Da du dich gerne auf Fakten berufst, erlaube mir jetzt auch mal dich zu korrigieren. Dem Pariser Klimaabkommen können Staatschefs je nach Lust und Laune zustimmen bzw. beitreten. Siehe USA, der eine tritt bei, der andere vier Jahre später wieder aus. Rechtlich bindend ist an diesem Abkommen aber überhaupt nichts. Wo und von wem sollte dieses Recht auch durchgesetzt werden?
Die Co2 Abgabe mag in Deutschland durch die parlamentarische Demokratie legitimiert sein. Bei uns in der Schweiz wurde diese in einer Volksabstimmung abgelehnt. Natürlich haben wir deswegen keine Repressallien durch einen ominösen Klimarat zu befürchten, den die Gestze eines Landes stehen über irgendeinem Abkommen.
Soso...
Du behauptest, das Pariser Klimaschutzabkommen sei rechtlich nicht bindend – das ist schlicht falsch. Das Abkommen ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, abgeschlossen im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und ratifiziert von über 190 Staaten, darunter sowohl Deutschland als auch die Schweiz.
Dass die USA unter Trump zeitweise ausgetreten sind, wieder eintraten und wieder austraten, spricht nicht gegen die rechtliche Verbindlichkeit des Abkommens, sondern illustriert lediglich, dass ein Staat – unter Bruch internationaler Verantwortung – seine Verpflichtungen kündigen
kann. Das ist aber kein juristisches Argument gegen die Existenz von Bindungswirkung, sondern ein politischer Fakt, der nichts an der rechtlichen Qualität des Vertrags ändert. Man kann sich ja einfach wieder abmelden ist in der Völkerrechtslehre kein valides Argument – das würdest Du in keiner rechtswissenschaftlichen Prüfung durchbekommen.
Du fragst, wo und durch wen das Recht durchgesetzt werden soll. Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis: Nicht jedes rechtlich bindende Abkommen braucht ein internationales Strafgericht. Die Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Prinzip pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Wer sie verletzt, handelt völkerrechtswidrig. Die Kontrolle erfolgt über Transparenz, internationale Überprüfung (Monitoring), diplomatischen Druck und politische Glaubwürdigkeit. Im Umweltvölkerrecht ist das gängige und bewährte Praxis.
Zu Deiner Bemerkung, dass nationale Gesetze über dem Abkommen stehen: Nein. So funktioniert das nicht. Wenn ein Staat einen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, bindet er sich selbst, und das verpflichtet ihn, innerstaatlich entsprechend tätig zu werden. Natürlich kann ein Staat gegen diese Verpflichtung verstoßen – aber dann handelt er rechtswidrig. In Deutschland etwa steht das Pariser Abkommen als völkerrechtlicher Vertrag unterhalb der Verfassung, aber über einfachem Bundesrecht. Der Gesetzgeber muss sich also daran halten.
Auch in der Schweiz ist das übrigens nicht anders: Die direkte Demokratie erlaubt es zwar, einzelne Gesetze abzulehnen – aber die Schweiz hat das Pariser Abkommen rechtsverbindlich ratifiziert und bleibt zur Erfüllung ihrer Klimaschutzziele verpflichtet. Dass ein konkretes CO2-Gesetz per Volksabstimmung scheitert, hebt nicht die internationalen Verpflichtungen auf – es verzögert nur deren Umsetzung. Die Pflicht bleibt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das in Deutschland 2021 klar gemacht:
„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die aus dem Pariser Klimaschutzabkommen folgenden Klimaziele so auszugestalten, dass künftige Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.“
(BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18)
Das heißt: Die Pariser Ziele sind nicht nur politisch ernst zu nehmen – sie sind verfassungsrelevant.
Zusammengefasst: Deine Argumentation vermischt legitime Kritik an konkreten Maßnahmen mit einer fehlerhaften juristischen Bewertung des Abkommens. Wenn Du eine fundierte Diskussion führen willst – was ich Dir zutraue – solltest Du zwischen politischer Meinung und rechtsdogmatischen Fakten trennen.
Alles andere wirkt nicht aufgeklärt, sondern polemisch.
In der Sache bleibt: wie gehe ich mit allem um? Wut oder Vernunft? Ich neige zu einer aufgeklärten Haltung, die meiner kulturellen Tradition entspricht.
Übrigens habe ich auch mal eine ganze Zeit eine wunderbare Firma aus der Schweiz beraten, dort gearbeitet. Ein wunderbares Land und ich bin heute noch mit dem Geschäftsführer eng befreundet. Tolle Menschen!