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Heiraten, aber wo? Für und wider.

easy

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18 Februar 2011
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Im Norden
Ich hab hier mal eine Frage, die mich schon länger beschäftigt. Es sind zwar schon einige Threads diesbezüglich vorhanden, aber einige Fragen sind für mich dabei offen geblieben.

Eine Thailänderin heiraten aber wo? In Deutschland oder lieber in Thailand?

Zu mir, ich bin war mit einer Thailänderin verheiratet und habe es nicht bereut. Hab auch schon vorher geschrieben, dies jederzeit wieder zu machen. Somit ist klar, die Erfahrung war gut auch wenn es letztlich nicht auf ewig geklappt hat. Wir hatten uns damals hier in D das Ja Wort gegeben. Lief alles sehr problemlos ab und ich kann nichts negatives über die Behörden berichten. Liegt allerdings auch schon 11 Jahre zurück. Warum also jetzt die Frage?

Es gibt eine neue Frau und möglicherweise geht der Weg wieder in diese Richtung. Noch zu früh dies zu sagen, aber möglicherweise möchte ich diesen Schritt wieder wagen. Mir stellen sich aber folgende Fragen:

1. Nach welchem Recht heiraten?

Für gewöhnlich nach dem Recht wo man lebt. Welches Recht wäre aber das für uns besser anzusehende? Heiraten nach thailändischen Recht oder eben deutchen Recht? Wenn man nun in Thailand heiratet leben zwei Personen ja noch nicht zusammen in einem Land.

2. Wo ist es einfacher zu heiraten und (nicht auszuschliessen) sich wieder scheiden zu lassen?

Papiere und Übersetzungen sind letztlich ja die selben. Ob nun von thai auf deutsch oder umgekehrt. Aber der Ablauf und Aufwand ist doch unterschiedlich.


Da meine Scheidung jetzt bevorsteht, sehe ich den ganzen Aufwand insbesondere auch finanziell hier in D. Meines Wissens ist dies in Thailand nicht vergleichbar. Ich denke auch, das es einfacher und auch angenehmer für die Thailänderin ist, es dort zu vollziehen. Wenn sie schon ein Kind hat, dann muss sie erst hierher kommen um dann später eine Familienzusammenführung zu beantragen. Sollte man schon in Thailand verheiratet sein, dann wäre es ja eine Familienzusammenführung für beide Personen. Somit keine Trennung für Mutter und Kind. Sicher auch schöner dies in gewohnter Umgebung zu machen und nicht in einem fremden Land.

Mich interessieren mal Eure Meinungen dazu. Bitte nicht ob heiraten nun richtig oder falsch ist. Ich bin dafür geschaffen und werde es bei der (vermeintlich) Richtigen auch wieder machen. Das für und wider interessiert mich.
 

pb

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Es ist vorteilhafter in Thailand zu heiraten weil dann auch nur dort wieder "geschieden" werden kann. Eine Scheidung in Thailand ist bedeutend einfacher als in DE . Wenn beide sich einig sind ist es nur eine Minutensache , ohne Lastenausgleich, Rentenverlust, Trennungsjahr usw.
 

kalle11

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Paradise Isaan
Peter, das siehst du etwas zu einfach. Das Problem hatte ein Bekannter (D) auch. Er wollte neu heiraten. Diese Thai-Scheidung muß dann von einem deutschen Oberlandesgericht bestätigt werden und da hatte er erhebliche Probleme. Sie wurde letztendlich nur deshalb anerkannt, weil er und seine Th-Frau zum Zeitpunkt der Scheidung Hauptwohnsitz Th hatten und in D abgemeldet waren.

Wie @easy schreibt, wollen beide ja dann wohl auch in D leben. Also zählt auch die oft gehörte, aber falsche Aussage auch nicht: ja wenn die D-Behörden von der Heirat gar nichts wissen ...
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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Paradise Isaan
Noch eine Frage zu dem Kind. Ist es euer gemeinsames Kind oder ihr Kind. Wenn es nicht gemeinsam ist, dann bringt es für die Familienzusammenführung sicher keine Vorteile, eher Probleme. Dann kommt nämlich auch die Frage, ob das Sorgerecht in Th mit dem Erzeuger des Kindes vernünftig geregelt ist oder nicht, ggf. Adoption usw.

