Schon wieder so ein Thread... Hatten wir doch schon zu Hauf.
Lies das mal zur Info durch.
"http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html"]http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html[/URL]
Vielleicht meinst du ja was anderes.
Von der Medikamenteneinfuhr steht da nix, dafür gibt es nämlich Extra-Seiten. Vielleicht liest DU dir die mal durch und meinst ja was anderes.
"http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/a0_private_einfuhr/index.html"]http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/a0_private_einfuhr/index.html[/URL]
"http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html"]http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html[/URL]
In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
Hauptproblem dürfte bei jeder Einfuhr sein, dass die Medikamente nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes genügen.
Von daher dürfte:
Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.
sehr schwierig werden.
Und wir lesen weiter:
Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,
- ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt,
- ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sogenannte Einfuhrerlaubnis),
- ob diese Arzneimittel entsprechend den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und
- mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.
Ob und ab wann Dir also der Zöllner einen Verstoss anlastet liegt in seinem Ermessen. Theoretisch könnte er dies ab der ersten Tablette/Gelpackung.
Vielleicht sollte man mal die Links irgendwo anpinnen, kommt ja öfter mal eine Debatte darüber.