Das Dritte Genfer Abkommen schützt Kriegsgefangene – es regelt ihre Rechte, ihre Behandlung und ihre Freilassung.
Wenn Thailand die festgesetzten Soldaten nach der Genfer Konvention behandeln würde, dann wäre das gleichbedeutend mit einer impliziten Anerkennung eines Kriegszustands.
Das Vierte Genfer Abkommen von 1949 sowie das Erste Zusatzprotokoll schützen vor allem Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten – z. B. in besetzten Gebieten oder bei Internierung.
Das greift hier nicht, weil es sich bei den Festgesetzten nicht um Zivilisten, sondern um bewaffnete Soldaten in Uniform handelt.
Fazit: Keines der Genfer Abkommen ist in diesem Fall einschlägig.
Die einzig sinnvolle Handhabe ist das nationale Strafrecht wegen illegaler Einreise – mit allen rechtsstaatlichen Garantien.
Gerade in einer so aufgeheizten Lage, in der jede Maßnahme sofort zum propagandistischen Spielball wird, ist die rechtsstaatlich saubere Lösung nicht nur korrekt, sondern auch diplomatisch klug.
Ohne Anklage einfach einsperren? Das wäre tatsächlich ein Fall für internationale Kritik – und genau das will Thailand offensichtlich vermeiden.
nicht das du mich falsch verstehst, ich bin da bei den Thai Verantwortlichen....Illegale Einreise...ansonsten wären es tatsächlich Kriegsgefangene...was eben nicht geht.
Nur, regeln aus meiner Sicht die Genfer Konventionen nicht nur Kriege, auch bewaffnete Auseinandersetzungen ....unter den Gesichtspunkten des Völkerechts.