Das hat die KI Gemini aus Deinem Beitrag herausgelesen und ich ehrlich gesagt auch. Der von Dir zitierte Text ist aber nicht aus meiner Feder.
Erstens, ist es kein Gesetz was sich ausschließlich auf Thaibanken beschränkt, daher hilft hier alberne Polemik auch nicht wirklich weiter.
Hier habe ich mich auf einen Absatz aus dem Text von
@Hibl bezogen und diesen Absatz kann man durchaus so interpretieren, wenn man vorurteilsfrei an die Sache herangeht.
Nein, nicht ich, sondern die KI hat geschrieben!
Fakt ist: Das deutsche Gesetz tritt am 11. Januar 27 in Kraft. Fakt ist auch, dass die EU eine Übergangsfrist bis zum 11. Juli 26 gegeben hatte. Da war unsere Regierung etwas langsam in der Umsetzung.
Siehe oben.
Wäre nett, wenn Du wieder zu einer sachlichen Diskussionsweise zurückkehren könntest und nicht immer versuchen würdest, die anderen Diskutanten, die nicht Deiner Meinung sind, ins Lächerliche zu ziehen, denn das macht Dich nicht glaubwürdiger.
Ganz ehrlich, ich weiß ja nicht, was dir heute über die Leber gelaufen ist, aber auf die Art und Weise, wie du mich hier bereits mit deinem ersten Post angehst, habe ich keinen Bock und deswegen bin ich hier auch gleich weg.
Du hast dich auf meine Angaben aus einem anderen Thread, die ich ganz eindeutig mit „
Das alles nur mit Vorbehalt, so ganz genau habe ich das noch nicht recherchiert.…“ bezogen, ohne diese zu zitieren und du hast dann unterstellt, ich hätte geschrieben deutsche Politiker verbieten Bürgern ein Konto in Thailand oder in einen Drittstaat zu führen
Und hast deinen Post beendet mit:
„
bricht es auf ein extrem vereinfachtes Narrativ herunter („Die Politiker verbieten uns Konten“) und schürt damit unbegründete Existenzängste. Es gibt kein Verbot für Auslandskonten, sondern lediglich strengere Auflagen für internationale Banken, die Geschäfte mit EU-Bürgern machen wollen.“
Das Wort „Narrativ“ ist ganz klar negativ behaftet, der Satz „
die Politiker verbieten uns Konten“ in Anführungsstrichen ist als Zitat zu verstehen und ein Zitat muss per definitionem wortwörtlich wiedergegeben werden.
Was du hier aber gemacht hast, ist mir das Wort im Munde zu verdrehen und mir hinterher Vorwürfe zu machen.
Und darauf habe ich, wie ich meine sehr positiv reagiert und das Ganze mit ein bisschen Humor untermalt, was du gleich als Polemik bezeichnest.
Ebenso habe ich in meinem letzten Post nie behauptet, dass sich das Gesetz alleine auf Thailand beschränkt sondern ganz klar geschrieben: „
Das Gesetz verbietet ausländischen Banken in der EU ansässigen Bürgern Kerndienstleistungen anzubieten“
Nebenbei bemerkt, wenn du einen Vorwurf mit dem Satz beginnst „
Erstens, ist es kein Gesetz was sich ausschließlich auf Thaibanken beschränkt“ dann sollte wenigstens ein
zweitens folgen.
Wen soll ich hier ins Lächerliche gezogen haben?
Du auch und zwar hier
Ein rückwirkendes Gesetz würde bedeuten: Das Gesetz wird im Januar 2027 beschlossen und sagt: "Wer im August 2026 ein Konto eröffnet hat, hat damals illegal gehandelt und wird bestraft." Das ist in einem Rechtsstaat verboten (Rückwirkungsverbot).
Was hier vorliegt, ist eine Vorauswirkung für die Zukunft. Der Stichtag (Juli 2026) wurde vorab im Gesetzblatt veröffentlicht. Jeder, der danach ein Konto eröffnet, weiß im Voraus, dass dieses Konto ab Januar 2027 unter die neuen Regeln fällt. Das ist keine Rückwirkung, sondern eine normale Übergangsfrist, um "Torschlusspanik-Eröffnungen" zu verhindern.
Ob nun rückwirkend oder vorauswirkend, das ist Haarspalterei. Das Gesetz tritt am 11 Januar 2027 in Kraft, heißt für mich vorher ist es noch nicht in Kraft also kraftlos oder anders ausgedrückt wirkungslos.
Und wenn dieses Gesetz auch Konten betrifft, die vor dem 11. Januar eröffnet worden sind, dann ist es in meinem Sprachgebrauch rückwirkend. Mag sein, dass ich mich da formaljuristisch falsch ausdrücke, aber wir sind ja auch hier in keinem Juristenforum.
Fazit: Du hast ein paar nebenbei bemerkte Sätze von mir komplett verdreht, falsch wiedergegeben, fälschlicherweise als inhaltlich falsch bezeichnest und als Narrativ abgeurteilt und mir unterstellt, ich beabsichtige unbegründete Existenzängste zu schüren.
Das sind ziemlich heftige Unterstellungen, die du nicht mit einem einzigen Zitat belegt hast, weil du's nicht kannst, weil ich nichts dergleichen gesagt habe.
Was ich gesagt habe, ist dass das ganze unter Vorbehalt zu verstehen ist, da ich es noch nicht genau recherchiert habe.
Das hast du natürlich ausgelassen.
Und wenn ich auf diese Unterstellungen reagiere, dann bist du eingeschnappt, stellst das Ganze als lächerlich machen von Diskutanten hin und schlägst herablassend vor, dass ich doch mal wieder zu einer sachlichen Diskussionsweise zurückkehren sollte.
Eine sachliche Diskussion führt man mit Fakten und nicht mit persönlichen Interpretationen und Wortverdrehungen und ganz bestimmt nicht mit haltlosen Unterstellungen und Vorwürfen, womit du es warst, der unsachlich war.
Übrigens KI ist hervorragend, wenn es darum geht, Fakten zu recherchieren aber lass KI bloß nichts interpretieren, da kommt nur Mist dabei raus.
Die einzige Motivation für meine Anmerkung bezüglich dieser Richtlinie, von der offensichtlich nicht viele hier gewusst haben, bestand darin die Member darauf aufmerksam zu machen und zur ausführlichen Recherche anzuregen, da ich, um mich ein drittes Mal zu wiederholen,
diese Aussagen unter Vorbehalt gemacht habe mangels ausführlicher Recherche.
Wenn ich jetzt Romane schreiben muss, um das zu verteidigen, dann kann ich es mir künftig auch gleich sparen.
„Existenzängste schüren“ - Geht's noch?