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Kindsunterhalt nach Schwängerung einer Thaifrau

Riewe

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22 April 2009
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Ohne Vaterschaftsanerkennung und das Kind nicht Deutschland gibt es nichts.
Die Aussage stimmt so nicht wirklich.
Wenn eine Thai Ihre Forderung nach Unterhalt für das gezeugte Kind durchsetzen will, in Deutschland und Sie dazu entsprechende Fachlich Hilfe hat in Form von einem spezialisiertenFachanwalt dann wird zweifelslos ein Vaterschafts Test vom Erzeuger verlangt ,ggf. Gerichtlich .
Und das Kind braucht nicht in Deutschland leben um Unterhaltszahlungen durchzusetzen also ist Deine Aussage diesbezüglich falsch.
 

Earn

Kennt noch nicht jeder
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Die Aussage stimmt so nicht wirklich.
Wenn eine Thai Ihre Forderung nach Unterhalt für das gezeugte Kind durchsetzen will, in Deutschland und Sie dazu entsprechende Fachlich Hilfe hat in Form von einem spezialisiertenFachanwalt dann wird zweifelslos ein Vaterschafts Test vom Erzeuger verlangt ,ggf. Gerichtlich .
Und das Kind braucht nicht in Deutschland leben um Unterhaltszahlungen durchzusetzen also ist Deine Aussage diesbezüglich falsch.
Das kenne ich anders.
Wenn das Kind dauerhaft im Ausland lebt. Dann ist das ausländische Recht zur Ermittlung der Unterhaltszahlungen anzuwenden.

Folglich muss sich das Kind (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) um eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung in Thailand bemühen.

Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes, gegen den deutschen Vater, nach thailändischem Recht geltend gemacht werden müssen.
Anschließend muss dieses ausländische Urteil in Deutschland vollstreckt werden, was sich nach dem bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen richtet.
Zwischen Thailand und Deutschland gibt es ein solches Abkommen nicht.
Folglich wird das thailändische Kind keinen Unterhalt bekommen, wenn der Vater nicht freiwillig bezahlt .
 

JoeSwansen

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9 August 2019
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Ja dann lass es halt und zieh weiter…🙄🙈

An alle Interessierten: Wer ab und zu mal „ohne“ vögelt und somit das Risiko einer ungewollten Vermehrung in Kauf nimmt, sollte vorher schon wissen, wie tief er dann in der Schei… säße bzw. welche positiven Aspekte es gäbe.

Danke für die paar konstruktiven Beiträge hier. Bin jetzt schlauer bzw. es waren auch gute Links auf weitere Infos dabei👍🏻

Insbesondere die Rechte auf Umsiedlung der Frau nach D schrecken mich ein wenig ab: Am Ende ist der Vater in Asien unterwegs und die Mutter wohnt mit dem Kind in dessen kalter Heimat und kassiert Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Da die Höhe ja bekanntlich einkommensabhängig ist: Oje (bei mir jedenfalls).

Ergo: Also besser das Risiko auf ein Mindestmaß reduzieren. Das ist jetzt mein Ergebnis.

Und gegen den „Samenraub“ hilft Tabasco, das man immer dabei haben und ins gebrauchte Condom schütten sollte, bevor man es entsorgt (ein paar Spritzer reichen)😂
Eine Vasektomie kann dich vor ungewollten Nachwuchs bewaren und kostet oft weniger, als eine MonatsZahlung nach der Düsseldorfer Tabelle:cool:
 
Thailernen.net

Darmachakra

GFE-Liebhaber
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Wien, Österreich
nach entsprechenden DNA-Check!
Achtung! Den Test macht der Vater in einem vom Vater ausgesuchten internationalem Spital. Dem Freund eines Freundes wurde versucht mit einem DNA-Tesr ein Kind anzuhängen, er hat denn Test dann aber im Spital seines Vertrauens in Bangkok wiederholt und war nicht der Vater.
 

Ushaian

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Folglich wird das thailändische Kind keinen Unterhalt bekommen, wenn der Vater nicht freiwillig bezahlt .
ich denke mal,das jede Menge Thaikinder mit nach Deutschland gebracht werden.Deren Leibliche Väter zu 99,9% Thaimänner sind,müßen auch nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen und zwar Pünktlich.Das Deutsche Konsulat,treibt die Beträge bei Unwilligen Taugenichtsen ein.
 

Ushaian

Aktiver Member
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Bedauernswert das du scheinbar nur Erfahrungen mit dem verschwindend geringem Prozentsatz vom Gesindel in Thailand hast.
Persönlich nicht.Du allerdings auch nicht (höchstens Theoretisch,da schaut alles anders aus)Tatsache ist,das von den vielen Fällen die ich weiß,alle aus keinen Wohlhabenden Familien stammen.Geh mal davon aus,das der Thaimann 10000 B im Monat verdient.Wieviel davon wird für den Kindesunterhalt hergegeben ? Die Kinder werden fast immer zu Omas abgeschoben.
 
