Beihilfeverordnung, die BayBHV.


BayBhV: Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV) Vom 2. Januar 2007 (GVBl. S. 15) BayRS 2030-2-27-F (§§ 1–51) - Bürgerservice

Für Aufwendungen im Ausland gilt hier der §45. Bayern ist etwas rigoroser was die Anerkennung der Leistungen im Ausland betrifft, als dies in anderen Ländern gehandhabt wird.

Ich habe lediglich Erfahrungen mit der Beihilfe im Land Baden-Württemberg bei Wohnort Thailand.
 
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blyes

Schreibwütig
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4 Dezember 2009
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Ich denke mal, daß sich deine Frage auf die Anwendbarkeit der Beihilfe bei Aufenthalten in Thailand bezieht. Wenn nicht, dann musst du deine Fragen präzisieren.

Die Beihilfe ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben der Bundesbeihilfeverordnung gibt es in den meisten Ländern eigene Landesbeihilfeverordnungen, die von der Grundstruktur zum Bund gleich sind, sich aber im Detail unterscheiden. Es kommt also darauf an, welches Beihilferecht anwendbar ist.

Bayern hat eine eigene Beihilfeverordnung, die BayBHV.


BayBhV: Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV) Vom 2. Januar 2007 (GVBl. S. 15) BayRS 2030-2-27-F (§§ 1–51) - Bürgerservice

Für Aufwendungen im Ausland gilt hier der §45. Bayern ist etwas rigoroser was die Anerkennung der Leistungen im Ausland betrifft, als dies in anderen Ländern gehandhabt wird.

Ich habe lediglich Erfahrungen mit der Beihilfe im Land Baden-Württemberg bei Wohnort Thailand.
Sorry wenn ich undeutlich war - ja es geht mir um die konkreten Erfahrungen mit der Bayerischen Beihilfe. Die Verordnung ist mir hierbei durchaus bekannt und deswegen bin ich auch interessiert wie das gehandhabt wird...

Danke
Gruß
blyes
 

Nordwind

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16 September 2024
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Oder schau mal hier und stell Deine Fragen ,aber ich würde auch einfach mal Deine Beihilfestelle anfragen ,hab ich jetzt auch gemacht und es schriftlich bekommen wann und was und wie Sie zahlen .
 
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bulabulabub

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4 November 2022
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Die bayerische Beihilfe zahlt für Aufwendungen in Thailand nichts.
Habe Rechnungen vom Bangkok Pattaya Hospital eingereicht: Abgelehnt.
 

blyes

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Die bayerische Beihilfe zahlt für Aufwendungen in Thailand nichts.
Habe Rechnungen vom Bangkok Pattaya Hospital eingereicht: Abgelehnt.

Hier gehts evtl. auch um den Kern meiner Überlegungen - wie wird praktisch anerkannt, dass man dauerhaft in Thailand ist….?

Also die praktische Umsetzung des Paragraphen 45…

Ich glaube, dass hierbei ganz wichtig ist wie ich den „nicht nur vorübergehenden“ Aufenthalt in Hinblick auf „Erstwohnistz“ ggü. der Beihilfestelle argumentieren kann. Also ob der Nachweis eines Jahresvisums ausreicht oder ob ich komplett in D abgemeldet sein muss. Es wird doch einige Fälle geben, die noch eine Meldeadresse in D wegen Bank o.ä. haben und trotzdem überwiegend in Thailand leben…🤨

Gruß
Blyes
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
oder ob ich komplett in D abgemeldet sein muss.
Laut dem oben eingestellten Merkblatt nicht:

Vorübergehend sind diese Aufenthalte immer dann, wenn der
Erstwohnsitz innerhalb der Europäischen Union liegt; privater Natur sind alle Reisen, auf die der Dienstherr keinen Einfluss hat.

