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Konto in Thailand eröffnen - dann Steuern in Deutschland auf Zinsen? Autom. Austausch der Banken?

tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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Das mag ja sein. Aber das Steuerrecht in D orientiert sich nun mal nicht daran, wie du etwas siehst

Ja aber auch das Finanzamt operiert oft mit Meinungen zu steuerlichen Sachverhalten. :rolleyes:

Umstritten ist zudem, ob die dargestellte Behandlung neben unverzinsten Fremdwährungskonten auch für verzinste Tages- und Festgeldkonten in Fremdwährung gilt. Die Finanzverwaltung meint, dass solche Währungsgewinne unabhängig von der Haltefrist mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert werden sollen.

Sebastian Meinhardt ist Steuerberater und Partner bei KPMG in Frankfurt.

Dollar & Co.: Spekulieren mit Devisen


Wenn das Währungsrisiko also nichts mit Kapitalerträgen zu tun hat, warum wollen die dann Abgeltungssteuer dafür ansetzen ? :rolleyes:

Ansonsten ist das eh alles theoretisch bei der aktuellen Zinslage mit meist 0 - max. 1% Zinsen (wenn überhaupt).
Aber schön, das wir mal drüber gesprochen haben. :bigsmile
 

stroker

Siamkatzen-Dompteur
   Autor
1 April 2010
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Süddeutschland
wegen den paar Cent passiert sowieso nichts, Nachzahlung falls noch in der Verjährungsfrist. Außdem gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wenn der Aufwand für die Eruierung der Zinserträge größer ist als der Gewinn, ist juristisch das Thema quasi sowieso schon irrelvant.
 
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Gast_22

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Ja aber auch das Finanzamt operiert oft mit Meinungen zu steuerlichen Sachverhalten
Die sich dann aber, im Gegensatz zu deiner Meinung, zumindest ansatzweise aus einer, wenn auch unklaren, Gesetzesformulierung ergeben können. Im Zweifelsfall entscheiden dann Gerichte darüber.

Wenn das Währungsrisiko also nichts mit Kapitalerträgen zu tun hat, warum wollen die dann Abgeltungssteuer dafür ansetzen ?
Hauptsächlich um Steuerausfälle zu vermeiden.
Zunächst aber gilt festzuhalten, dass Abgeltungssteuern eben eine Form der Quellensteuer sind. Und Quellensteuern können nicht lediglich auf Kapitalerträge erhoben werden sondern auf alle Einkunftsarten bei denen eine Besteuerung an der Quelle eben möglich ist. Und bei allen Geschäften/Transaktionen die über irgendeine Form vom Kreditinstitut laufen, ist das eben sehr einfach möglich und auch naheliegend.
Du setzt hier wahrscheinlich wieder etwas gleich was nicht immer gleich ist, nämlich "Abgeltungssteuer" und "Kapitalertragsteuer".

Zur Beurteilung ob Währungsgewinne/-verluste Kapitalerträge sind oder nicht, dient diese Erwägung der Finanzverwaltung also nicht. Was hier hilft ist ein Blick in §20 EStG. In diesem werden Währungsgewinne/-verluste nicht aufgeführt. Und die Aufzählung in §20 EStG ist abschließend, zählt somit also alle Formen der Kapitalerträge auf. Was hier nicht aufgeführt ist, ist kein Kapitalertrag. Und somit auch nicht mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen.

Schauen wir dann in §23 EStG sehen wir nicht schon nur rein logisch die Zuordnung von Währungstauschergebnissen zu diesem Paragrafen, sondern, in Form einer Konkretisierung, auch namentlich aufgeführt:
"...Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre..."

Ergänzende Anmerkung:
Unabhängig von diesen Ausführungen lässt sich natürlich darüber diskutieren, ob Erträge aus Devisenspekulationen unter Kapitalerträge fallen sollten oder nicht. Wieviel Sinn und Unsinn in dieser Unterscheidung steckt, da hierbei ja durchaus sowohl der Charakter von Veräußerungen als auch der von Kapitalerträgen gegeben ist. So wie es der Gesetzgeber aber aktuell ausgestaltet hat, ist die Rechtslage eindeutig.
 

wobbi

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Ich denke die ganze Diskussion ist überflüssig. Auch wenn eines Tages Thailand dem Abkommen beitreten sollte. Wird immer nur ab einer bestimmten Summe gemeldet und die befindet sich bestimmt mindestens im dreistelligen Bereich.
 
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Alwaro

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zu Hause
Wird immer nur ab einer bestimmten Summe gemeldet........................

Wenn sich sich ein Staat verpflichtet hat die relevanten Daten zu melden, wird jeder Betrag gemeldet, sowohl Negativsalden wie Positivsalden, Auch Kontos mit 0 werden gemeldet. Ansonsten macht das ganze System keinen Sinn.
 
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wobbi

Kennt noch nicht jeder
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Habe da zwar keine Ahnung wie das geplant ist, aber wenn jeder Kleinbetrag gemeldet werden muß, geht die Finanzverwaltungen wegen der riesigen Datenmenge unter.
Gut für die, die große Summen unversteuerte Einnahmen haben.
 

Alwaro

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aber wenn jeder Kleinbetrag gemeldet werden muß, geht die Finanzverwaltungen wegen der riesigen Datenmenge unter.