Ich sehe Vorteile bei einer Heirat in D.

Was nutzt es, wenn die Heirat in Th vielleicht etwas unbürokratischer abgeht, wenn aber dann die Familienzusammenführung z.B. wegen Problemen beim A1 Sprach-Test nicht so hinhaut.
 
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pb

In Memoriam
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Peter, das siehst du etwas zu einfach. Das Problem hatte ein Bekannter (D) auch. Er wollte neu heiraten. Diese Thai-Scheidung muß dann von einem deutschen Oberlandesgericht bestätigt werden und da hatte er erhebliche Probleme. Sie wurde letztendlich nur deshalb anerkannt, weil er und seine Th-Frau zum Zeitpunkt der Scheidung Hauptwohnsitz Th hatten und in D abgemeldet waren.
ich bin davon ausgegangen das der Vorgang Eheschliessung und Scheidung in Thailand formal gleich ablaeuft d.h.
Beglaubigung der thailaendischen Papiere durch die dt. Botschaft in BKK und danach Vorlage der Papiere in DE bei den Behoerden. Ist vielleicht schon zu lange her und die Dinge haben sich geaendert.
Aber nur so kenne ich es und so habe ich es vor 22 Jahren in Thailand gemacht und danach in HH fuer meine Ehe beim Standesamt Fuhlsbuettel ein Familienbuch anlegen lassen. Eine Scheidung in Thailand habe ich noch nicht gemacht.
 

kalle11

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Eine Th-Heirats- oder -Scheidungsurkunde wird durch die Dt. Botschaft nur legalisiert. Sonst nichts!

Natürlich kannst du eine in Th geschlossene Ehe auf Thai-Art scheiden lassen. Damit ist deine Scheidung in D noch lange nicht automatisch anerkannt.

Was deinen letzten Satz angeht Familienbuch anlegen beim örtlichen Standesamt in D, das ist heute immer noch so. Das tut man aber auch nur, damit die Ehe bei D-Behörden auch registriert ist. Es ist keine Pflicht und mit der Gültigkeit der Ehe nach D-Recht hat das auch nichts zu tun.
 

pb

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Was deinen letzten Satz angeht Familienbuch anlegen beim örtlichen Standesamt in D, das ist heute immer noch so. Das tut man aber auch nur, damit die Ehe bei D-Behörden auch registriert ist. Es ist keine Pflicht und mit der Gültigkeit der Ehe nach D-Recht hat das auch nichts zu tun.

Ja genau darum ging es mir , Rente, Pension und Erbe in DE.
 

JT29

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"ich bin davon ausgegangen das der Vorgang Eheschliessung und Scheidung in Thailand formal gleich ablaeuft"

Formal sicherlich, nur es gibt dann immer ein Problem der Anerkennung. Es ist in der Tat so, wenn der Hauptwohnsitz in TH ist, kann man sich dort auch problemlos scheiden lassen (auf dem Amphoe, wenn beide Seiten sich einig sind). Dies wird dann auch in DE anerkannt, nicht anerkannt wird mal schnell nach TH reisen, um dort sich scheiden zu lassen.

Zu Heirat selbst: Die Papiere sind ja in der Regel die Gleichen. Es gibt ein paar Standesämter, die verzichten auf eine Legalisierung der TH-Urkunden für die Erstellung eines EFZ, ebenso ist die Frage zu klären, ob ein Dolmetscher trotz A1 benötigt wird. Je nach dem kann dann das Pendel kosten seitig für TH ausfallen - muss man einfach mal individuell prüfen. Manche ABs lassen die Dame bereits früher einreisen, auch das kann ein Vorteil sein, der dann wieder für DE spricht.

Jetzt kommt noch ein Kind ins Spiel und da tendiere ich auch zu einer Familienzusammenführung und damit Heirat in TH. (nur sollte man sich aber auch Gedanken darüber machen, ob das auch so mit dem Kind funktionieren kann -> Integrationsprobleme etc. .. nur als Hinweis).

Man muss in DE eine TH-Heirat nicht registrieren lassen. Eine legalisierte und übersetzte Heiratsurkunde reicht vollkommen für den Geschäftsverkehr in DE aus. Man kann sich in das Familienregister eintragen lassen (früher hiess das Kind Familienbuch und war kein Buch, sondern eine Karteikarte) - dazu braucht man aber auch wiederum diverse Papiere. Das alles hat lediglich den Vorteil, dass man zum einen dann eine "deutsche" Heiratsurkunde bekommt und zum anderen schnell eine ausgestellt werden kann, wenn man eine benötigt.
 

