Das selbe gilt doch in DACH! Ohne Aufenthaltsbewilligung kein Konto
Du und dein Halbwissen 555
Erneut ein Kalauer von Dir.
Ein Basiskonto bekommt in Deutschland jeder, der das möchte.
Auszug aus der Verlautbarung der BaFin zum Basiskonto:
....
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch......
...Für die Kontoeröffnung genügt die Angabe einer postalischen Anschrift. Das heißt, die Erreichbarkeit über Angehörige (Familie), Freunde oder eine Beratungsstelle reicht aus. Ein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes ist nicht nötig.