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Reaktionen: Asiadragon und NCS666

JoeSwansen

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Zahlt sogar die Kasse. Aber wohl nicht jede.
Das hängt von deinem Alter ab und ob man schon Kinder hat oder nicht und natürlich auch von der Krankenkasse.
Wenn man blanko durchs Leben vögeln will oder muss, aber keine Konsequenzen tragen möchte, egal ob nun rechtlich oder moralisch, dann sind ca. 600,-€ schon eine lohnenswerte Investition.
Ich mache mir zwar nichts aus Sex ohne Kondom mit fremden Weibern, habe aber trotzdem keine Lust für eine unüberlegte Aktion 120.000,-€ und mehr für ein unterhaltpflichtiges Kind zu bezahlen:unsure:
 

Earn

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ich denke mal,das jede Menge Thaikinder mit nach Deutschland gebracht werden.Deren Leibliche Väter zu 99,9% Thaimänner sind,müßen auch nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen und zwar Pünktlich.Das Deutsche Konsulat,treibt die Beträge bei Unwilligen Taugenichtsen ein.
Auf diese Gedanken muß man erstmal kommen. Das bekommt nicht jeder hin.
Da braucht's deutlich mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut.
 

Micha L

Ich mag es panasiatisch
   Autor
ich denke mal,das jede Menge Thaikinder mit nach Deutschland gebracht werden.Deren Leibliche Väter zu 99,9% Thaimänner sind,müßen auch nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen und zwar Pünktlich.Das Deutsche Konsulat,treibt die Beträge bei Unwilligen Taugenichtsen ein.

Im Ernst?

Dort gelten unsere Gesetze nicht und schon gar nicht die Düsseldorfer Tabelle.

Selbst wenn das so sein sollte, scheitert das sicherlich am geringen Einkommen.
Wie überhaupt sollte das deutsche Konsulat z. B. das Einkommen eines selbständigen Bauern in der Provinz ermitteln, der zudem Teil einer Großfamilie ist?
 

Riewe

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Das kenne ich anders.
Wenn das Kind dauerhaft im Ausland lebt. Dann ist das ausländische Recht zur Ermittlung der Unterhaltszahlungen anzuwenden.

Folglich muss sich das Kind (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) um eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung in Thailand bemühen.

Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes, gegen den deutschen Vater, nach thailändischem Recht geltend gemacht werden müssen.
Anschließend muss dieses ausländische Urteil in Deutschland vollstreckt werden, was sich nach dem bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen richtet.
Zwischen Thailand und Deutschland gibt es ein solches Abkommen nicht.
Folglich wird das thailändische Kind keinen Unterhalt bekommen, wenn der Vater nicht freiwillig bezahlt .
Nun Du darfst Dich gerne mit mir persönlich Treffen, und dann kannst Du meine 2 Aktenordner studieren dort steht alles schon niedergeschrieben , nach deutschem Recht .
 

Hammer1963

Gehört nicht zu den 2.000 Baht Urlaubern
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2 Mai 2014
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Geh mal davon aus,das der Thaimann 10000 B im Monat verdient.Wieviel davon wird für den Kindesunterhalt hergegeben ?
Also der Erzeuger des Sohnes meiner Ex, also ein Thai-Mann :bigsmile welcher in Bangkok in einer Fabrik arbeitet, wurde damals von einem thailändischen Gericht dazu verdonnert:

1.) Rückwirkend von der Zeit der Scheidung, da war der Bub zwischen 1 und 2 Jahre alt, bis zu dem Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung dazu verdonnert, für jeden Monat 5.000 THB über das Gericht zu zahlen (Frist war 3 Monate bis zu dieser Zahlung) da war dann der Bub 14 Jahre alt
CIMG2238.JPG
(hier war der Bub dann 15 Jahre, als er in Deutschland zu Besuch war)

2.) Nach der Verhandlung, fing dann die monatliche Zahlung mit 6.500 THB an, welche dann auch jährlich gesteigert wird, und zwar bis zum Ende seiner Ausbildungszeit, also nicht nur Schule, sondern auch danach. Nach der Schule hat er noch 3 oder 4 Jahre irgendwas mit IT studiert :biggrin: bevor er dann selbst arbeiten ging.

Das Gericht hat ein Haus in Bangkok vom Thai-Mann zur Sicherung für den Bub "beschlagnahmt" falls das Geld zur Zahlung des Unterhalts nicht kommt.


So war meine Information zu diesem Thema und ich sah auch mal ein paar Belege wo dann das Geld für den Bub :bigsmile vom Gericht kam

Und das ist jetzt nichts theoretisches oder hypothetisches gewesen :frech

Ob dann auch alles bis zum bitteren Ende gezahlt wurde, habe ich wegen meiner Scheidung mit der Mutter des Bubs nicht mitbekommen, lediglich in dem Facebook des Bubs, dass er noch studiert hat, bevor er dann arbeiten ging
 

Brokerxy

Hat nix anderes zu tun
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24 August 2022
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Eine Vasektomie kann dich vor ungewollten Nachwuchs bewaren und kostet oft weniger, als eine MonatsZahlung nach der Düsseldorfer Tabelle:cool:
Du denkst aber nicht an die armen kleinen Spermien, die wie kleine Kaulquappen in aller Euphorie in eine Einbahnstraße schwimmen?
Ist für mich wenn nicht MORD, dann versuchter Todschlag

Gruß Broker
 

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