JT29

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Ja genau darum ging es mir , Rente, Pension und Erbe in DE.

Mit der Heirat erhält die Ehefrau im Falle deines Ablebens eine Witwenrente (je nach dem die kleine oder eben die große); ebenso ist sie dann auch erbberechtigt. Nicht erbberechtigt ist das Kind (solange es nicht deines ist bzw. adoptiert).
 

kalle11

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Auf jedem Fall ist es bei einer Heirat in Th aber späterem geplantem Leben in D vor Heirat den A1 Sprachkurs mit Prüfung zu absolvieren.

Kenne jemanden, noch relativ jung, hat in Th geheiratet und als es an den Sprachtest für sie ging, mußte er sich von der Schule sagen lassen, daß sie noch nicht einmal Thai schreiben und lesen kann. Ich denke die packt das nie! Aber sie ist verheiratet und er muß in D arbeiten.

Es muß nicht immer so krass sein, aber wenn es bei der Prüfung Probleme gibt, dann kommt man aus der Nummer nicht mehr so leicht raus.
 

pb

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Mit der Heirat erhält die Ehefrau im Falle deines Ablebens eine Witwenrente (je nach dem die kleine oder eben die große); ebenso ist sie dann auch erbberechtigt. Nicht erbberechtigt ist das Kind (solange es nicht deines ist bzw. adoptiert).

Danke fuer deine gutgemeinten Ratschlaege aber meine Frau erhaelt spaeter keine Rente von der DRV sie ist anders versorgt. Meine 2 Kinder sind voll erbberechtigt weil es meine beiden eignen leiblichen Kinder sind, und nicht fremde adoptierte Kinder aus andren Beziehungen . Ich habe meine Frau kennengelernt da war sie 19 Jahre alt , geheiratet habe ich sie aber erst 4 jahre spaeter
 

JT29

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aber meine Frau erhaelt spaeter keine Rente von der DRV sie ist anders versorgt.

Das ist löblich und leider keine Selbstverständlichkeit.

Edit: Leider einige Fälle hier erlebt, wo keine Absicherung da war, wie z.B. eine Lebensversicherung und man dann auch noch nur die kleine (begrenze) Witwenrente bekam.
 

Riewe

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Es ist vorteilhafter in Thailand zu heiraten weil dann auch nur dort wieder "geschieden" werden kann. Eine Scheidung in Thailand ist bedeutend einfacher als in DE . Wenn beide sich einig sind ist es nur eine Minutensache , ohne Lastenausgleich, Rentenverlust, Trennungsjahr usw.

Da muss ich Dir aber wiedersprechen ich habe in TH geheiratet und wurde in Deutschland gescheiden
 
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pb

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Da muss ich Dir aber wiedersprechen ich habe in TH geheiratet und wurde in Deutschland gescheiden

Ich kenne einen Fall bei dem die Scheidung in DE abgelehnt wurde weil in LoS geheiratet, er zurueck nach DE sie in Thailand geblieben. Gericht hat gesagt da scheiden lassen wo geheiratet.
Bei dir mag es sich anders verhalten haben, dann ist es eben so.
 

Mamuang

Auf Achse
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10 Februar 2010
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MAL HIER MAL DA
Ich habe mal etwas gegoogelt und folgendes dazu gefunden



den Rest kann man hier lesen : "http://www.thailaendisch.de/Aktuelles/scheidung%2Bdeutsch-thailaendischer%2Behen.html"]http://www.thailaendisch.de/Aktuelles/scheidung+deutsch-thailaendischer+ehen.html[/URL]

Ja KÖNNEN !!! muß aber nicht !!! Wurde die Ehe in Thailand geschlossen und beide Ehepartner haben ihren

LEBENSMITTELPUNKT in Thailand ( sprich beide leben in Thailand) so kann die Ehe in Thailand geschieden werden .

Wurde die Ehe in Thailand geschlossen, und beide leben in Dland so wird die Ehe nur in Dland geschieden .

der JT hat das in seinem ersten Beitrag schon sehr deutlich geschrieben.
 

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