Sehe ich nicht so, Angenommen, auf einem Konto waren letztes Jahr 500'000 Euronen, das nächste Jahr bloss noch deren 5. Wenn das Konto nicht gemeldet würde, fangen die Abklärungen erst recht an. Mit der Datenflut umzugehen ist einfacher.
 

Gast_22

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Habe da zwar keine Ahnung wie das geplant ist
Gute Grundlage um sich zu einem Thema zu äußern :D
aber wenn jeder Kleinbetrag gemeldet werden muß, geht die Finanzverwaltungen wegen der riesigen Datenmenge unter.
Hab da zwar auch keine Ahnung :D, da ja aber alles elektronisch gemeldet wird lassen sich die Daten sicher abgleichen.

Sollte dann in etwa so funktionieren:
Die Daten der Steuererklärung eines Inländers werden mit den Daten der Meldedatenbank der ausl. Kreditinstitute automatisch abgeglichen.
Wenn dann in dessen Erklärung keine ausl. Einkünfte erklärt, aber welche in der Meldedatenbank aufgeführt sind, oder wenn es größer Abweichungen gibt, kommt bei Bearbeitung ein entsprechendes Popup und der Sachbearbeiter kann dann händisch prüfen. Sehe da keinen schwer zu bewältigenden Aufwand.

Sicher wird eine Prüfung dann aber wegen achtundachtzigeurofuffzich Differenz gar nicht erst eingeleitet bzw. die Erklärung deswegen nicht ausgesteuert, da es zum einen sonst zu viel zu vielen falsch positiven Meldeereignissen kommen würde, und es sich zum anderen wegen solcher Summen schlicht nicht lohnt. Was dann im Endeffekt natürlich damit gleich kommt, wenn solche Kleinbeträge gar nicht erst gemeldet würden. Aber sicher wird das Verfahren und der Detailgrad der Aufschlüsselung über die Jahre immer weiter verbessert und verfeinert, so dass auch immer kleinere Beträge relevant werden.
 
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Gast_22

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Eidesstattlich bestätigt, das sie mir das Geld geliehen hat
Will ja nicht schon wieder der Korinthenkacker sein... obwohl... doch :D:
Auch Erträge aus geliehenem Geld sind steuerlich deine Erträge :p
Und steuerrechtlich hilft da auch keine "eidesstattliche Versicherung", die gibt es nämlich nicht im Steuerrecht.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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auch wenn der Betrag ein Witz ist.
Weil ich gerne einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2022 in Angriff nehmen möchte hab ich mir mal gerade mein 800.000THB Konto angeschaut.
Letzte Belastungen, 0,02THB Tax und +0,11 Others 8.3.23 (komisch wie die Einträge da rein kommen, weil das Buch hatte ich zuletzt im Oktober 2022 vermutlich in der Hand.)
Im Buch sind die letzten Einträge aus der Vergangenheit (Juni 2022), etwas mit 0,32% und ca. 100THB monatlich. Vermute mal der monatliche Zinsertrag des Kontos.
Also jährlich 1200-1300THB = rund 30Euro. Ich vermute da macht keiner einen Aufstand und kann man vernachlässigen. Da wäre jetzt mein Devisenspekulationsgewinn auf meinem Wise-Konto größer bis jetzt in 2023 und etwaige Verluste müsste man ja auch noch gegenrechnen, Spesen, Kontoführungsgebühren...... zumindetst abziehen. Da bekam ich sogar Zinsen für mein US-Dollar Guthaben die über 30 Dollar dieses Jahr bereits waren. Na! Fiehnanzamt? Weis nicht. Man kann sich auch verrückt machen. Ich vermute wenn sie dir (einer dir) ans Bein pissen wollen finden sie was. Thailand müsste jetzt in der "Überwachung" (Finanzdatenaustausch) sein. Da gab es erst ein youtube Video. Über Elster kannst abfragen welche Daten dem Finanzamt bereits gemeldet wurden/bekannt sind.
Hier: Das deutsche Finanzamt hat jetzt auch Thailand auf dem Schirm
 
Zuletzt bearbeitet:

damrong

Gibt sich Mühe
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Über Elster kannst abfragen welche Daten dem Finanzamt bereits gemeldet wurden/bekannt sind.
Aber nicht die Daten die Thailand an die deutschen Finanzbehörden liefert. Die werden an eine zentrale Finanzbehörde geliefert und nicht an die lokalen Finazämter.
 

savoy

Hat nix anderes zu tun
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27 August 2013
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Vermute mal der monatliche Zinsertrag des Kontos.
Also jährlich 1200-1300THB = rund 30Euro. Ich vermute da macht keiner einen Aufstand und kann man vernachlässigen. Da wäre jetzt mein Devisenspekulationsgewinn auf meinem Wise-Konto größer bis jetzt in 2023 und etwaige Verluste müsste man ja auch noch gegenrechnen, Spesen, Kontoführungsgebühren...... zumindetst abziehen. Da bekam ich sogar Zinsen für mein US-Dollar Guthaben die über 30 Dollar dieses Jahr bereits waren. Na! Fiehnanzamt? Weis nicht. Man kann sich auch verrückt machen.
Falls du in D steuerpflichtig bist, müsstest du theoretisch auch ausländische Kapitalerträge angeben, auch einen Cent.

1678787834918.png

Keine Ahnung welche Strafe droht, wenn man es nicht macht und das Finanzamt dies beanstandet. :keine Ahnung
 
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