Die Frage des Nachweises wird die Praxis ergeben. Eine Abmeldung in D und Ein- bzw. Ausreisestempel in TH sind sicherlich ein gutes Mittel.
 

blyes

Schreibwütig
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Laut dem oben eingestellten Merkblatt nicht:

Vorübergehend sind diese Aufenthalte immer dann, wenn der
Erstwohnsitz innerhalb der Europäischen Union liegt; privater Natur sind alle Reisen, auf die der Dienstherr keinen Einfluss hat. Die Frage des Nachweises wird die Praxis ergeben. Eine Abmeldung in D und Ein- bzw. Ausreisestempel in TH sind sicherlich ein gutes Mittel.
Ja - ich würde das ähnlich subsumieren wie Du, fände es toll wenn irgendjemand außerhalb der theoretischen Rechtsauslegung uns aufklären könnte im Sinne von “ hab das einfach per Mail geklärt…..Beihilfestelle hat von mir ??? eingefordert…” o.ä. 😉

Gruss
blyes
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
hatte gehofft dass hier jemand schon Erfahrungen hätte….
Hat vielleicht sogar Jemand, aber ob das dann im "Ernstfall" auch auf dich angewendet wird?
Wenn du was eigenes Schriftliches in der Hand hast, hilft dir dann mehr!
Bei mir war die letzten 2 1/2 Jahre alles easy, aber ist halt nicht Bayern und muß nicht für die Ewigkeit gelten.
 
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FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
   Autor
Ja klar - Richtig - hatte gehofft dass hier jemand schon Erfahrungen hätte….
Was nutzen dir Erfahrungen die dann evtl 2 Jahre alt sind u die Bestimmungen sich geändert haben,?
Einfach mal mehr Selbstständigkeit u sich bei der eigenen Versicherung melden.
 
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buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
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18 April 2020
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Die bayerische Beihilfe zahlt für Aufwendungen in Thailand nichts.
Habe Rechnungen vom Bangkok Pattaya Hospital eingereicht: Abgelehnt.
Für manche Landesbeamte (z.B. Bayern) bestehen die Beihilfeansprüche allerdings nur bei dauerhaftem Aufenthalt (Auswanderung) in Thailand.
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
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18 April 2020
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Hier gehts evtl. auch um den Kern meiner Überlegungen - wie wird praktisch anerkannt, dass man dauerhaft in Thailand ist….?

Also die praktische Umsetzung des Paragraphen 45…

Ich glaube, dass hierbei ganz wichtig ist wie ich den „nicht nur vorübergehenden“ Aufenthalt in Hinblick auf „Erstwohnistz“ ggü. der Beihilfestelle argumentieren kann. Also ob der Nachweis eines Jahresvisums ausreicht oder ob ich komplett in D abgemeldet sein muss. Es wird doch einige Fälle geben, die noch eine Meldeadresse in D wegen Bank o.ä. haben und trotzdem überwiegend in Thailand leben…🤨

Gruß
Blyes
Da zählt,meiner Meinung und Erfahrung nach der "Lebensmittelpunkt" also der Ort an dem man sich nachweisbar länger als 183 Tage im Jahr aufhält!

Nachweis ist relativ einfach..z.B. Kopie Reisepass,Gemeldet bei der Botschaft,Miet oder Kaufverträge,Überweisungen der Versorgungsbezüge nach Thailand etc.

Ich bin zwar immer noch in Köln gemeldet weil ich dort noch ein Haus besitze, und habe auch noch ein Konto dort,was aber steuerlich z.B. keine Rolle spielt! Erstwohnsitz spielt keine Rolle,genausowenig wie Zweitwohnsitz ;-)

Bekomme z.B. auch keine Versicherungen mehr in Deutschland,weil eben der Lebensmittelpunkt zählt!

Die 183-Tage-Regelung

Sie besagt, dass niemand Einkommensteuer zahlen muss, der sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhält.
Hast du keinen deutschen Wohnsitz mehr und über 183 Tage in einem anderen Land gelebt, bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig.
 
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buro1

Kennt noch nicht jeder
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15 April 2025
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Ich kann die AXA empfehlen denn Sie ist vom Preis/Leistungsverhältnis gut.

Vorallem beim Schaden sehr gut in der Abwicklung.

Hatte einen Unfall mit MB in Khon Kaen war dann im KRH und AXA war top!!
 
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