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Kindsunterhalt nach Schwängerung einer Thaifrau

Ushaian

Aktiver Member
    Aktiv
18 Juli 2024
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Der Fabrikarbeiter,welcher 10000 B verdient, zahlt 6500 B Kindesunterhalt ? Super,sehr Lobenswert,da kann sich mancher Farang eine Scheibe davon abschneiden.
Eventuell,hat Er mehrere Kinder gezeugt ?
Und dann erzählen die Weiber solche Märchen,das Sie Geld heimschicken müßen damit Kinder nicht hungern brauchen.
 

Ushaian

Aktiver Member
    Aktiv
18 Juli 2024
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433
In Fabriken wird deutlich mehr Geld verdient.
ja oft.Kommt auf die Tätigkeit an. Aber lassen wir dies beiseite,natürlich,wird es auch sagen wir mal 1% geben,welche Vermögend sind und Verantwortung übernehmen. Wir haben ja mit denen eigentlich keinen Kontakt.Die meisten von uns haben doch mit der Unterschicht zu tun welche nichts haben und deren Kinder recht Bescheiden aufwachsen (deswegen,können diese jedoch auch eine sehr glückliche Kindheit haben).
 
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Darmachakra

GFE-Liebhaber
   Autor
1 November 2024
43
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423
Wien, Österreich
In Fabriken wird deutlich mehr Geld verdient.
12.000-15.000, selbst wenn Du von der "Uni" kommst. 18.000 war das höchste, was ich je gehört habe für eine Fabrikskraft, das war aber 6 Tage-Woche und der 7. Tag freiwillig dazu.
Ein gutes Streetfood-Wagerl macht 30.000 im Monat (steuerfrei, da gibt's ein Gesetz wenn Du unter 30.000 oder so bleibst), aber das ist dann auch Dein Leben: vom "Parkplatz" holen, an den Platz bringen, aufbauen, durchgehend kochen und verkaufen, putzen, abbauen, zurückbringen.
Manche teilen sich das und dann kommst mit 2 Wochen Arbeit pro Woche auf Fabrikslohn von einem Monat. Nur muss man sich das Wagerl erst Mal leisten können und ein guter Standplatz ist halt sehr schwer zu finden, sind ja alle bereits besetzt. Und schmecken muss es dann auch noch. Gibt's gute Dokus auf YouTube dazu.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
8.140
56.673
4.315
12.000-15.000, selbst wenn Du von der "Uni" kommst. 18.000 war das höchste,
Meine Bekannten, die z.B. bei Hino arbeiten gehen nicht unter 25k nach Hause.
Ein gutes Streetfood-Wagerl macht 30.000 im Monat (steuerfrei, da gibt's ein Gesetz wenn Du unter 30.000 oder so bleibst),
Sobald per Scan bezahlt wird, werden auch Steuern fällig nach dem ganz normalen Steuersystem in Thailand.(die Banken sind verpflichtet ab einer gewissen Anzahl von Scans/Tag, die Umsätze ans Finanzamt zu melden). Genau deshalb gibt es auch noch Streetfood Wagen, wo man nicht per Scan bezahlen.

Sorry für OT
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
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Das kenne ich anders.
Wenn Du das anders kennst, könnte man annehmen Du bist Vater eines Kindes in Thailand.
Wenn das Kind dauerhaft im Ausland lebt. Dann ist das ausländische Recht zur Ermittlung der Unterhaltszahlungen anzuwenden.
Das stimmt zum Teil
Folglich muss sich das Kind (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) um eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung in Thailand bemühen.
Muss der / die Erziehungsberechtigte nicht, diese kann selbst in Deutschland vom Vater Unterhalt einklagen über eine gerichtliche deutsche Entscheidung.
Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes, gegen den deutschen Vater, nach thailändischem Recht geltend gemacht werden müssen.
Es kann nach auch nach deutschen Recht Unterhalt gefordert werden nebst thailändischem Recht letztendlich wird aus beiden Rechtsansprüchen eine Summe als Unterhalt festgelegt
Anschließend muss dieses ausländische Urteil in Deutschland vollstreckt werden, was sich nach dem bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen richtet.
Zwischen Thailand und Deutschland gibt es ein solches Abkommen nicht.
Die Mutter vertritt das Kind gesetzlich bis zur Volljährigkeit, und daher kann auch ein ausländisches Urteil durch fachlichen Beistand ( Anwalt ) jederzeit Unterhalt eingeklagt werden
Folglich wird das thailändische Kind keinen Unterhalt bekommen, wenn der Vater nicht freiwillig bezahlt .
Wer zahlt schon freiwillig. Sollte der Vater gerichtlich seine Einkünfte offen legen müssen, und es wird festgestellt ist eine Zahlung möglich ist und es ein Urteil gibt dann müste er auch zahlen, ob der Vater das dann tatsächlich macht steht auf ein anderem Papier, aber auch hier könnte dann Pfändungen erfolgen im Auftrage des Kindes, vertreten durch die Mutter .
 
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anderl1962

Lady Drink King
    Aktiv
21 August 2019
2.342
6.536
2.365
Darum immr schön aufpassen, kühlen Kopf bewahren, Verhüterli drauf.
Denn schnell werden aus 5 Minuten Rittmeister 18 + Jahre Zahlmeister.
 
Cosy Beach Club

Klimbim

Aktiver Member
    Aktiv
24 November 2024
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Ich bin nun nicht so ganz im Thema drin aber hat das Kind dann nicht ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und die Mutter darf dann auch bleiben weil sie sich ja kümmern muss?

Das Kind ist automatisch deutsch. Es benötigt kein Aufenthaltsrecht. Die Mutter hat daraus abgeleitet einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland, sofern das Kind nach Deutschland kommt.

Es ist völlig irrelevant dabei, ob ein Pass beantragt wird oder auch nicht: es IST deutscher Staatsbürger.

Ferner hat sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Anspruch auf Einbürgerung.


Mehr verkünde ich hier nicht, weil ich weiß wohin das führen kann.
 

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