Ja ich weiss, es gibt unzaehlige Posts dazu, wollte ja auch keinen neuen Thread aufmachen und es an den anderen anhaengen, der wurde aber leider geschlossen.
Da ich im Dezember mal wieder in Thailand bin und mir im Sommer noch extra einen neuen Int. FS aus DL habe machen lassen bin ich erst spaet auf die neue (oder jetzt umgesetzte) Regelung aufmerksam geworden. Nun ist meine Idee gleich nach Ankunft mir einen Thai Fuehrerschein zu besorgen. Dazu wollte ich mir natuerlich im Vorfeld alle benoetigten Unterlagen schon besorgen, soweit moeglich.
Da ich aber mal wissen wollte wie es denn die Dt. Botschaft sieht:
Z.B.
Wenn ein Tourist, der nur wenige Tage im Land ist (keine Zeit einen Thai FS zu beantragen) sich aber z.B. vom Flughafen ein Mietwagen nimmt? Ist der nun legal unterwegs oder nicht? Und was passiert bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle?
Hatte meine Frau, die bei der Dt. Botschaft Nairobi arbeitet mal ihre Kollegin in Bkk anschreiben lassen, hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dem Auswärtigen Amt ist das Problem bezüglich der Anerkennung von deutschen internationalen Führerscheinen in Thailand bekannt. Das Auswärtige Amt und die Botschaft Bangkok stehen diesbezüglich mit den zuständigen thailändischen Behörden in intensivem Kontakt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird dieses selbstverständlich bekannt gegeben.
Wenn Ihr Mann eine beglaubigte Fotokopie seines Führerscheins benötigt und auch einen Stempel auf der thailändischen Übersetzung, so kann eine Fotokopiebeglaubigung ohne vorherige Terminvereinbarung in der Konsularabteilung am Schalter 14 vorgenommen werden.
Öffnungszeiten der Konsularabteilung für allgemeine Konsularangelegenheiten
Montag - Freitag 8:30 - 11:30 Uhr
Für die Fotokopiebeglaubigung ist die Vorlage des Originaldokuments und der Anzahl an einfachen Fotokopien, die beglaubigt werden sollen, erforderlich.
Ihr Mann oder eine dritte Person können die Fotokopiebeglaubigung an der Botschaft einholen. In der Regel kann die Fotokopiebeglaubigung nach einer kurzen Wartezeit wieder mitgenommen werden.
Die Gebühr in Höhe von EUR 10,- (für ein Dokument in lateinischen Schriftzeichen) bzw. EUR 15,- (für ein Dokument in nicht-lateinischen Schriftzeichen) ist bar in Baht zu begleichen.
Zur Vorlage bei thailändischen Behörden müssen deutsche Unterlagen grundsätzlich mit einer Übersetzung in die thailändische Sprache versehen sein.
Die Übersetzerliste der Botschaft finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link Auswärtiges Amt - Übersetzungsbüros in Thailand
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
Da ich im Dezember mal wieder in Thailand bin und mir im Sommer noch extra einen neuen Int. FS aus DL habe machen lassen bin ich erst spaet auf die neue (oder jetzt umgesetzte) Regelung aufmerksam geworden. Nun ist meine Idee gleich nach Ankunft mir einen Thai Fuehrerschein zu besorgen. Dazu wollte ich mir natuerlich im Vorfeld alle benoetigten Unterlagen schon besorgen, soweit moeglich.
Da ich aber mal wissen wollte wie es denn die Dt. Botschaft sieht:
Z.B.
Wenn ein Tourist, der nur wenige Tage im Land ist (keine Zeit einen Thai FS zu beantragen) sich aber z.B. vom Flughafen ein Mietwagen nimmt? Ist der nun legal unterwegs oder nicht? Und was passiert bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle?
Hatte meine Frau, die bei der Dt. Botschaft Nairobi arbeitet mal ihre Kollegin in Bkk anschreiben lassen, hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dem Auswärtigen Amt ist das Problem bezüglich der Anerkennung von deutschen internationalen Führerscheinen in Thailand bekannt. Das Auswärtige Amt und die Botschaft Bangkok stehen diesbezüglich mit den zuständigen thailändischen Behörden in intensivem Kontakt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird dieses selbstverständlich bekannt gegeben.
Wenn Ihr Mann eine beglaubigte Fotokopie seines Führerscheins benötigt und auch einen Stempel auf der thailändischen Übersetzung, so kann eine Fotokopiebeglaubigung ohne vorherige Terminvereinbarung in der Konsularabteilung am Schalter 14 vorgenommen werden.
Öffnungszeiten der Konsularabteilung für allgemeine Konsularangelegenheiten
Montag - Freitag 8:30 - 11:30 Uhr
Für die Fotokopiebeglaubigung ist die Vorlage des Originaldokuments und der Anzahl an einfachen Fotokopien, die beglaubigt werden sollen, erforderlich.
Ihr Mann oder eine dritte Person können die Fotokopiebeglaubigung an der Botschaft einholen. In der Regel kann die Fotokopiebeglaubigung nach einer kurzen Wartezeit wieder mitgenommen werden.
Die Gebühr in Höhe von EUR 10,- (für ein Dokument in lateinischen Schriftzeichen) bzw. EUR 15,- (für ein Dokument in nicht-lateinischen Schriftzeichen) ist bar in Baht zu begleichen.
Zur Vorlage bei thailändischen Behörden müssen deutsche Unterlagen grundsätzlich mit einer Übersetzung in die thailändische Sprache versehen sein.
Die Übersetzerliste der Botschaft finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link Auswärtiges Amt - Übersetzungsbüros in Thailand
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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